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Abzüge bei fiktiver Abrechnung

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 16:28

Hallo zusammen.

Ich habe vor ca. einem Monat einen Unfall gehabt und habe fiktiv abrechnen lassen.

Nun verstehe ich nicht wieso es neben den Mehrwertssteuer auch noch weitere Abzüge gibt?

Reperatur kosten laut Gutachten ca. 3.970 Netto

Nach Abzug der technischer Prüfung der Versicherung ca. 3.900€ (Ist kein Problem, kann ich mit leben)

Aber nun steht in deren Abrechnung "Nicht zu erstatten" ca.780€! Also wird nur ein Betrag von ca. 3.120€ ausgezahlt.

Wie kommen die auf einen Abzug einer solchen Summe?

Zugleich wurde die Wertminderung des Autos von 400€ auf 200€ reduziert.

Was habe ich denn nun für Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Das Auto ist übrigens ein Golf 6 Bj 06/2009, 60.000Km

 

MfG

ClaudioK

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13 Antworten

Edit

edit

Leider weiß ich keine Antwort. Nur meine Vorgehensweise, dass ich immer, wenn ich keine Schuld habe, einen Anwalt nehme, kann ich beitragen. Ich weiß, das treibt die Kosten, verhindert aber solche Versuche der Versicherungen.

BTW: das Herausrechnen der MWST würde nach meiner Meinung ca. 622,- Euro ausmachen. (3.277+19%=3.900).

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 16:54

Danke für die schnelle Antwort.

Den Gedanken zum Anwalt zu gehen hatte ich auch schon, wollte mich aber vorher hier informieren. Nicht das alles doch gerechtfertigt ist und ich umsonst Zeit vergolde.

Ich schrieb übrigens der Netto Betrag ist ca. 3.900€.

Brutto sind es ca. 4.700€

am 29. Juli 2014 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von ClaudioK

Den Gedanken zum Anwalt zu gehen hatte ich auch schon, wollte mich aber vorher hier informieren. Nicht das alles doch gerechtfertigt ist und ich umsonst Zeit vergolde.

Vielleicht wäre es eine Idee, die Gründe für die Kürzung nicht in einem Forum zu erfragen, sondern bei dem, der kürzt. Dann erst würde ich mir nach eigener (!!!) Bewertung Gedanken machen, ob ich das hinnehme oder nicht.

Selbstverständlich kann die Versicherung auch zu 100% im Recht sein - wie soll das jemand ohne Kenntnis der Begründung bewerten. Üblich sind die Kürzung der überzogenen Stundensätze. Kannst du die ununterbrochene Scheckheftpflege in einer Vertragswerkstatt nachweisen, hilft vielleicht ein Einspruch.

Wer hat den Gutachter bestellt? Du? Welche Werkstattsätze hat er zu Grunde gelegt?

Anwalt käme bei mir frühestens danach. Ob es Versicherungen gibt, welche sich von der Drohung Anwalt beeindrucken lassen - nichts ist unmöglich.

Gruß situ

sorry, habe ich zu schnell drübergelesen. Aber dass die Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet wird, ist nun einmal Fakt. Was die Wertminderung angeht, kannst Du möglicherweise zusammen mit der Versicherung überlegen, ob die Einschaltung eines Anwalts, den sie bezahlen muss, die 200 Euro wert ist?

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 17:24

Mein Fahrzeug wurde direkt in das VW Autohaus abgeschleppt. Dort hat das Autohaus in meinem Auftrag einen Gutachter kommen lassen.

Laut Gutachten hat er folgende mit folgenden Sätzen gerechnet:

Arbeitslohn: 105€/std

Mechanik: 92€/std

Elektrik: 105€/std

Lackierung: 125€/std

Die Versicherung rechnete jedoch mit 87,50€/std.

Bis auf die letzte Inspektion vor zwei Monaten wurde mein Auto immer bei VW Scheckheft gepflegt. Vor zwei Monaten war ich in einer freien Werkstatt vom Bekannten.

