Punkte Flensburg Überliegefrist
Hallo,
ich habe mir mal die Beispiele durchgesehen hier in der Suche, aber irgendwie komme ich auf keinen Nenner.
Ich habe mir mal meine "Punkte" aus Flensburg zukommen lassen.
Hier die Fakten:
18.06.2005 - Geblitzt ausser Ort mit 38km/h --> 3 Punkte
23.08.2005 - Datum der Entscheidung
22.11.2005 - Datum der Rechtskraft
22.11.2007 - Datum der Tilgung
So jetzt heißt es bei mir "Eintragung in der Überliegefrist" mit 1 Jahr. Sprich ich soll noch 3 Punkte haben!
Kann mir das jemand erklären? Ich habe seit diesem Vorfall keinen Punkt mehr bekommen, bzw. wurde nicht mehr geblitzt.
Ich hoffe jemand kann da "Licht ins Dunkel" bringen.
Danke!
Gruß,
Tom
Beste Antwort im Thema
Überliegefrist
hier die beispiele, um licht ins dukel zu bringen:
grunddaten:
punktestand 17
tilgungsdatum 1.12.2009
überliegefrist: 1 jahr, also 1.12.2010
1. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am
30.11.2009:
1 punkt kommt hinzu, weil tatdatum vor ende der tilgungsfrist.
neuer punktestand: also 17 + 1 = 18 punkte - pappe weg
2. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am
2.12.2009:
der 1 punkt zählt neu.
neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg
3. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am
30.11.2009, aber mitteilung an das kba erst am 2.12.2010:
der 1 punkt zählt neu.
neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg.
( überliegerfrist wurde als " sauberer Fahrer" eingehalten, bzw. die mitteilung über ein vergehen geschickt hinausgezögert).
gruss
nexalott
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
kompliment für deinen 1. Beitrag auf ein Thema zu antworten in dem zuletzt vor 1 3/4 Jahren was geschrieben wurde.
Deswegen ist es nicht "veraltet" ...
n
Zitat:
Original geschrieben von nexalott
Überliegefristhier die beispiele, um licht ins dukel zu bringen:
grunddaten:
punktestand 17
tilgungsdatum 1.12.2009
überliegefrist: 1 jahr, also 1.12.20101. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am
30.11.2009:
1 punkt kommt hinzu, weil tatdatum vor ende der tilgungsfrist.
neuer punktestand: also 17 + 1 = 18 punkte - pappe weg2. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am
2.12.2009:
der 1 punkt zählt neu.
neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg3. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am
30.11.2009, aber mitteilung an das kba erst am 2.12.2010:
der 1 punkt zählt neu.
neuer punktestand: also 0 + 1 = 1 punkt - pappe NICHT weg.
( überliegerfrist wurde als " sauberer Fahrer" eingehalten, bzw. die mitteilung über ein vergehen geschickt hinausgezögert).
gruss
nexalott
}} grunddaten:
punktestand 17
tilgungsdatum 1.12.2009
ältester fall rechtskraft am 1.12.2004
überliegefrist: 1 jahr, also 1.12.2010
1. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am
30.11.2009:
1 punkt kommt hinzu, weil tatdatum vor ende der tilgungsfrist.
neuer punktestand: also 17 + 1 = 18 punkte - pappe weg
}}> mmh, gilt das auch, wenn beim Tilgungsdatum am 1.12.2010 eine Ordnungswidrigkeit mit 5 Jahren Ablaufdatum als ältester Fall zurückliegt?
Im Gesetz steht: "Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit .. wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt." (StVG § 27, Absatz 6).
Ist das so zu verstehen daß es nach StVG § 27, Absatz 7 (Überliegefristen) durch die "absolute Tilgung" keine Überliegefrist mehr gibt und so der 5 Jahre zurückgehaltene Vorfall nicht mehr vorgehalten werden kann?
Das wäre dann so:
1. neue ordnungwidrigkeit mit 1 punkt am 30.11.2009, eintragung am 12.12.2012
- absolute Tilgung des 5 Jahren alten Falles am 1.12.2012
- Eintragung eines 1 punkt-ordnungswidrigkeit nach dem 1.12.2012.
Obwohl tatdatum vor ende der tilgungsfrist gilt absolute Tilgung des alten Falls am 30.11.2009
- neuer punktestand: also 17 -4 + 1 = 14 punkte - pappe bleibt
In diesem Fall wäre die Pappe dann nicht weg... Stimmt das?
Kennt sich jemand hiermit aus? Gibt es bei 5 Jahre alten Sachen auch eine Tilgungshemmung bzw. Überliegefrist?