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Probleme mit Verzollung von UPS Teilelieferung aus USA

Themenstarteram 10. September 2004 um 17:54

Hallo liebe Gemeinde, vielleicht gibt es den Einen oder Anderen, der ähnliche Probleme hatte und mir ein paar Tipps geben könnte...

Also, ich habe drüben Teile im Wert von etwa EUR 50 bekommen, Frachtgebühren waren etwa EUR 30.

Daraufhin bekam ich eine Abrechnung von UPS für Zoll MwSt und Arbeitslohn von etwa Eur 45. Das war mir zuviel und habe erstmal Einspruch eingelegt.

Heute kam die Ablehnung meines Einspruches. Die UPS-Berechnung basiere auf der Handelsrechnung und dort wäre keine Angabe für Frachtkosten gewesen (Deshalb haben die die Frachtkosten bei etwa EUR 130 angesetzt...)

Ich werde ganz bestimmt weiter auf meinem Einspruch beharren, nun ist meine Frage, wie ich am besten weiter vorgehe - vielleicht gibt es noch ein paar Tricks oder Kniffe - oder habe ich keine Wahl und muß die auf falschen Tatsachen basierende Rechnung bezahlen???

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15 Antworten

Das verstehe ich irgendwie nicht. Was hat UPS mit Deiner Verzollung zu tun ? Die haben doch Deine Ware nicht versendet, oder ? Sonst wüssten sie doch, wie hoch die Frachtkosten wären ?!?!

Themenstarteram 10. September 2004 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Denali

Das verstehe ich irgendwie nicht. Was hat UPS mit Deiner Verzollung zu tun ? Die haben doch Deine Ware nicht versendet, oder ? Sonst wüssten sie doch, wie hoch die Frachtkosten wären ?!?!

Genau das finde ich auch so merkwürdig. Die Sendung wurde von UPS-USA angenommen und von UPS-Deutschland an mich ausgeliefert. Die haben für mich die Verzollung vorgenommen, was ich NICHT extra in Auftrag gegeben habe.

Ich habe das UPS Antwortschreiben mal online gelegt:

http://home.arcor.de/achim1000/ups/ups1.jpg

Je häufiger ich mir den Brief durchlese, desto merkwürdiger kommt der mir vor. Der Absatz, der mit "Die Abfertigung..." beginnt ist doch total widersprüchlich. Dort wird sinngemäß gesagt, dass die Handelsrechnung verbindliche Grundlage für die Berechnung ist. Nur in dieser stehen keine Frachtkosten drin und deswegen werden sie nicht bei der Anmeldung berücksichtigt.

Merkwürdig ist aber warum dann Frachtkosten mit eingerechnet wurden und dann auch noch in der falschen Höhe.

am 11. September 2004 um 8:10

UPS Fracht

 

Moin Achim: die Geschicht ist doch ein wenig merck würdig,Du solltest UPS Deutschland mit deinem Anwalt drohen ( Blöffen) und noch dazu sagen das du zum Zoll gehen wirst.In der Letzten Zeit bringen die immer mehr solche klopfer.Bei uns sind schon komplette Kartons verschwunden mit DVD und Spiele für PC,PS2 und X Box.Die Streiten immer alles ab.Ich hatte für mich selber mal von KTS ein Teil von 500€ bestellt,daß nie bei mir ankamm.Sie haben alles ab gestritten und nach 2 Wochen wurde es in Kiel in einem Lager von UPS gefunden.KTS war sauer und ich erst recht,denn das Teil kam auch aus den Staaten.Und nix mit Zoll usw.

gruß Oker

Meine Erfahrungen mit UPS

2 x und NIE wieder!

Ehrlich ich hatte in der Vergangenheit dermassen viel Ärger, von "Nichtverzollen" trotz 6 facher Zollrechnung bis Anzweiflung der Warenwerte (waren Weihnachtsgeschenke für die Familie) alles schon mal dagewesen.

Rechtlich ist UPS der Zollabwickler, wenn nicht anders vereinbart und somit die rechtliche Grundlage recht dünn.

Tip:

Selbst grosse US Versender wissen oftmals nicht wie das mit dem Zoll zu handhaben ist. Wenn es KEINE Handelware ist "Proforma invoice for customs only" erstellen lassen (mindestens 5 fach besser 6 fach).

