Probleme bei fiktiver Abrechnung des Haftpflichtschadens

Hi,
was darf der Versicherer eigentlich bei einem „fiktiv“ abzurechnenden Haftpflichtschaden auf Basis eines offiziell erstellten Unfallgutachtens abziehen?

Wer kennt sich da aus?

Das die Mehrwertsteuer erst bei Vorlage der Rechnung erstattet wird, ist einsichtig.

Aber wie sieht es mit anderen Posten aus?

Hier sind zum Beispiel:

- Ausfallpauschale pro Tag (Hier 50€ x 3 Tage)
- 10% Abzug auf Ersatzteilpreise
- Verbringungskosten in Höhe von 125,- €
- 15% auf Arbeitslohn
- 15% auf Lackierarbeiten
-10 % auf Kleinteile

Bei den Verbringungskosten soll ein Nachweis erbracht werden.

Wer kennt hier die Rechtssprechung?

Viele Grüsse

Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Februar 2018 um 17:54:34 Uhr:


Nyach 30 Jahren Sammeln von Fachkenntnissen lt. eigenen Angaben hat der Fachmann rrwraith doch wohl nicht einmal gelernt, dass der Abzug der MwSt rechtlich vollkommen einwandfrei ist, denn sonst würde er nicht schreiben:

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Februar 2018 um 17:54:34 Uhr:



Zitat:

gar nichts! Es gibt laut Gesetz keinen Unterschied zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung.

So lebt man in seiner juristisch eigenen, aber falschen Welt und versucht, hier im Forum dafür zu missionieren.

Einfach rein in die große Tonne mit seinen Informationen.

Jetzt pass mal auf Stänkerhannes!
Wenn Du schon glaubst, ständig Leute dumm anpampen zu müssen, dann solltest Du zumindest ein klein wenig Substanz in Deinen Aussagen haben.
Der Gesetzestext zur Mehrwertsteuer gilt für alle Abrechnungsarten!
Wenn Du Deine dämlichen Allüren weiter pflegen willst, bitte, ich stutze Dich gern auch in Zukunft zurecht.

28 weitere Antworten
28 Antworten

Zitat:

@rrwraith schrieb am 15. Februar 2018 um 19:40:50 Uhr:


Jetzt pass mal auf Stänkerhannes!

Pass du mal auf, Möchtegernjurist!

Wenn du für die Folgen des Mists, den du teilweise verzapfst, haftbar gemacht werden könntest, hättest du vermutlich nicht mal mehr das Geld für einen Internetzugang.

Ich finde es einfach zum Kotzen, wenn Leute wie du ihre krude Rechtsauffassung als unumstößliche Wahrheit verbreiten und die Ratsuchenden womöglich dazu verleiten, ihr gutes Geld aus dem Fenster zu werfen, um deinen Ratschlägen zu folgen.

Deine Bezeichnungen für alle, die nicht deiner Meinung sind, einschließlich der obersten Justizorgane unseres Landes lässt tiefe Rückschlüsse auf dein unterirdisches Niveau zu. Das muss zur Warnung der Ratsuchenden hier mal gesagt werden. Keine Ahnung von Recht zu haben ist nicht schlimm. Aber als Einäugiger einem hirnlosen Blinden zu folgen, durchaus.....

Na, na vielleicht sollte die Diskussion doch etwas sachlicher bleiben.

Hier mal das "klar formulierte" Gesetz damit alle wissen über was hier so hitzig diskutiert wird:

§ 249 BGB
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Damit ist der "erforderliche Geldbetrag" m.E. nicht so klar wie das hier postuliert wird.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 15. Februar 2018 um 19:54:42 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 15. Februar 2018 um 19:40:50 Uhr:


Jetzt pass mal auf Stänkerhannes!

Pass du mal auf, Möchtegernjurist!
Wenn du für die Folgen des Mists, den du teilweise verzapfst, haftbar gemacht werden könntest, hättest du vermutlich nicht mal mehr das Geld für einen Internetzugang.
Ich finde es einfach zum Kotzen, wenn Leute wie du ihre krude Rechtsauffassung als unumstößliche Wahrheit verbreiten und die Ratsuchenden womöglich dazu verleiten, ihr gutes Geld aus dem Fenster zu werfen, um deinen Ratschlägen zu folgen.
Deine Bezeichnungen für alle, die nicht deiner Meinung sind, einschließlich der obersten Justizorgane unseres Landes lässt tiefe Rückschlüsse auf dein unterirdisches Niveau zu. Das muss zur Warnung der Ratsuchenden hier mal gesagt werden. Keine Ahnung von Recht zu haben ist nicht schlimm. Aber als Einäugiger einem hirnlosen Blinden zu folgen, durchaus.....

Auf Deine unverschämten Beleidigungen möchte ich nicht eingehen, aber wer sich so verhält, sollte zumindest das Wort Niveau nicht gebrauchen...

Auch wenn ich nicht glaube, dass Du bereit bist, die notwendige Objektivität aufzubringen, habe ich mal ein Urteil angehängt, das diese Thematik sehr ausführlich behandelt. Vielleicht irre ich mich ja und der Inhalt regt zumindest ein wenig zum Nachdenken an.

Obwohl dieser Richter eine ähnlich krude Rechtsauffassung hat...

Und das nicht berufungsfähige 6 Jahre alte Urteil des AG hat für die ganze Republik seine Gültigkeit zu haben?

Ähnliche Themen

Ja klar! Deshalb halten sich seit 6 Jahren alle Versicherungen daran und es gibt keinerlei Probleme mehr bei der fiktiven Abrechnung!
Jedes Gericht würde in jedem weiteren Fall wieder so entscheiden!

