Probleme nach WoMo Verkauf, gewerblich
Ich habe im Juni ein 2,5jahre altes WoMo, welches ich in der Vermietung hatte, als gewerblicher Verkäufer verkauft in Deutschland an einen anderen Käufer, auch gewerblich (wollte er so wegen der Steuer).
Im Kaufvertrag wird für Dichtheit und Karosserie auf die Garantie des Herstellers hingewiesen (7 Jahre Dichtheit, 5 Jahre Rost, 4 Jahre Garantieverlängerung auf Technik) und jegliche weitere Garantie UND Gewährleistung ausgeschlossen. Übergabe Mängelfrei gemäss Besichtigung und Werkstattprotokoll, sowie Dichtheitsprüfung einen Tag vor der Übergabe, sowie neuem TÜV.
Kaufpreis: 80.000EUR Netto.
Das WoMo war top in Schuss, Service immer durchgeführt, Dichtheitskontrolle auch, sogar eine extra nach dem Verkauf und vor der Übergabe. Zertifikat vorhanden.
Vor Weihnachten hat mich der Anwalt des Käufers kontaktiert und eine Rechnung über 25.000EUR mitgeschickt Zahlungsfrist 3 Tage, heute war bereits der Mahnbescheid in der Post.
Der Grund: Das Wohnmobil ist angeblich im hinteren Bereich über den Betten total faul gewesen. Die Ursache ist ein Wassereinbruch wegen der angeblich nicht fachgerecht montierten Kabeleinführung der Sat-Anlage.
Die Anlage war ab Werk verbaut, WoMo wurde im Werk abgeholt.
Der Besitzer hat die Reparatur bei einem ihm bekannten Betrieb bereits ausführen lassen, es gibt nur Bilder, kein Gutachten. Die Bilder erhalte ich vom Anwalt erst nach Begleichung der Rechnung.
Auf das Fahrzeug sind 7 Jahre Garantie gegen Undichtigkeit.
Ich habe eben mit dem Hersteller telefoniert. Dieser übernimmt überhaupt nichts und verweist auf die vom autorisierten Fachpartner durchgeführte Dichtheitskontrolle ohne Mängel. Zudem verweist er darauf dass die 7jährige Garantie nur für den Erstkäufer gilt (steht NICHT in der Garantiepolice). Dies sei per 01.2014 so geändert worden (Fahrzeug in 05.13 gekauft). Zudem sei die ausführende Werkstatt kein Partner-Betrieb und es gäbe kein Gutachten, da wird sowieso nichts bezahlt.
Der Schaden scheint massiv zu sein und ist wohl sicher nicht plötzlich entstanden.
Mein Anwalt ist natürlich immer noch in den Ferien, wie immer wenn man ihn braucht.
Meine Fragen:
-Ist diese nachträgliche Änderung der Garantie erlaubt? Schliesslich war das ein Grund das WoMo zu kaufen.
-Kann der Besitzer ohne Rückfrage einfach bei irgend einem Betrieb reparieren lassen? Es war keine autorisierte Partnerwerkstatt des Herstellers, zudem wurde KEIN Gutachten erstellt. (ich denke nein)
-Wer haftet hier? Wenn der Schaden wirklich so massiv war wurde doch sicher bei der Dichtheitskontrolle gepfuscht oder absichtlich verschwiegen? Wenn es wirklich ein Montagefehler des Herstellers war, müsste ja dieser haften?
Widerspruch gegen Mahnbescheid liegt hier bereits. Anzeige wegen Nötigung und Betruges werde ich wohl auch stellen.
Beste Antwort im Thema
Ist ja wieder mal ganz großes Kino!!!
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52 Antworten
Na ja, immerhin 2 1/2 Pfund für jeden.
Davon können die beiden ja ne Pommes essen gehen.
Schau mal in deinen Garantiebedingungen nach, ob das sowas wie "Änderungen vorbehalten" steht. Und selbst dann halte ich eine einseitige Änderung nach Abschluss des Kaufvertrags für unwirksam.
Don´t feed the troll
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Januar 2016 um 20:35:43 Uhr:
Schau mal in deinen Garantiebedingungen nach, ob das sowas wie "Änderungen vorbehalten" steht. Und selbst dann halte ich eine einseitige Änderung nach Abschluss des Kaufvertrags für unwirksam.
Es kann doch nicht sein dass ein Hersteller einfach nachträglich die Bedingungen ändert und das ohne den Kunden zu informieren. Immerhin war die lange Garantie mit ein Kaufargument.
Zuerst hiess es: Garantie 7 Jahre wenn Service usw. alles immer gemacht, keine Einschränkung wegen Besitzerwechsel. Wäre das so gewesen hätten wir bei einer anderen Firma gekauft die eben diese Klausel drin hat, aber die Möglichkeit bietet diese gegen Zahlung zu übergehen.
Dann letzten Monat: Tjaaaaa, das haben wir dann mal geändert in 2014, ist halt jetzt so. Pech. Garantie nur beim Erstkäufer. Wobei der derzeitige Besitzer eigentlich der 3. Besitzer ist (2x Firma).
Mal abwarten was mit dem MB passiert. Bis heute habe ich immer noch keine Bilder und kein Gutachten.
Einseitige Änderungen sind nicht erlaubt. Du hast die Garantie mit Bedingung X abgeschlossen dann hast du auch Anrecht auf Bedingung Xy
Zitat:
@Raghul schrieb am 6. Januar 2016 um 21:25:07 Uhr:
Einseitige Änderungen sind nicht erlaubt. Du hast die Garantie mit Bedingung X abgeschlossen dann hast du auch Anrecht auf Bedingung Xy
Sagt die RSV auch (die in DIESEM Fall zahlen würde, im Verkaufstreitfall aber nicht).
@ Te
Teile doch endlich mal mit, mit welcher Begründung der Käufer/RA von Dir verlangt, die Rechnung in Höhe von 25 T€ zu bezahlen.
Es ist mit den hier offengelegten Sachverhalten auch schwer nachvollziebar, dass - ohne jegliche Vorabkommunikation - eine Zahlungsfrist von nur drei Tagen für die Summe von 25 T€ gesetzt wurde und anschließend gleich ein MB beantragt wurde.
Wenn dem so ist, trägt der Verkäufer die Kosten des MB. Denn bei Verstreichen einer einseitig erklärten Zahlungsfrist von 3 Tagen tritt noch kein Verzug ein. Der MB ist nicht Folge des Verzuges, sondern hat den Verzug erst ausgelöst
O.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 6. Januar 2016 um 20:48:55 Uhr:
Mal abwarten was mit dem MB passiert. Bis heute habe ich immer noch keine Bilder und kein Gutachten.
Das ist doch ein gutes vorläufiges Schlusswort bis es neue Erkenntnisse gibt.
Gruß
BMWRider