Prozess Rücktritt Kaufvertrag

Mercedes GLK X204

Moin,

Ich habe ja schon 2 Beiträge meines Montagsfarhzeuges oder wie auch immer man dies nennen kann gemacht. Ich habe mich am Ende da keine Einsicht des Händlers gekommen ist da er auf schriftlicher Aufforderung keinerlei Mängel behoben hat oder eine Kostenübernahme angeboten hat entschieden, zu einem Anwalt zu gehen. Allerdings habe Ich aufgrund meiner schulischen Weiterbildung letzten Jahres keinen Rechtsschutz abgeschlossen. Somit müsste ich alle Kosten selbst Tragen bzw. in Vorkasse treten. Aber um die Kosten, welche ich in Vorkasse leisten muss, soll es nicht gehen, sondern darum, dass Ich ja, warum auch immer diesen Prozess Verlieren könnte und somit die Kosten nicht rückerstattet bekomme und die Kosten der Gegenseite mit übernehmen muss. Der Händler hat auch bis auf eine Sprachnachricht nicht auf mein Anwaltsschreiben reagiert. Seine Aussage bleibt dabei das er im Recht sei da ich keinen Kostenvoranschlag an ihn, als auch an die Intec gesendet habe. Dies habe ich aufgrund dessen nicht gemach, da meine Werkstatt das Fahrzeug nicht mehr Auslesen kann und Mercedes mir mitteile, dass die Fehlersuche min. 4h und somit ca. 640Euro in Anspruch nehme.
( Es wurde eine Sache an dem Fahrzeug von mir bzw. der Getriebefirma repariert (Garantie) welche vor Auslieferung des Fahrzeuges das Getriebe instandgesetzt hat. Danach lief das Fahrzeug endlich reibungslos. (ca. 3Wochen). Jetzt sagt der Händler natürlich, das diese Firma diesen Schaden angerichtet haben soll. Ich habe das Fahrzeug lediglich dort hingebracht da der Händler sich auch dort schon weigerte und sagte ich solle es in meiner Werkstatt über die Intec machen lassen, Ich aber die Hoffnung hatte das, sobald dieses Problem gelöst ist, das Fahrzeug einwandfrei laufen würde. )
Meine Werkstatt als auch meine KFZ Kompanen haben mir gesagt, dass ich dazu auch nicht verpflichtet sei da ich ja einen Gewährleistungsanspruch habe. Jetzt war meine Überlegung gewesen, das Fahrzeug doch zu Mercedes zu stellen um ein klares Fehlerbild zu Ermitteln. Allerdings bin ich der Meinung, dass auch das nicht viel bringt, da ich ja somit nicht Ausschließen kann, dass der Gutachter am Ende sagt, dass dieses Problem schon vor Übergabe (12.03.24) bestand und erst jetzt auftrat. Somit hätte ich laut Rechtssprechung recht, allerdings bin ich immer der Meinung, recht haben und Recht bekommen, sind zwei große Unterschiede. Ich bin am Verzweifeln, da Ich, wenn ich das Fahrzeug so abgeben muss (welches auch mehr Vorbesitzer hatte als auf Mobile und im Kaufgespräch (leider nicht vertraglich) angeben waren (5 statt 2) welches auch laut Internet zu einem Sachmangel zählt da Ich das Fahrzeug mit dem wissen, dass es 5 Vorbesitzer hatte, nicht gekauft hätte), ca. 6.000-10.000Euro verliere und der Händler damit durchkommt und Ich sage mal, sein Ziel erreicht hat. Vlt. hat irgendwer von euch schonmal ähnliches erlebt, was ich für niemanden Hoffe, juristisch oder Gutachtungsmäßig Ahnung und kann mir in irgendeiner Art und Weise weiterhelfen.

Ich weiß, es liest sich schrecklich. Dennoch hoffe ich auf Hilfreiche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Simon

27 Antworten

Moin,

hast du schon mal die oder den Vorbesitzer kontaktiert ob das Problem auch schon bei ihm vorhanden war?
Wenn da schon mal was war mit dem Getriebe dann hast du ihn!