Und was hat der Bekannte für einen Stundenlohn?

Ping, da hast Du schon das Problem. Fiktive Abrechnung mit den hohen Sätzen der VW-Werkstatt kannst Du nur verlangen, wenn Dein Auto bisher immer in einer VW-Werkstatt war.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 4:22

Also wird mir jetzt ein Strick draus gedreht weil ich einmal in einer freien Werkstatt war? Das ist natürlich bitter..

 

Da bleibt aber immer noch die Frage offen ob die Versicherung die genannte Wertminderung des Gutachters runtersetzten darf

Zitat:

Original geschrieben von ClaudioK

....

ob die Versicherung die genannte Wertminderung des Gutachters runtersetzten darf

Wieso sollte sie das dürfen?

Genauso stellt sich die Frage, ob die anderen Kürzungen vor Gericht bestand hätten.

Da hilft Dir nur eins, ein fähiger Fachanwalt für Verkehrsrecht.

am 30. Juli 2014 um 7:10

Da das Fahrzeug älter als 5jahre ist und nicht ausschließlich bei vw gewartet wurde - ist eine kürzung der wertminderung möglich!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Da das Fahrzeug älter als 5jahre ist und nicht ausschließlich bei vw gewartet wurde - ist eine kürzung der wertminderung möglich!

Diese Aussage ist so schon mal nicht korrekt.

Der Sachverständige, welcher das Auto besichtigt hat - im Gegensatz zur Versicherung - wird sich wohl etwas bei dem von ihm ins Gutachten geschriebenen Betrag gedacht haben.

 

am 30. Juli 2014 um 10:39

Hallo,

zuerst einmal gilt der Grundsatz der Schadensminderungspflicht für den Geschädigten, was aber nicht bedeutet, dass der Geschädigte zugusten des Verursachers bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf Teufel komm raus alles sparen muss was geht. Wichtig dabei ist stets die Frage was ein wirtschaftlich denkender vernunftbegabter Mensch in dem Fall machen würde.

Bei der fiktiven Abrechnung bedeutet dies, dass vom Verursacher die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzgl. Restwert zu ersetzen sind. Die MwSt. aus den Reparaturkosten ist nur zu zahlen soweit Sie angefallen ist (bei fiktiver Abrechnung also nicht).

Wichtig dabei ist bei den Reparaturkosten was für Fachwerkstätten bei euch ortsüblich ist. Das gilt auch für die Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten. Dazu sollte der Sachverständige in seinem Gutachten etwas geschrieben haben.

Sollten darüber hinaus bei der Kürzung der Reparaturkosten weitere Arbeitsumfänge betroffen sein, kommt es darauf an ob diese erforderlich sind (z.B. Kosten für erforderliche Arbeiten zum Angleich des Farbtones, was von einigen Versicherungen gern mal gestrichen wird). Diesbezüglich darf sich der Geschädigte als Laie auf diesem Gebiet, auf den durch ihn beauftragten Sachverständigen verlassen.

Soviel mal zur Kürzung der Reparaturkosten. Bei Fragen sollte aber auch stets der beauftragte Sachverständige weiterhelfen. Er hat den Schaden begutachtet und kann sagen was erforderlich ist.

Zur Wertminderung:

Das Kapitel der Wertminderung ist ziemlich umfangreich. Von daher nur soviel. Der Sachverständige der diese festgelegt hat, kennt den Markt und kann den am besten einschätzen. Modelle zur Berechnung gibt es viele und jedes bringt andere Werte. Es gilt aber auch hier, dass sich der Laie auf das Urteil des von ihm beauftragten SV verlassen darf.

Mein Tipp: Mit einer VRS-Versicherung im Rücken zum Anwalt des Vertrauens gehen und alles ihm übergeben.

Gruß A.Philipp

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