Probleme nach dem Autokauf (Versteckter Unfallschaden?)
Guten Abend zusammen.
Vielleicht hat hier jemand einen Rat bezüglich meines Problems…
Ich habe mir vor 3 Wochen eine C-Klasse (W204)(C220 CDI) aus dem Baujahr 2013 gekauft. An sich ein sehr schöner Wagen usw…
Der Wagen wurde mir im Kaufvertrag als „Unfallfrei lt. Vorbesitzer“ verkauft mit den hinweisen „mit Nachlackierungen und Instandsetzungen“ beschrieben.
Vor ein paar Tagen spricht mich mein Kumpel drauf an, das im Motorraum sowohl die Verschraubungen am Kotflügel sowie die Verschraubungen an der Motorhaube sowie dem Scharnier gelöst worden ist. Das alleine machte mich stutzig und ich fuhr heute nun zum TÜV um eine Art „Sichtdurchgang“ durchführen zu lassen… so eine Art „Gebrauchtwagen-Check“. Der TÜV Sachverständiger setzte das Lackdickenmessgerät an und es stellte sich raus, das der Wert hinten rechts am Rad Hauses bis oben hin zum Tankdeckel „verspachtelt“ wäre… Die Werte lagen zwischen 200um und 450um… Des weiteren wurde festgestellt, das großflächig die Beifahrertür Lackiert worden ist. Als ich dann im gleichen Atemzug zum Händler fuhr und die Sachlage zu klären, hatte mir der Händler zugesichert, das es sich um eine „Smartrepair“ handelt und das sicherlich der Vorbesitzer irgendwo mit dem Fahrzeug hängengeblieben ist. Ich habe ihn dann auch auf die gelösten schrauben im Motorraumbereich/Karosseriebereich angesprochen… seine Aussage war nur „Bei Reparaturen oder bei Lackierarbeiten wird das so üblicherweise gemacht“
Als ich ihn dann darauf ansprach, dass mir der Wagen als Unfallfrei verkauft worden ist, meinte er nur, das es sich um instandgesetzte Lackarbeitern handelte und das man nur sozusagen die Kratzer entfernt hätte.
Als ich ihm sagte, das ich den Wagen zurückgeben möchte, da es sich doch um allen Anschein um ein Unfallfahrzeug handelt, meinte er, das er mir das Fahrzeug nicht zurücknehmen kann… er kann mir nur entgegenkommen, indem er mir das Auto zu einem „günstigeren Kurs“ abkaufen kann, da ja im Fahrzeugbrief nun ein 3. Vorbesitzer vermerkt ist.
Meine Frage: wie sieht das ganze rechtlich aus? Ich habe doch ein Anspruch darauf, das ich den Wagen zurückgeben kann, da es sich ja doch um ein Unfallfahrzeug handelt.
Habe zusätzlich mal ein paar Bilder von den Messungen eingefügt.
Mit freundlichen Grüßen
17 Antworten
Zitat:
@Florian48 schrieb am 4. Juni 2022 um 09:32:17 Uhr:
Zitat:
@Fabiii schrieb am 3. Juni 2022 um 22:27:51 Uhr:
Mir geht es nicht um die Lackdicke... Mir geht es einfach nur darum, dass das Fahrzeug einen erheblichen Schaden gehabt haben muss, wenn hinten ungefähr 0,9m2 Spachtelmasse aufgetragen worden ist...
Bei einem erheblichen Schaden würden doch eher Teile getauscht und nicht gespachtelt?
Nach den Formulierungen im Kaufvertrag sehe ich leider wenig Chancen, da wieder rauszukommen. Wirklich beurteilen kann das aber nur ein Anwalt, der alle Details kennt.
Damit der Anwalt aber an die Details kommt müste man wahrscheinlich erstmal einen Sachverständigen beauftragen, der durch eine "forensische" Untersuchung festellt, was da überhaupt repariert wurde und ob das eine Bagatelle war, die evtl mit zu viel Spachtel repariert wurde (weil keine lust auf langes ausbeulen) oder eben ein erheblicher Schaden war.
Dann lenkt die Gegenseite ggf. nach der Schilderung des Sachverhalts durch den Anwalt und entsprechender Forderung oder nicht und man trifft sich vor Gericht und dann entscheidet ein Richter.
Der Spaß fängt ja schon einen Schritt vor dem Gutachter an, nämlich mit dem Vertragsinhalt. Dessen Details muss ein Anwalt erst mal beurteilen und den Erfolg einschätzen, bevor ein Gutachter ins Spiel kommt.
Klar der Anwalt wird den Vertrag lesen wollen, aber um festzustellen ob geliefert wurde wie vereinbart muss man Sicherheit darüber haben was geliefert wurde.
Ich denke nicht, daß nachdem was der TE hier beschrieben hat , der Anwalt aus dem im Vertrag "Unfallwagen, nur an Bastler" herauslesen wird und das ganze schon von vornherein aufgibt.
Evtl. könnte man auch mal vorab mit einem Sachverständigen reden wie der die Sache sieht, ob da ein grosser Schaden zu vermuten wäre. Der Sachverständige beim TüV hat sich dazu offenbar nicht weiter eingelassen - evtl weil er dazu nicht befragt wurde bzw. ohne aufwändige Untersuchung da nichts Definitives zu sagen ist.
Ich schätze so oder so (Anwalt oder Sachverständiger) kostet es erstmal Geld. Wenn richtig gestritten wird, durfte der Streitwert und damit die Anwaltskosten nicht unerheblich sein. Ich schätze es dürfte der Kaufpreis des Wagens sein