Rechtliche Beratung wirst hier nicht bekommen und ist auch nicht erlaubt hier.

Aber soweit kann ich dir sagen, das es schwierig wird weil du mit dem Fahrzeug in der Werkstatt war und diese etwas Repariert haben.

Zitat:

@chrisss240 schrieb am 20. Juni 2024 um 04:43:27 Uhr:


Moin,

hast du schon mal die oder den Vorbesitzer kontaktiert ob das Problem auch schon bei ihm vorhanden war?
Wenn da schon mal was war mit dem Getriebe dann hast du ihn!

Rechtliche Beratung wirst hier nicht bekommen und ist auch nicht erlaubt hier.

Aber soweit kann ich dir sagen, das es schwierig wird weil du mit dem Fahrzeug in der Werkstatt war und diese etwas Repariert haben.

Super Tipp mit dem Vorgänger.

Moin, @chrisss240

Ich habe einen Brief an die Vorbesitzerin geschrieben. Ich warte noch auf Rückmeldung.
Die Aussage das es schwierig wird wegen der Reperatur ist doch Quatsch! Wenn etwas defekt ist muss es Repariert werden. Und die Platine vom Getriebe hat nichts mit der Lichtautomatik, Blinker... Und dem Motorkühler zu tun. Und dies Wurde ja auch von einer Fachwerkstatt erledigt welche nur Mercedes Getriebe machen und auch zuvor das Fahrzeug gemacht haben.
Wenn man so anfängt, dann macht das System keinen Sinn! Ich kann dir also Elektriker ja auch keine Steckdose verbauen und nur weil du einen bsp. Mehrfachstecker dran machst hast du die Kaputt gemacht. Vor allem, da es ja alles Funktioniert hat.

Allerdings sagte dort der Anwalt auch schon, dass dies mein Recht sei. Sollte also bei Mercedes oder dem Gutachten raus kommen, dass in diesem Zeitraum als er bei der Werkstatt war solch ein Fehler auftrat, dann hätte die Werkstatt schuld. Doch das Bezweiflen alle, jedoch ist es nicht unmöglich.

Moin, @chrisss240

also wie gesagt, rein Theoretisch habe ich das Fahrzeug für den Händler dort zur Werkstatt gebracht. Und dort ging es ja dann über die Garantie/Gewährleistung welche der Händler bzw. Ich auf das Getriebe bekommen haben. Er wollte das ich es in meiner Werkstatt über die Intec machen lasse, doch das geht so einfach nicht, da die Platine ja auch programmiert werden muss und diese Reparatur am ende ca. 2.000Euro kostet. Dort hätte er ja dann am ende die selbe Aussage getätigt, dass geht nicht, nicht ohne Gutachten. Und er ist in der Beweispflicht, nicht ich. Nur wenn es zur Klage kommt, kommt es automatisch zu einem Gutachten. Und soweit ich mich dort auskenne ist es egal wie, ob der Mangel schon vor dem Kauf oder danach Auftrat die Pflicht des Händlers diesen zu beheben, es sei denn der Schaden wäre Mutwillig entstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Simon

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Hallo,

also jetzt macht das sinn....
Sollte ja auch so geschrieben werden, das mit der Platine und das der Händler bescheid wusste...

Wenn der Händler bescheid wusste dann iss das ein ganz anderes ding.

Also Vorbesitzer kontaktieren,,,, evtl anrufen, und dann alles einem Anwalt geben.

Gruß

Chris

Hallo Simon,
wenn Du aktuell immer noch in Weiterbildung bist und ein geringes Einkommen hast, dann käme möglicherweise Prozeßkostenhilfe in Frage. Dies kann Dir in jedem Fall der Anwalt beantworten . In keinem Fall eine Honorarvereinbarung unterschreiben .Dass wäre ein Faß ohne Boden.

Und nicht unterkriegen lassen. Wenn der Händler der Reparatur zugestimmt hat, dann muß er MB einen Fehler nachweisen und nicht Du.
Viel Erfolg .