Aufgelistet werden alle Teile nach Menge und Warenwert, unten steht eine Summe die dann als Zollgrundlage gilt.

Habe diese Arie mehrfach durchgemacht und, mit Ausnahme von UPS, bisher nie Probleme gehabt. DAs sieht nebenbei professionell aus und erspart viele möglichen Ärger, oftmals wird dann noch nicht einmal die Sendung geöffnet (... siehe oben professionell).

-T

am 12. September 2004 um 10:15

Zitat:

Selbst grosse US Versender wissen oftmals nicht wie das mit dem Zoll zu handhaben ist.

Das glaub ich Dir gern. Die Amis kreisen da irgendwie um sich selbst, und kriegen schon Probleme, wenn es um Geschenksendungen minderen Wertes geht.

Den völligen Abschuß erlebten mal meine Eltern nach einem USA-Urlaub. Sie wollten sich in D gekaufte Bekleidung nachsenden lassen, weil die Koffer mit Souveniers voll waren.

Der amerikanische Bekannte ("Careful with that ax, Eugene!") brachte es fertig, die Klamotten auf dem normalen Postweg derartig teuer zu verschicken, daß man sie besser weggeschmissen hätte.

Bei Ersatzteilen würde ich immer erst beim Händler anfragen, also Opel / GM, Chrysler oder so.

Dann beim Versender.

Der kriegt die Teile dann erstmal auf's Lager, und wenn UPS dann Scheiße baut, sollte eigentlich zumindest die Verzollung erledigt sein.

Der Rest ist ärgerlich, ich würde auch einen Anwalt einschalten, wenn es um eine höherwertige Lieferung geht und UPS das nicht hinkriegt.

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 11:31

Falls es noch jemanden interessiert, hier der aktuelle Stand der Dinge:

- UPS hat auf einem "Mondpreis" basierend für Frachtkosten Zoll und MwSt. berechnet. Dieser lag bei etwa 140 EUR, der tatsächliche Preis für Fracht war aber 35 USD.

- Da UPS nicht in der Lage ist, bei den "UPS-Kollegen" in den USA oder beim Empfänger (nämlich mir), nachzufragen wie hoch der tatsächliche Preis für die Fracht war, wurde dieser "Mondpreis" angesetzt.

- Nun muß UPS eine Rückerstattung vom deutschen Zoll veranlassen. Diese kann dauern...

- Ich habe zwischenzeitlich den Differenzbetrag (also den vermeintlich richtigen Betrag für Zoll/MwSt) an UPS überwiesen, nach Absprache mit der Importabteilung.

- Leider weiss davon die UPS-Rechnungsabteilung offensichtlich nichts, denn die schickt Mahnungen und droht mit Inkassounternehmen etc. Ich habe nun dieser Abteilung ebenfalls eine Mitteilung zukommen lassen, doch bitte diese Mahnungen auszusetzen, bis der endgültige Betrag feststeht.

UPS will nun nur noch Sendungen gegen Vorkasse an mich ausliefern. Da dies ein "Genickschuß" wäre, wenn wieder mal solche Fehler bei denen auftreten, werde ich wohl in Zukunft - sofern möglich - auf UPS verzichten müssen.

Scheinbar hat UPS eine zu große Marktmacht in dem Bereich, dass die so mit Kunden umgehen können.

P.S.:

UPS wollte etwa 45 EUR Zoll/MwSt haben. Bezahlt habe ich jetzt etwa 16 EUR. Man beachte den enormen Streitwert.... :mad:

am 25. Oktober 2004 um 16:53

UPS

 

Hallo Achim, Wir Erleben oft wenn wir UPS anrufen und durch sagen das ein Paket abgeholt werden soll,daß die Telefonistin Sch.... frech werden ist auch schon vorgekommen.Leider müßen wir auf Anortnung unserer Zentrale dort Anrufen. Bei Privat Sendungen nehmen immer DPD.

Ihre macht in Deutschland geht auch langsam zu neige, weil die anderen Paketdienste Flexibeler sind und dann auch noch günstiger. Schön das Du dehnen eine reinwürgen kontest. Mit Vorkasse das ist schon eine Frechheit. Dann sagt man andere sind auch noch da und Tschüss.

Gruß Oker

Themenstarteram 26. Oktober 2004 um 8:14

Re: UPS

 

Zitat:

Original geschrieben von Oker

..... Dann sagt man andere sind auch noch da und Tschüss.