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Februar 2018 um 22:01:54 Uhr:


Und das nicht berufungsfähige 6 Jahre alte Urteil des AG hat für die ganze Republik seine Gültigkeit zu haben?

Eine solche, wirklich dumme Anmerkung hätte ich von vielen, aber nicht von Dir erwartet, das kannst Du doch sonst wesentlich besser.
Ein Urteil hat immer nur Gültigkeit für den behandelten Fall. Es spielt keine Rolle, welches Gericht es wo und wann verfasst hat.
Entscheidend ist der Inhalt eines Urteils in Bezug auf die verhandelte Thematik.
Und wenn dann dieser Inhalt aus sehr ausführlichen, ausschließlich am Gesetz orientierten und nicht widerlegbaren Ausführungen und Begründungen besteht, dann hat so ein Urteil sehr wohl eine Bedeutung für die ganze Republik, denn es verkörpert ein korrektes Rechtsystem und das zeitlich unbegrenzt.

Die typisch, nicht gesellschaftsfübliche und kommunikationsfähige Ausdrucksweise als Ersatz für geistiges Unvermögen!

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Februar 2018 um 22:43:04 Uhr:


Die typisch, nicht gesellschaftsfübliche und kommunikationsfähige Ausdrucksweise als Ersatz für geistiges Unvermögen!

Und aus diesem Grunde antworte ich auf den Post, auf den Du Dich beziehst, nicht.
Ist ja schon interessant, dass er den Namen des Anwalts bei dem Urteil nicht geschwärzt hat.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 15. Februar 2018 um 21:18:39 Uhr:


Auch wenn ich nicht glaube, dass Du bereit bist, die notwendige Objektivität aufzubringen, habe ich mal ein Urteil angehängt, das diese Thematik sehr ausführlich behandelt. Vielleicht irre ich mich ja und der Inhalt regt zumindest ein wenig zum Nachdenken an.
Obwohl dieser Richter eine ähnlich krude Rechtsauffassung hat...

Klasse! Ein Richter, der der deutschen Sprache und Grammatik gerade so im Ansatz mächtig ist, wischt einfach mal so die BGH-Rechtsprechung vom Tisch. Wenn sich die Versicherung in dem Fall mit ihren Alternativwerkstätten nicht völlig ins Aus manövriert hätte, in der Berufung hätte das Urteil sicher für Heiterkeit gesorgt.....

He, könnt ihr bitte aufhören, euch zu streiten?
Jedem seine Meinung, aber Streit ist nur unnötige Zeit- und Kraftvergeudung.

Bei der Versicherung handelt es sich um die DeBeKa. Das Schreiben sieht schön offiziell aus und darin werden einige Posten (Wie oben beschrieben) gezielt gekürzt. Sieht aus wie eine Art Gegengutachten (Was es nicht ist) und es werden mir netterweise (Freie) Werkstätten in meiner Umgebung empfohlen, die den Schaden preisgünstiger beheben würden.
Den Schaden lasse ich selbstverständlich bei einem Vertragshändler beseitigen.

Gelernt habe ich, die Schadenregulierung sofort auf einen Anwalt zu übertragen und dies nicht mehr wie früher es selbst zu versuchen. Grund: Der Streitwert ist zu Anfang der Gesamtwert des Schadens, jetzt - in meiner Situation - ist es nur noch der abgezogene Wert. Das mindert den Spass für Anwälte. Passiert mir nicht nochmal.

Ich habe der Versicherung nun eine Frist gesetzt. Wenn die weiter maulen, kann ich die Anwaltskanzlei des Autohauses nutzen. Die sind dafür bekannt, dass die Versicherer dann auch alles zahlen, weil sie bei Sozietäten mit Expertise im Unfallrecht keine Chance haben.
Dann wird es eben noch teurer.

Wahrscheinlich lohnt sich das Spiel schon, wenn 5 % der Anspruchsteller aus Unwissenheit oder Einschüchterung einknicken.

Auf jeden Fall herzlichen Dank für eure Tipps.
Das habe ich gebraucht.

Es war mal so, dass lt. Checkheft nachweislich bei durchgängig in der Markenwerkstatt durchgeführten Inspektionen die Verweisung auf freie Werkstätten quasi nicht relevant ist. Dann wäre nur die Streichung der Verbringungskosten hinzunehmen.
Jedenfalls habe ich das vor 2 oder 3 Jahren so erlebt, hatte sogar Glück dass die Verbringungskosten auch nachgezahlt wurden. Die Versich. war, haltet euch fest, die HUK. Also geht doch.

Aber wenn Du reparieren lässt ist es doch eh egal, wenns teurer wird weist Du das an Hand der Rechnung nach und fertig ist der Lack.

Zitat:

@racinggreen schrieb am 16. Februar 2018 um 23:53:37 Uhr:


Den Schaden lasse ich selbstverständlich bei einem Vertragshändler beseitigen.

Wozu dann die fiktive Abrechnung?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 16. Februar 2018 um 19:48:40 Uhr:


Klasse! Ein Richter, der der deutschen Sprache und Grammatik gerade so im Ansatz mächtig ist, wischt einfach mal so die BGH-Rechtsprechung vom Tisch. Wenn sich die Versicherung in dem Fall mit ihren Alternativwerkstätten nicht völlig ins Aus manövriert hätte, in der Berufung hätte das Urteil sicher für Heiterkeit gesorgt.....

Wenn jemand kein noch so kleines sachliches Argument hat, bleibt eben nur Polemik, diffamieren und verächtlich machen...
Nur gut, dass intelligente Menschen so etwas richtig einordnen können.

Dazu muss man erst einmal intelligent sein!

Deine Antwort
Ähnliche Themen