Was mich wundert ist das keines der Probleme bei der Probefahrt aufgefallen ist.
Dazu kommt das der GLK schon 16 Jahre alt ist
Wie hoch wäre der Restwert bei dem Alter?
Besteht kein Rückgaberecht?

Zitat:

@Simon.GLK.350 schrieb am 20. Juni 2024 um 01:25:56 Uhr:


Moin,

Ich habe ja schon 2 Beiträge meines Montagsfarhzeuges oder wie auch immer man dies nennen kann gemacht. Ich habe mich am Ende da keine Einsicht des Händlers gekommen ist da er auf schriftlicher Aufforderung keinerlei Mängel behoben hat oder eine Kostenübernahme angeboten hat entschieden, zu einem Anwalt zu gehen. Allerdings habe Ich aufgrund meiner schulischen Weiterbildung letzten Jahres keinen Rechtsschutz abgeschlossen. Somit müsste ich alle Kosten selbst Tragen bzw. in Vorkasse treten. Aber um die Kosten, welche ich in Vorkasse leisten muss, soll es nicht gehen, sondern darum, dass Ich ja, warum auch immer diesen Prozess Verlieren könnte und somit die Kosten nicht rückerstattet bekomme und die Kosten der Gegenseite mit übernehmen muss. Der Händler hat auch bis auf eine Sprachnachricht nicht auf mein Anwaltsschreiben reagiert. Seine Aussage bleibt dabei das er im Recht sei da ich keinen Kostenvoranschlag an ihn, als auch an die Intec gesendet habe. Dies habe ich aufgrund dessen nicht gemach, da meine Werkstatt das Fahrzeug nicht mehr Auslesen kann und Mercedes mir mitteile, dass die Fehlersuche min. 4h und somit ca. 640Euro in Anspruch nehme.
( Es wurde eine Sache an dem Fahrzeug von mir bzw. der Getriebefirma repariert (Garantie) welche vor Auslieferung des Fahrzeuges das Getriebe instandgesetzt hat. Danach lief das Fahrzeug endlich reibungslos. (ca. 3Wochen). Jetzt sagt der Händler natürlich, das diese Firma diesen Schaden angerichtet haben soll. Ich habe das Fahrzeug lediglich dort hingebracht da der Händler sich auch dort schon weigerte und sagte ich solle es in meiner Werkstatt über die Intec machen lassen, Ich aber die Hoffnung hatte das, sobald dieses Problem gelöst ist, das Fahrzeug einwandfrei laufen würde. )
Meine Werkstatt als auch meine KFZ Kompanen haben mir gesagt, dass ich dazu auch nicht verpflichtet sei da ich ja einen Gewährleistungsanspruch habe. Jetzt war meine Überlegung gewesen, das Fahrzeug doch zu Mercedes zu stellen um ein klares Fehlerbild zu Ermitteln. Allerdings bin ich der Meinung, dass auch das nicht viel bringt, da ich ja somit nicht Ausschließen kann, dass der Gutachter am Ende sagt, dass dieses Problem schon vor Übergabe (12.03.24) bestand und erst jetzt auftrat. Somit hätte ich laut Rechtssprechung recht, allerdings bin ich immer der Meinung, recht haben und Recht bekommen, sind zwei große Unterschiede. Ich bin am Verzweifeln, da Ich, wenn ich das Fahrzeug so abgeben muss (welches auch mehr Vorbesitzer hatte als auf Mobile und im Kaufgespräch (leider nicht vertraglich) angeben waren (5 statt 2) welches auch laut Internet zu einem Sachmangel zählt da Ich das Fahrzeug mit dem wissen, dass es 5 Vorbesitzer hatte, nicht gekauft hätte), ca. 6.000-10.000Euro verliere und der Händler damit durchkommt und Ich sage mal, sein Ziel erreicht hat. Vlt. hat irgendwer von euch schonmal ähnliches erlebt, was ich für niemanden Hoffe, juristisch oder Gutachtungsmäßig Ahnung und kann mir in irgendeiner Art und Weise weiterhelfen.

