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Problem nach Autokauf.

Hallo. Hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich habe gestern ein Auto gekauft von privat. Tüv war seid Juli abgelaufen. Laut Verkäufer wären ein paar querlenker zu machen. Daher für mich kein Problem. Also gestern das Auto geholt. Auf der Rückfahrt nach etwa 200 km motorkontrolllampe. Naja wer weiß vielleicht hat die verbaute Gasanlage sich verschluckt. Fehler gelöscht und weiter. Weitere 200 km weiter wieder Warnlampe. Naja geht Nachm tüv ehh zur Werkstatt. Also ich heute zum tüv. Dann ging’s los: Au nicht zu bestehen, gesamter Motor ölig, kurbelwellensimmering undicht und Lambda Reglung geht nicht. Ich also den Verkäufer angerufen. Er sagt er weiß von nix...

Er verweißt auf Kaufvertrageintrag -> gekauft wie gesehen
Im Kaufvertrag steht aber unter Mängel: nichts von alledem sondern lediglich ein paar nachlackierungen.

Also ich die Werkstatt angerufen wo der Verkäufer das Auto immer hin gebracht hat. Da wird mir gesagt das der Wagen im Mai dem tüv vorgeführt wurde und die Mängel die ich habe auch schon bekannt waren und deshalb das Auto keinen tüv bekommen hat.

Ich habe die Verkäufer explizit nach Problemen gefragt wie ölverlust und ob die gasanlage einwandfrei funktioniert. Wurde alles mit keine Probleme beantwortet.

Hab zwar unters Auto geschaut aber er ist relativ tief so das ich kein Öl sehen konnte und die motorkontrolllampe war auch nicht an.

Liegt hier also arglistige Täuschung vor?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Also. Heute haben der Verkäufer und ich uns wie zwei Anstädige Kerle geeinigt. Keiner hat bock einen Anwalt zu zahlen um am Ende denen die Kohle für die Reparatur zu zahlen. Er erstattet mir einen Teil des Kaufpreises und damit sind wir beide einverstanden.

Vielen dank für die vielen Kommentare. Hab zum einen viel Gelernt was Gewährleistung beim Privatverkauf eines KFZ betrifft und zum anderen werde ich beim nächsten Autokauf sehr viel genauer schauen.

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Naja das Öl gemischt mit dem dreck und Sand ist nicht von heute. Außerdem hat ja der Meister bestätigt das die ölundichtigkeit bereits im mai bestand genauso wie der motorfehler!

Moin,

Das sagst du - der Verkäufer sagt was anderes und beim Gerichtstermin kann sich der Meister nicht mehr erinnern (weil ihm spontan einfällt, dass der Verkäufer ja als Kunde wieder kommt, du aber bestimmt nie sein Kunde werden wirst). Und auf die Frage - wenn das Öl schon alt war und der Valance zufällig bei Nieselregen hinter einem Schutttransporter hergefahrem ist - kann das dann genauso aussehen - muss der Gutachter dann wahrscheinlich antworten - im Grunde ja. Dann hast du ganz schnell verloren.

Das du zwar RECHT hast ist das eine, den Verkäufer an die Kandarre zu bekommen ist aber eine andere Dimension. Du musst den Richter nämlich zur zweifelfreien Überzeugung bringen, dass du getäuscht wurdest. Das ist die Kunst.

LG Kester

Hmm naja irgendeinen der im Kaufvertrag nicht aufgeführten Mängel wird dem Richter ja wohl reichen. Querlenker, ölverlust an verschiedenen stellen, lambdareglung oder Krümmer defekt, motorkontrolllampe an. Das kann ja nicht alles auf einer Überführungsfahrt passiert sein

Von den querlenkern wussten sie doch, steht im ersten Post

Ölverlust ok hat er vielleicht verschwiegen aber nach ihrer Aussage ist der ganze motorölig, warum nicht gesehen ?und auch der ölverlust kann sich schlagartig ausbreiten

Lambdareglung oder Krümmer defekt daraus kann die leuchtende MKL resultieren und dies "kann" doch auch in den 200 km kaputt gegangen sein

Wenn sie technischer Leihe sind warum hat man nicht das Geld investiert und hat das Auto vor dem Kauf zum Tüv gefahren um zu wissen was dran ist? Hat der Verkäufer dies abgelehnt?

