Prüfung von Vertragsangaben beim Schutzbrief-Fall
Hallo,
ich wollte mal erfahren, ob der Versicherer (in meinem Fall HUK24) im Falle eines Schutzbriefschadens die Angaben von Vertragsmerkmalen des Versicherten intensiv überprüft. Ich frage nur, weil ich nun einen derartigen Schadensfall und die Kilometerleistung um 40.000 überschritten habe. Es ist bereits ein Fahrzeugrücktransport beauftragt worden, der einige hundert Euro kostet. Bei der Überprüfung des Beitragrechners stelle ich fest, dass die Schutzbrief- nebst Versicherungsleistung stets 8 Euro mehr kostet. Weiß hier jemand, ob die aktuelle Kilometerleistung des Fahrzeugs bezüglich des Schutzbriefes eine Rolle spielt?
Beste Antwort im Thema
Finde ich super von euch, wegen so Leuten darf die Allgemeinheit mehr bezahlen.
Warum kann man nicht ehrlich angeben wie viel man fährt? Fändet ihr sicher auch nicht lustig wenn die HUK nur die Hälfte bezahlt obwohl ihr alles richtig gemacht habt.
20 Antworten
Ein rücktransport bei der huk24 wird nur veranlasst wenn der wagen :
das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
Nähe nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht wer-
den kann oder
– das Fahrzeug an einem inländischen Schadenort oder in dessen Nähe
weder am Tag des Schadens noch am Tag danach wieder fahrbereit
gemacht werden kann
Und alles muss von der huk beauftragt werden.
Als ich ein rücktransport hatte hat der abschlepper nicht die km aufgeschrieben.
Aber bleib fair und melde die km nach..
Und hattest du vor schaden schon die schutzbriefleistungen im vertrag oder willst du die nach der panne nun dazu buchen ?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 22. Dezember 2016 um 17:17:38 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 15:51:12 Uhr:
und das ist in deinem Falle nicht nur Versicherungsbetrug,
So, so, das ist also Versicherungsbetrug....
Ist es nicht und es zieht im Falle der Entdeckung noch nicht einmal eine Strafe nach sich, sondern lediglich eine Nachzahlung für das laufende Jahr für die Mehrkilometer. Einfach mal in die Versicherungsbedingungen schauen, bevor man von irgendwelchen Straftaten haluziniert.Ich bin nach gut 3 Jahren auch knapp 10k Kilometer über den prognostizierten. Vorgestern bei der HUK angerufen, die knöpfen mir für 2016 nochmal ein paar Euro ab, dafür hat die nette Sachbearbeiterin gleich nachgesehen, ob wir das irgendwo kompensieren können (und in der Tat wird meine Hausrat und Haftpflicht ein paar Mark billiger). Den Staatsanwalt wollte sie mir nicht ins Haus schicken.....
Moin,
eigentlich solltest Du mal lieber aufpassen, das Du nicht halluzinierst!
Wo habe ich denn bitte schön was von Straftat geschrieben?
Wie man lesen kann, schrieb ich etwas von Versicherungsbetrug!
Ob das dann eine Straftat ist, das entscheiden hier im Land die Gerichte!
Wer lesen kann, ist auch hier klar im Vorteil.
Aber:
Bist sicher auch so einer der o.g. , und hast dich auf den Schlips getreten gefühlt!
Ich bleibe dabei:
Wer 40.000 km mehr im Jahr fährt, ohne dies der Versicherung mitzuteilen,
macht das sicher unter Vorsatz!
Beitrag sparen wollen wir ja alle, aber auf Kosten der anderen???
Zitat:
@shadow2209 schrieb am 22. Dezember 2016 um 17:29:18 Uhr:
Du hast nur keine Strafe bekommen weil du es gemeldet hast. Kommt das nach einem Unfall raus musst du definitiv Strafe zahlen. Nicht umsonst steht in den AKB:"Bitte zeigen Sie uns Tarifmerkmalsänderungen unverzüglich an. Unrichtige Angaben können zu Vertragsstrafen und einer Erhöhung der Kasko-Selbstbeteiligung führen."
In den Versicherungsbedingungen der HUK steht das so nicht. Es steht nur die Nachberechnung an.
Zitat:
Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht
oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden
Verhältnissen entspricht.
Der war gut!Zitat:
@NanoQ2 [url=http://www.motor-talk.de/.../...vertragsangaben-beim-schutzbrief-fall-
Wo habe ich denn bitte schön was von Straftat geschrieben?Wie man lesen kann, schrieb ich etwas von Versicherungsbetrug!
Ob das dann eine Straftat ist, das entscheiden hier im Land die Gerichte!
Ob (Versicherungs)Betrug eine Straftat ist, steht im Gesetz: § 263 StGB => ja, ist es.
Das Gericht entscheidet lediglich darüber, ob XY diese Straftat begangen hat und über das Strafmaß.
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Zitat:
@lemonshark schrieb am 23. Dezember 2016 um 11:29:53 Uhr:
Der war gut!Zitat:
@NanoQ2 [url=http://www.motor-talk.de/.../...vertragsangaben-beim-schutzbrief-fall-
Wo habe ich denn bitte schön was von Straftat geschrieben?Wie man lesen kann, schrieb ich etwas von Versicherungsbetrug!
Ob das dann eine Straftat ist, das entscheiden hier im Land die Gerichte!
Ob (Versicherungs)Betrug eine Straftat ist, steht im Gesetz: § 263 StGB => ja, ist es.
Das Gericht entscheidet lediglich darüber, ob XY diese Straftat begangen hat und über das Strafmaß.
>Lediglich<, ja du bist ja ein ganz schlaues Kerlchen...