Ich weiß, es liest sich schrecklich. Dennoch hoffe ich auf Hilfreiche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Simon

Moin,

ja das wundert mich auch, allerdings ist das mit dem Getriebe nach Übergabe des Fahrzeuges direkt 1/2 mal aufgetreten. (Aber nicht so extrem) Und nach 2/3 Wochen halt vermehrt.
Ich habe 22.000 Gezahlt. Es war etwas viel, Allerdings ist es die Edition 1 und die Fahrzeuge werden zw. 14k und 30k gehandelt, je nach Alter, Zustand und Laufleistung. Doch aufgrund dessen das das Fahrzeug auch mehr Vorbesitzer hat als angegeben bzw. erwähnt wurde ist er alleine aufgrund dessen weniger Wert. Ca. 18k, jetzt kommt das Problem dazu das es aufgrund des jetzigen Fehlers nicht mehr Verkehrssicher ist. Also Laut wir kaufen dein Auto ist er nur noch 12k wert. Das wäre ein Verlust von 10k innerhalb 3-4 Monaten. Das sehe ich nicht ein, damit kann der Händler ja wohl nicht durch kommen...

Mit freundlichen Grüßen

Simon

Zitat:

@xxralfxx schrieb am 21. Juni 2024 um 09:01:22 Uhr:


Was mich wundert ist das keines der Probleme bei der Probefahrt aufgefallen ist.
Dazu kommt das der GLK schon 16 Jahre alt ist
Wie hoch wäre der Restwert bei dem Alter?
Besteht kein Rückgaberecht?

Zitat:

@xxralfxx schrieb am 21. Juni 2024 um 09:01:22 Uhr:



Zitat:

@Simon.GLK.350 schrieb am 20. Juni 2024 um 01:25:56 Uhr:


Moin,

Ich habe ja schon 2 Beiträge meines Montagsfarhzeuges oder wie auch immer man dies nennen kann gemacht. Ich habe mich am Ende da keine Einsicht des Händlers gekommen ist da er auf schriftlicher Aufforderung keinerlei Mängel behoben hat oder eine Kostenübernahme angeboten hat entschieden, zu einem Anwalt zu gehen. Allerdings habe Ich aufgrund meiner schulischen Weiterbildung letzten Jahres keinen Rechtsschutz abgeschlossen. Somit müsste ich alle Kosten selbst Tragen bzw. in Vorkasse treten. Aber um die Kosten, welche ich in Vorkasse leisten muss, soll es nicht gehen, sondern darum, dass Ich ja, warum auch immer diesen Prozess Verlieren könnte und somit die Kosten nicht rückerstattet bekomme und die Kosten der Gegenseite mit übernehmen muss. Der Händler hat auch bis auf eine Sprachnachricht nicht auf mein Anwaltsschreiben reagiert. Seine Aussage bleibt dabei das er im Recht sei da ich keinen Kostenvoranschlag an ihn, als auch an die Intec gesendet habe. Dies habe ich aufgrund dessen nicht gemach, da meine Werkstatt das Fahrzeug nicht mehr Auslesen kann und Mercedes mir mitteile, dass die Fehlersuche min. 4h und somit ca. 640Euro in Anspruch nehme.
( Es wurde eine Sache an dem Fahrzeug von mir bzw. der Getriebefirma repariert (Garantie) welche vor Auslieferung des Fahrzeuges das Getriebe instandgesetzt hat. Danach lief das Fahrzeug endlich reibungslos. (ca. 3Wochen). Jetzt sagt der Händler natürlich, das diese Firma diesen Schaden angerichtet haben soll. Ich habe das Fahrzeug lediglich dort hingebracht da der Händler sich auch dort schon weigerte und sagte ich solle es in meiner Werkstatt über die Intec machen lassen, Ich aber die Hoffnung hatte das, sobald dieses Problem gelöst ist, das Fahrzeug einwandfrei laufen würde. )
Meine Werkstatt als auch meine KFZ Kompanen haben mir gesagt, dass ich dazu auch nicht verpflichtet sei da ich ja einen Gewährleistungsanspruch habe. Jetzt war meine Überlegung gewesen, das Fahrzeug doch zu Mercedes zu stellen um ein klares Fehlerbild zu Ermitteln. Allerdings bin ich der Meinung, dass auch das nicht viel bringt, da ich ja somit nicht Ausschließen kann, dass der Gutachter am Ende sagt, dass dieses Problem schon vor Übergabe (12.03.24) bestand und erst jetzt auftrat. Somit hätte ich laut Rechtssprechung recht, allerdings bin ich immer der Meinung, recht haben und Recht bekommen, sind zwei große Unterschiede. Ich bin am Verzweifeln, da Ich, wenn ich das Fahrzeug so abgeben muss (welches auch mehr Vorbesitzer hatte als auf Mobile und im Kaufgespräch (leider nicht vertraglich) angeben waren (5 statt 2) welches auch laut Internet zu einem Sachmangel zählt da Ich das Fahrzeug mit dem wissen, dass es 5 Vorbesitzer hatte, nicht gekauft hätte), ca. 6.000-10.000Euro verliere und der Händler damit durchkommt und Ich sage mal, sein Ziel erreicht hat. Vlt. hat irgendwer von euch schonmal ähnliches erlebt, was ich für niemanden Hoffe, juristisch oder Gutachtungsmäßig Ahnung und kann mir in irgendeiner Art und Weise weiterhelfen.

