Problem nach Autokauf.
Hallo. Hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich habe gestern ein Auto gekauft von privat. Tüv war seid Juli abgelaufen. Laut Verkäufer wären ein paar querlenker zu machen. Daher für mich kein Problem. Also gestern das Auto geholt. Auf der Rückfahrt nach etwa 200 km motorkontrolllampe. Naja wer weiß vielleicht hat die verbaute Gasanlage sich verschluckt. Fehler gelöscht und weiter. Weitere 200 km weiter wieder Warnlampe. Naja geht Nachm tüv ehh zur Werkstatt. Also ich heute zum tüv. Dann ging’s los: Au nicht zu bestehen, gesamter Motor ölig, kurbelwellensimmering undicht und Lambda Reglung geht nicht. Ich also den Verkäufer angerufen. Er sagt er weiß von nix...
Er verweißt auf Kaufvertrageintrag -> gekauft wie gesehen
Im Kaufvertrag steht aber unter Mängel: nichts von alledem sondern lediglich ein paar nachlackierungen.
Also ich die Werkstatt angerufen wo der Verkäufer das Auto immer hin gebracht hat. Da wird mir gesagt das der Wagen im Mai dem tüv vorgeführt wurde und die Mängel die ich habe auch schon bekannt waren und deshalb das Auto keinen tüv bekommen hat.
Ich habe die Verkäufer explizit nach Problemen gefragt wie ölverlust und ob die gasanlage einwandfrei funktioniert. Wurde alles mit keine Probleme beantwortet.
Hab zwar unters Auto geschaut aber er ist relativ tief so das ich kein Öl sehen konnte und die motorkontrolllampe war auch nicht an.
Liegt hier also arglistige Täuschung vor?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Also. Heute haben der Verkäufer und ich uns wie zwei Anstädige Kerle geeinigt. Keiner hat bock einen Anwalt zu zahlen um am Ende denen die Kohle für die Reparatur zu zahlen. Er erstattet mir einen Teil des Kaufpreises und damit sind wir beide einverstanden.
Vielen dank für die vielen Kommentare. Hab zum einen viel Gelernt was Gewährleistung beim Privatverkauf eines KFZ betrifft und zum anderen werde ich beim nächsten Autokauf sehr viel genauer schauen.
26 Antworten
zumindest kannst Du dem Käufer nachweisen, dass er Kenntnis von den Mängeln hatte. Bekannte Mängel sind anzugeben, daher hast Du gute Karten, das Auto zurückzugeben.
Was ist es denn für ein Auto und was hast Du bezahlt?
Ist ein Chrysler 300c mit 5,7l v8. Über den Kaufpreis würde ich bis zum Abschluss des falls gerne Stillschweigen bewahren. Es war aber ein üblicher Preis für dieses Auto
also nicht unbedingt ein völliger Schrotthaufen.
Wenn man das Auto ohne TÜV kauft, nimmt man natürlich in Kauf, dass Mängel dran sein können. Dennoch hätte der Verkäufer bekannte Mängel angeben müssen. Und ganz wichtig, Du kannst ihm nachweisen, dass er Kenntnis von den Mängeln hatte.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Ein Anwalt kann Dir helfen, Deine Rechte durchzusetzen.
Ja der Verkäufer meinte ja zu mir das er den Wagen in der Werkstatt hatte und ein paar Querlenker zu machen wären. Wenn man sowas nicht selber machen kann sind da auch gleich ein paar Hunderter weg so das ich verstehen konnte warum er den Wagen Abstoßen wollte. Allerdings hat er mir nicht gesagt das der Wagen bereits beim TÜV war und die Mängel die er jetzt hat auch damals schon hatte.
Nein habe keine Rechtsschutz mehr. Aber ich denke das die kosten machbar wären. Der Anwalt wird ja sicher bewerten ob es sinn macht über ein Beratungsgespräch hinaus zu gehen.
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was ist denn Dein Ziel? Zurückgeben oder Kaufpreis mindern? Kannst Du Dir selber helfen? Bevor man lange streitet, stecken beide Parteien das Geld lieber in die Reparatur des Autos (kommender Klassiker).
Ja es ist wirklich viel zu tun. Also müsste er doch ordentlich vom Preis runter gehen. Allein das Material sind etwa 1500€ plus die Arbeit. Getriebe raus, Evtl Kopf runter wegen krümmerschraube ausbohren. Ist kein Spaß.
Alternativ Rückgabe. Hab sogar angeboten das ich ihm das Auto zurück fahren und die mir entstandenen Kosten (ca.300€) als Lehrgeld verbuche.
Was sagt er denn zum Vorwurf dass er bewusst bekannte Mängel verschwiegen hätte und du das auch noch nachweisen kannst?
Moin,
Also brauchst du den Anwalt und den Prüfbericht für die HU bei der anderen Werkstatt. Und mit dem steht und fällt die Angelegenheit, denn ob die Werkstatt sich vor Gericht gegen ihren Kunden stellt ist die spannende Frage. Eventuell kommst du auch direkt über die Prüforganisation dran - glaube ich aber nicht so ohne weiteres.
LG Kester
Du müsstest auch nachweisen können, dass genau dein Verkäufer derjenige war, der das Auto in die Werkstatt gebracht hat und über die Mängel informiert wurde.
Nicht dass am Schluss der Schwager eines Cousins das auto vorgeführt hat und vergessen hat Bescheid zu sagen
Glaube das wird schwer. Aber er wusste ja was von den querlenkern. Daher wahrscheinlich auch vom Rest. Aber allein das im Kaufvertrag unter Mängel nichts steht sollte doch reichen oder? Allein die motorstörung muss er ja gemerkt haben. Kommt ja ab und zu
nein, Mängel von denen er nichts wusste sind nicht sein Problem. Nur für Mängel die er nachweislich gekannt hat, muss er einstehen, und die Nachweispflicht dafür liegt bei Dir.
Er muss ja mit Deinem Anruf gerechnet haben. Telefonier noch einmal mit der Werkstatt, aber mit einem Zeugen, und lass Dir die Mängel noch einmal bestätigen bzw. frage nach der Prüforganisation. Je mehr Zeugen und Beweise Du aufrufen kannst, desto besser für Dich.
Hab mit den Meister der Werkstatt gesprochen. Als ich ihm gesagt habe welches Auto es ist fing er sofort an die Mängel die der tüv heute aufgeschrieben aus dem Kopf aufzuzählen.
Die prüforganisation war der tüv Hessen. Es ist sogar der Stempel im fahrzeugschein der dann aber durchgestrichen wurde. Alles sehr verdächtig.
Und der Mangel mit der motorkontrollleuchte muss er gekannt haben. Weil im Mai 2019 beim tüv war sie an und als ich das Auto geholt habe war sie aus.
Außerdem ist der Motor so nass das er irgendwo getropft haben muss.
Moin,
Naja - frag mal den Kollegen @Volvorin hier im Forum. Dem ist 1 oder 2 Tage nach der TÜV Vorführung ein Simmerring abgerauscht, so dass der Motor sich in Minuten einer größeren Menge Öls entledigt hat. Sowas kann also tatsächlich sehr kurzfristig passieren. Dito die Motorstörungen - du MUSST ihm NACHWEISEN, dass er davon wusste. Sonst bist du der "Dumme".
LG Kester