Prozess Rücktritt Kaufvertrag
Moin,
Ich habe ja schon 2 Beiträge meines Montagsfarhzeuges oder wie auch immer man dies nennen kann gemacht. Ich habe mich am Ende da keine Einsicht des Händlers gekommen ist da er auf schriftlicher Aufforderung keinerlei Mängel behoben hat oder eine Kostenübernahme angeboten hat entschieden, zu einem Anwalt zu gehen. Allerdings habe Ich aufgrund meiner schulischen Weiterbildung letzten Jahres keinen Rechtsschutz abgeschlossen. Somit müsste ich alle Kosten selbst Tragen bzw. in Vorkasse treten. Aber um die Kosten, welche ich in Vorkasse leisten muss, soll es nicht gehen, sondern darum, dass Ich ja, warum auch immer diesen Prozess Verlieren könnte und somit die Kosten nicht rückerstattet bekomme und die Kosten der Gegenseite mit übernehmen muss. Der Händler hat auch bis auf eine Sprachnachricht nicht auf mein Anwaltsschreiben reagiert. Seine Aussage bleibt dabei das er im Recht sei da ich keinen Kostenvoranschlag an ihn, als auch an die Intec gesendet habe. Dies habe ich aufgrund dessen nicht gemach, da meine Werkstatt das Fahrzeug nicht mehr Auslesen kann und Mercedes mir mitteile, dass die Fehlersuche min. 4h und somit ca. 640Euro in Anspruch nehme.
( Es wurde eine Sache an dem Fahrzeug von mir bzw. der Getriebefirma repariert (Garantie) welche vor Auslieferung des Fahrzeuges das Getriebe instandgesetzt hat. Danach lief das Fahrzeug endlich reibungslos. (ca. 3Wochen). Jetzt sagt der Händler natürlich, das diese Firma diesen Schaden angerichtet haben soll. Ich habe das Fahrzeug lediglich dort hingebracht da der Händler sich auch dort schon weigerte und sagte ich solle es in meiner Werkstatt über die Intec machen lassen, Ich aber die Hoffnung hatte das, sobald dieses Problem gelöst ist, das Fahrzeug einwandfrei laufen würde. )
Meine Werkstatt als auch meine KFZ Kompanen haben mir gesagt, dass ich dazu auch nicht verpflichtet sei da ich ja einen Gewährleistungsanspruch habe. Jetzt war meine Überlegung gewesen, das Fahrzeug doch zu Mercedes zu stellen um ein klares Fehlerbild zu Ermitteln. Allerdings bin ich der Meinung, dass auch das nicht viel bringt, da ich ja somit nicht Ausschließen kann, dass der Gutachter am Ende sagt, dass dieses Problem schon vor Übergabe (12.03.24) bestand und erst jetzt auftrat. Somit hätte ich laut Rechtssprechung recht, allerdings bin ich immer der Meinung, recht haben und Recht bekommen, sind zwei große Unterschiede. Ich bin am Verzweifeln, da Ich, wenn ich das Fahrzeug so abgeben muss (welches auch mehr Vorbesitzer hatte als auf Mobile und im Kaufgespräch (leider nicht vertraglich) angeben waren (5 statt 2) welches auch laut Internet zu einem Sachmangel zählt da Ich das Fahrzeug mit dem wissen, dass es 5 Vorbesitzer hatte, nicht gekauft hätte), ca. 6.000-10.000Euro verliere und der Händler damit durchkommt und Ich sage mal, sein Ziel erreicht hat. Vlt. hat irgendwer von euch schonmal ähnliches erlebt, was ich für niemanden Hoffe, juristisch oder Gutachtungsmäßig Ahnung und kann mir in irgendeiner Art und Weise weiterhelfen.
Ich weiß, es liest sich schrecklich. Dennoch hoffe ich auf Hilfreiche Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Simon
27 Antworten
Das ist korrekt. Und wir haben Schwarz auf weiß ein Schreiben auf dem die Mängel von mir beschrieben wurden und der Händler aufgefordert wurde diese innerhalb 14Tage abzustellen. Auf Grund dessen das er dies nicht getan hat habe ich ein Recht auf Rücktritt. Bei einem dieser Mängel ist es auch schon die zweite Aufforderung gewesen.
Zitat:
@mb180 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:54:09 Uhr:
Rechtlich gesehen zählen Fakten wie Kaufvertrag und protokollierte Kommunikation.
Ein Schreiben ist nicht schlecht wenn es in Form eines Einschreibens erfolgt. Somit ist Dokumentiert wann der Händler das Schreiben zugestellt bekommen hat.
Wie viele Vorbesitzer standen denn im Kaufvertrag?
Zitat:
@Simon.GLK.350 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:59:05 Uhr:
Das ist korrekt. Und wir haben Schwarz auf weiß ein Schreiben auf dem die Mängel von mir beschrieben wurden und der Händler aufgefordert wurde diese innerhalb 14Tage abzustellen. Auf Grund dessen das er dies nicht getan hat habe ich ein Recht auf Rücktritt. Bei einem dieser Mängel ist es auch schon die zweite Aufforderung gewesen.