Ich weiß, es liest sich schrecklich. Dennoch hoffe ich auf Hilfreiche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Simon

Wenn der Wagen doch schon deutlich mehr Vorbesitzer hatte als angegeben/inseriert (und ggf. im Kaufvertrag vermerkt), dann ist das doch schon alleine ein rechtlich guter Ansatzpunkt aufgrund von Betrug?!

Hi,

Ja da sind wir auch dran, allerdings steht es nicht im Kaufvertrag. Viele schreiben dies nicht in den Kaufvertrag, auch große Autohäuser nicht. Ich bzw. die Polizei ist dabei die Inserat Anzeige von Mobile zu besorgen da diese ja nicht mehr Online ist. In der Regel gilt dies dann auch als Sachmangel da wir von 3 Fahrzeughaltern sprechen welche das Fahrzeug mehr hatte als angegeben, dass hat auch nicht mit einem Tippfehler zu tun wie der Händler es am Telefon nach der Konfrontation meinte. Ich meien, die 2 und die 5 sind schon ein Stück auf der Tastatur entfernt^^

Grüße

Simon

Zitat:

@jackwhite3 schrieb am 21. Juni 2024 um 15:03:09 Uhr:


Wenn der Wagen doch schon deutlich mehr Vorbesitzer hatte als angegeben/inseriert (und ggf. im Kaufvertrag vermerkt), dann ist das doch schon alleine ein rechtlich guter Ansatzpunkt aufgrund von Betrug?!

Zitat:

Ich bzw. die Polizei ist dabei die Inserat Anzeige von Mobile zu besorgen da diese ja nicht mehr Online ist

Was hat denn nun die Polizei damit zu tun?

Hi,

nun ja, Mobile gibt mir oder meinem Anwalt die Daten nicht raus. Nur die Polizei oder das Gericht bekommt die Daten, somit musste ich eine Anzeige wegen Betrug machen damit diese sich drum kümmert...

Gruß

Zitat:

@mb180 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:36:40 Uhr:



Zitat:

Ich bzw. die Polizei ist dabei die Inserat Anzeige von Mobile zu besorgen da diese ja nicht mehr Online ist

Was hat denn nun die Polizei damit zu tun?

Ergo wurde hier schon ein Anwalt eingeschaltet und dieser sollte wissen wie mit dieser Sachlage umgegangen werden soll.

Ja, dieser sagte auch ich muss eine Anzeige aufgeben.
Rechtlich sollten wir das Ding auch gewinnen. Doch Technisch entscheidet am Ende des Tages der Gutachter und somit der Richter.

Gruß

Zitat:

@mb180 schrieb am 21. Juni 2024 um 16:45:11 Uhr:


Ergo wurde hier schon ein Anwalt eingeschaltet und dieser sollte wissen wie mit dieser Sachlage umgegangen werden soll.
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