Gruß Oker

Wenn man mal Händler aus den USA ansurft sieht man leider, dass die häufig auf UPS fixiert sind, ich hatte mal ohne Erfolg versucht eine Sendung über einen anderen Transporteur zu bekommen. Da hätten die Frachtkosten plötzlich das 3-4 fache gekostet...

Bei Ebay scheinen auch viele über UPS zu versenden. (Ist UPS irgendwie auf den US-Ebay-Seiten eingebunden??)

am 26. Oktober 2004 um 15:50

UPS

 

Hallo: UPS und die FED sind in den USA die größten Unternehmen die haben das Monopol. Die Deutsche DHL hat mal versucht drüben einzusteigen fehlgeschlagen. Die Wirtschaftsbosse sagten, wehr dem Deutschen Frachtflugzeuge zur Verfügung stellt bekommt Ärger.Das sollten mal die Deutschen auch machen, die sind aber zu feige.Immer schön Bücken.

gruß Oker

DHL ist derzeit stark im kommen in den USA. RIESEN Werbekampagne und viele gelbe Autos mit roten Lettern auf der Strasse.

-T

Themenstarteram 26. Oktober 2004 um 17:24

Wie es der Zufall will, gerade heute bekomme ich das Antwortschreiben von UPS, dass meiner Reklamation stattgegeben wird und das Thema somit erledigt ist.

Es ist gerade so, als ob ein UPS Mirarbeiter hier mitgelesen hätte... :)

Ich muß feststellen, dass ich mich schon darüber freue, dass alles "rechtens" gelaufen ist und ich nicht übers Ohr gehauen wurde.... :( hätte ich nicht Einspruch eingelegt, wie wahrscheinlich viele Andere.... naja was soll´s...

am 26. Oktober 2004 um 18:08

UPS

 

na dann Gratulation, wir dürfen uns halt nur nicht alles gefallen lassen. wie man sieht.

Oker

am 17. Januar 2005 um 3:13

Zitat:

Es ist gerade so, als ob ein UPS Mirarbeiter hier mitgelesen hätte...

May be.

Who knows?

Good luck!

am 17. Januar 2005 um 8:44

So sieht es General Logistics

 

Die rechtliche Verzollungsgrundlage für die Zollbehörden sind die Zollinhaltserklärungen (Customs declaration and dispatch note), die vom Absender ausgefüllt werden oder eine vom Absender dem Paket beigelegte Handelsrechnung. Aufgrund der auf diesen Erklärungen angegebenen Werte entscheidet das Zollamt über die Erhebung der Einfuhrabgaben.

Käufe, Bestellungen bzw. Internetersteigerungen gelten nicht als Privatsendungen, da der Händler (z.B. ebay) gewerblicher Natur und somit im Handelsregister eingetragen ist. Nur unentgeltliche Sendungen werden von der Zollbehörde als Privatsendungen verzollt. Käufe,

Bestellungen oder Internetersteigerungen, bei denen Geld fließt, sind kommerzielle Sendungen und werden dementsprechend ab 22 € nach den

bestehenden Sätzen des Zolltarifs und der einzelnen Steuergesetze in Rechnung gestellt.

Private GEschenksendungen die einen Warenwert von 45 EUR nicht überschreiten, werden für gewöhnlich vom Zollamt freigeschrieben. Ab dieser Wertgrenze fallen Zollabgaben in Höhe von 13,5 %für den Empfänger der Ware an. Für Geschenksendungen ab einem Warenwert von 350 EUR werden die Einfuhrabgaben nach den Sätzen des Zolltarifs und der einzelnen Steuersätze berechnet.

Bei gewerblichen Sendungen, die laut Zollkodex ab einem Warenwert von 22 EUR verzollt werden müssen, werden grundsätzlich die VERSANDKOSTEN DES ABSENDERS HINZUGERECHNET! Dies ist im Allegmeinen Zollrecht/Gemeinschaftsrecht unter Artikel 32 festgelegt.

Hinzu kommen administrative Kosten der beauftragten Transportunternehmens (GLS oder UPS).

Allerdings sollte hier auch ein Auftrag vorliegen. Ich musste seinerzeit ein Dokument von GLS unterschreiben, dass GLS berechtigt, für mich die Zollabwicklung durchzuführen. Das könnte hier vielleicht der Knackpunkt sein.

Gruss

Peter

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