Zitat:
@Simon.GLK.350 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:59:05 Uhr:
Zitat:
@mb180 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:54:09 Uhr:
Rechtlich gesehen zählen Fakten wie Kaufvertrag und protokollierte Kommunikation.
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Wie schon weiter oben geschrieben stehen die nicht im Kaufvertrag. Allerdings sind die Angaben auf Mobile abgesehen von der Ausstattung des Fahrzeuges Rechtlich.
Zitat:
@xxralfxx schrieb am 21. Juni 2024 um 17:17:14 Uhr:
Wie viele Vorbesitzer standen denn im Kaufvertrag?
Zitat:
@xxralfxx schrieb am 21. Juni 2024 um 17:17:14 Uhr:
Zitat:
@Simon.GLK.350 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:59:05 Uhr:
Das ist korrekt. Und wir haben Schwarz auf weiß ein Schreiben auf dem die Mängel von mir beschrieben wurden und der Händler aufgefordert wurde diese innerhalb 14Tage abzustellen. Auf Grund dessen das er dies nicht getan hat habe ich ein Recht auf Rücktritt. Bei einem dieser Mängel ist es auch schon die zweite Aufforderung gewesen.
Zitat:
@xxralfxx schrieb am 21. Juni 2024 um 17:17:14 Uhr:
Zitat:
@Simon.GLK.350 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:59:05 Uhr:
Statt Einschrieben nehme man Prio. Ist viel billiger und mit Sendungsverfolgung online. Aber das ist alles Geplänkel, der Anwalt ist doch dran.
Simon, alles richtig gemacht.
Und wie ein Richter entscheidet weiß man nie. Da kann die Rechtslage noch so eindeutig sein , wenn der Richter auch nur einen Funken anders sieht , dann ....
Ja, genau... Das Problem ist jetzt eig nur das ich keine Rechtsschutzversicherung habe... Ich wollte eine am Anfang des Jahres (Ende Februar) nach meiner Schulischen Weiterbildung abschließen, allerdings hatte ich dies noch nicht getan. Dementsprechend muss ich halt abwägen ob der Gerichtliche Weg Sinn macht. Aber ja, sollte alles richtig gemacht haben...
Zitat:
@Marizebilla schrieb am 21. Juni 2024 um 18:45:15 Uhr:
Statt Einschrieben nehme man Prio. Ist viel billiger und mit Sendungsverfolgung online. Aber das ist alles Geplänkel, der Anwalt ist doch dran.
Simon, alles richtig gemacht.
Und wie ein Richter entscheidet weiß man nie. Da kann die Rechtslage noch so eindeutig sein , wenn der Richter auch nur einen Funken anders sieht , dann ....
Das ist korrekt. Falls, was eig ded Fall sein sollte. Allerdings kann man dies nie zu 100% sagen. Aber sollte der Händler dann kein Geld haben oder Insolvenz anmelden wars das mit meinem Geld. Also das ist irgendwie ein Rattenschwanz...
Zitat:
@xxralfxx schrieb am 21. Juni 2024 um 18:55:51 Uhr:
Falls du Recht bekommst sind deine Kosten eh abgedeckt.
Nö, das kann man nicht so pauschal sagen: nach dem eigentlichen Prozess und Urteil gibt es eine Prozesskostenfestsetzung. Die kann auch anteilig für die beiden Seiten ausfallen!
Anzumerken ist gerade bei Online Marktplätze wie zum.Bsp. Moxxx der Zusatz in den Händleranzeigen wie
"DIESES ANGEBOT IST UNVERBINDLICH. WIR GEBEN KEINE GEWÄHR FÜR AUSSTATTUNGSDETAILS, IRRTÜMER UND ÄNDERUNGEN. ZWISCHENVERKAUF VORBEHALTEN !"
Jain, also solche fälle würden dann Geprüft werden, sollte rauskommen das mehrere Fahrzeuge falsch Inseriert sind, ist es eine Betrugsmasche, wie viele andere.
Zitat:
@mb180 schrieb am 21. Juni 2024 um 19:40:34 Uhr:
Anzumerken ist gerade bei Online Marktplätze wie zum.Bsp. Moxxx der Zusatz in den Händleranzeigen wie
"DIESES ANGEBOT IST UNVERBINDLICH. WIR GEBEN KEINE GEWÄHR FÜR AUSSTATTUNGSDETAILS, IRRTÜMER UND ÄNDERUNGEN. ZWISCHENVERKAUF VORBEHALTEN !"
Zitat:
@Simon.GLK.350 schrieb am 21. Juni 2024 um 15:09:46 Uhr:
dass hat auch nicht mit einem Tippfehler zu tun wie der Händler es am Telefon nach der Konfrontation meinte. Ich meien, die 2 und die 5 sind schon ein Stück auf der Tastatur entfernt^^
Also auf meiner liegen sie neben- bzw übereinander