Probleme mit Tüv, Alufelgen, Gutachten
Hallo
Ich habe mir vor kurzem einen Anhänger bauen lassen. Der Fahrzeughersteller vertreibt seine Fahrzeuge standardmäßig mit Security Reifen und Alufelgen. Ein Gutachten gibt es dazu.
Die Dekra ist aber mit dem Gutachten nicht einverstanden weil die Teilenummer die auf dem Gutachten ist, nicht auf der Felge ist!
Die Teilenummer 13617 ergibt sich aber aus den Nummern der Größe der Felge (6x13) und der Zeit vom erstellen des Gutachtens (2017), das ist auch auf dem Gutachten aufgeführt. Alles andere, was auf der Felge und auf dem Gutachten steht (Größe, traglast, Material) stimmen überein!
Jetzt habe ich aus lauter Verzweiflung die selbe Felge inclusive Gutachten bestellt! Mal sehen wie da das Gutachten aussieht.
Was könnte ich noch tun?
Kann mir jemand helfen?
Hat jemand auch diese Felge?
Vielen Dank
Gruß Schudi
22 Antworten
Zitat:
@Schudi79 schrieb am 17. August 2021 um 23:26:52 Uhr:
Es gibt Länder, da bekommt man für bestimmte Fahrzeuge keine COC mehr!
Ein CoC bekommt man ja ohnehin nur für typgenehmigte Fahrzeuge, nicht für Einzelanfertigungen.
Für die gibt es die Einzelgenehmigung nach Artikel 44 oder 45 der Verordnung (EU) 2018/858.
Eigentlich sollte es so sein, dass eine EU-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 in jedem beliebigen Mitgliedsstaat (also z.B. da, wo der Hersteller sitzt) erstellt werden kann und damit das Fahrzeug in jedem anderen (und natürlich auch dem selben) Mitgliedsstaat zugelassen werden kann, also insbesondere da, wo der Käufer sitzt. Dafür gibt es dann kein CoC, sondern einen EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen.
(die nationale Einzelgenehmigung nach Artikel 45 lässt alternativ zu den EU-Vorschriften die Anwendung einzelner nationaler Vorschriften zu, dafür muss die Genehmigung aber auch nicht von jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt werden).
Allerdings ist dieses Verfahren vermutlich noch zu neu, um schon umfassend Anwendung zu finden. Hier in Deutschland können AFAIK derzeit nur nationale Einzelgenehmigungen nach Artikel 45, aber noch keine EU-Einzelgenehmigungen nach Artikel 44 erteilt werden. Für die EU-Einzelgenehmigungen ist hier neuerdings das KBA zuständig, und die genauen Details sind wohl noch nicht geklärt. Möglicherweise haben andere Mitgliedsstaaten ähnliche Probleme (der Hersteller sitz in den Niederlanden, vermute ich?).
Der Hersteller sitzt in Polen, und dort gibt es keine Abnahme für Drehschemel mehr! Ob nun coc oder polnische einzelabnahme ist nun egal!
Jedenfalls gab es bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch eine polnische Abnahme, diese wurde dann nur umgeschrieben, soweit ich weiß!
Mittlerweile kann der Hersteller nur mit die Gutachten der Achsen die Drehschemel ausliefern. Dann macht man hier in Deutschland eine einzelabnahme. Das machen übrigens auch Polen die einen Drehschemel wollen!
Ich hatte mal was gehört, dass nach ECE Drehschemel und Auflaufbremse nicht mehr erlaubt sind.
Aber nach welcher Vorschrift wird denn die Bremse bei der nationalen Abnahme geprüft, ECE ist doch da Pflicht?!
Ich hatte die Information das Drehschemel nach Paragraf 21 abgenommen werden, die Prüfer sagten aber es ist die 41!
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Einzelgenehmigungen nach Art 44 (also EU-weite Einzelgenehmigungen)sind seit 28.07.21 zum KBA übergegangen.
nationale nach Art 45 bleiben bei den Zulassungsstellen.
Kein Plan! Siehste ja, sagt jeder was anderes! Der Drehschemel ist jedenfalls abgenommen und durch, es hängt jetzt halt nur noch an den Felgen und das sollte ja zu ermöglichen sein! Hab ja jetzt ein Gutachten was alles aufführt für die Felgen.
Ist das so ein 3,5t Anhänger oder wie schwer darf er maximal sein?