Wenn sie nichts schriftliches in der Hand haben wie den TÜV Bericht der nicht bestandenen HU sieht das er schlecht aus. Oder z.b. Fehlerspeicher Einträge wo Kilometerstand und Zeitpunkt drin steht, weiß aber nicht ob der Hersteller das hat. Dann kommt noch hinzu das man gegebenenfalls beweisen müsste das er den Auftrag zur HU gegeben hat oder nicht jemand anderes

Und nur mal so die Tatsache es ist kein Auto von der Stange dazu noch eins mit großem Motor und Gasanlage und dann das Auto abzuschieben wegen ein paar Querlenkern, da kommen mir direkt mehrere Gedanken wenn es doch nur die Querlenker sind warum lässt er das nicht machen? Er hat das Geld nicht dafür ? Wenn er das Geld nicht dafür hat wie gut soll dann der restliche Wartungs/Reparaturzustand sein und wenn es nur die Querlenker sind hätte jeder andere die Querlenker machen lassen und das Auto mit frischen Tüv verkauft, was sich dann um einiges besser wahrscheinlich verkaufen lässt

Warum der preis des Fahrzeuges nicht genannt wird ist mir schleierhaft weil dann wahrscheinlich jeder Schrauber der ein wenig die Preise kennt direkt sagt da muss was dran sein.

Ist halt nur meine Meinung dazu.

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Moin,

Nein. Dein Vertrag mit dem VK wird nur dann anfechtbar, wenn dir der VK bewusst/absichtlich (!!!) einen ihm bekannten Mangel verschwiegen hat. Dabei interessiert das KÖNNTE nicht - du musst beweisen, dass es so war. Du nimmst für dich in Anspruch das als Laie nicht sehen/erkennen zu müssen, obwohl du durchaus zeigst Fachkenntnisse zu haben. Das mit dem Laie sein gilt für den VK genauso, solange man ihm das Gegenteil nicht beweisen kann. Zu glauben er habe davon gewusst reicht da nicht aus. Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass alles auf der Heimfahrt passiert ist - aber es ist auch nicht unmöglich und entscheidend - nur weil etwas da ist, muss der Verkäufer davon nicht zwingend Kenntnis haben. Das er sie mutmaßlich hatte ist eine Vermutung, aber eben der zu beweisende Umstand. Kannst du den Beweis erbringen gewinnst du, kannst du das nicht verlierst du. Und da ist die telefonische Auskunft des Meisters allein sehr unsicher, weil du eben nicht weißt, wie er sich final vor Gericht verhalten wird. Da ist etwas schriftliches, dass seine Meinung nicht spontan ändert bedeutend sicherer.

Ein Gericht sorgt nicht für ethisch/moralische Gerechtigkeit, sondern es spricht Recht. Das ist ein deutlicher Unterschied.

LG Kester

Zitat:

@Valance schrieb am 4. September 2019 um 15:52:52 Uhr:


Ist ein Chrysler 300c mit 5,7l v8. Über den Kaufpreis würde ich bis zum Abschluss des falls gerne Stillschweigen bewahren. Es war aber ein üblicher Preis für dieses Auto

Da dürfte es sich zwischen 10 und höchstens 20 TEuro bewegen

Also. Heute haben der Verkäufer und ich uns wie zwei Anstädige Kerle geeinigt. Keiner hat bock einen Anwalt zu zahlen um am Ende denen die Kohle für die Reparatur zu zahlen. Er erstattet mir einen Teil des Kaufpreises und damit sind wir beide einverstanden.

Vielen dank für die vielen Kommentare. Hab zum einen viel Gelernt was Gewährleistung beim Privatverkauf eines KFZ betrifft und zum anderen werde ich beim nächsten Autokauf sehr viel genauer schauen.

Hoffentlich gibt das Fahrzeug keine Dauerbaustelle.

naja hab heute nacht für 1400€ Teile bestellt. Denke es wird keine Dauerbaustelle aber wenn man ehh so viele Teile abbaut wird halt gleich alles mitgemacht an Dichtungen und zeug was so auf dem Weg liegt. Denke danach ist ruhe.

Na dann mal viel Glück und Spaß beim Schrauben 😁
Wenn Probleme auftauchen weißt du ja in welchem Forum du einen Ratschlag von Laien bis hin zu Meistern finden kannst 😁

PS: Fahr in Zukunft Sicherheitshalber mal in eine Werkstatt zur Kontrolle (Probefahrt)

ist halt ein Liebhaberfahrzeug. Einmal durchreparieren, dann ist hoffentlich Ruhe. Viel Spaß damit.

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