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Problem auslandische wohnwagen? Nichts gefunden

Themenstarteram 8. August 2011 um 22:09

Hallo bin neu hier und hab eine frage,

Ich bin hollander (deswegen das schiefe Deutsch) wohne aber schon lange in DE. Wir wollen dieses Jahr mit ein Wohnwagen die meine eltern gehort ins ferien fahren, wir haben ein Deutsche pkw. Der wohnwagen ist in NL zugelassen und hat ein eigenes kennzeichen und auch eine wohnwagen versicherung. Adac sagt, wohnwagen haftplicht ist mit im pkw versicherung, versicherung (axa) sagt nein. Frage, ist es moglich mit ein wohnwagen von meine eltern ins ferien zu fahren, ist der wohnwagen haftpflicht versichert wann er am pkw hängt so wie in NL?

Vielen Dank, Jos

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Josdegraaf2

Wie ist das jetzt falls der WW nicht am Pkw hängt aber trotzdem etwas passiert, sagen wir mal vom Hubel rollt. In der Niederlanden springt dann die private Haftpflicht ein, wie ist das hier geregelt?

Hallo Jos,

jetzt wirds kompliziert und überfordert meine Kenntnisse, aber ich versuche es mal.

Nach Deinen Angaben hatte ich bisher angenommen, daß der WoWa eine eigene Zulassung und eine eigene Haftpflichtversicherung hat.

Wenn keine eigene Haftpflichtversicherung besteht, müßte die, ggf. als Kurzzeitversicherung, abgeschlossen werden.

Der Einfachheit halber, sollten das Deine Eltern in NL erledigen.

 

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Josdegraaf2

Mal off topic aber doch relatiert, sagen wir mal das meine Sohn sein bleischwere tretauto wird vom sturm erfasst und verursacht schaden zu jemanden, muss das tretauto auch ein eigene haftpflicht versicherung in DE?

Hallo Jos,

in dem von Dir konstruierten Fall, sofern er in Deutschland stattfände (andere Länder, andere Gesetze), käme es auf die Windstärke an.

Ggf. haftet niemand, d. h. der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Ich hoffe mal, daß Du eine Privathaftpflichtversicherung für Dich und Deine Familie hast.

Die muß jeder vernünftige Mensch haben.

Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht.

Die Eltern haften in diesem Fall, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Solltest Du, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, in Regreß genommen werden können, dann zahlt die private Haftpflichtversicherung.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 11. August 2011 um 16:45

Hallo Herbert und alle,

Wir haben ein Private Haftplicht versicherung bei der SPK. Da fallt aber der WW nicht unter so wie ich das von Euch verstehe. Der WW hat ein voll kasko versicherung in NL die auch gültig ist wann wir der WW benutzen. In NL deckt aber die private Haftpflicht der WW falls er nicht am auto hängt aber zb. am Kampingplatz ein Hübel runter rollen sollte und so anderen schädigt.

Lg Jos

Zitat:

Original geschrieben von Josdegraaf2

Hallo Herbert und alle,

Wir haben ein Private Haftplicht versicherung bei der SPK. Da fallt aber der WW nicht unter so wie ich das von Euch verstehe. Der WW hat ein voll kasko versicherung in NL die auch gültig ist wann wir der WW benutzen. In NL deckt aber die private Haftpflicht der WW falls er nicht am auto hängt aber zb. am Kampingplatz ein Hübel runter rollen sollte und so anderen schädigt.

Lg Jos

Hallo Jos,

eine Privathaftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die Du oder Deine Familie anderen zufügen.

Ausgenommen davon sind aber diverse Dinge und Sachverhalte, u. a. Fahrzeuge.

Lies bitte die für Deinen Vertrag geltenden AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung.

Was bitte ist die SPK (meinst Du Sparkasse)?

Eine Vollkaskoversicherung ist immer Privatvergnügen und nicht vorgeschrieben.

Anders eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die ist in Deutschland vorgeschrieben.

Du, oder Deine Eltern müssen IMO also eine Haftpflichtversicherung für den WoWa abschließen, weil ansonsten, in dem Moment wo der nicht mit dem PKW verbunden ist, kein Versicherungsschutz besteht.

In Deutschland wird kein PKW oder Wohnwagen ohne eine Haftpflichtversicherungsbestätigung zugelassen, bekommt also keinen Fahrzeugschein und kein gestempeltes Kennzeichen.

Es ist absolut sinnvoll, wenn Du dazu Dein Straßenverkehrsamt sowie Deine und/oder die Versicherung Deiner Eltern ansprichst.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 11. August 2011 um 18:19

hi Herbert,

In NL gibt es keine extra Haftpflicht für ein WW weil der immer in die private Haftpflicht mit versichert ist. Es ist also nicht möglich in NL ein Caravan selber in die Haftpflicht zu versichern.

Spk meinte ich Sparkasse :) Ist es möglich nur ein Haftpflicht für den WW abzuschliessen für eine Monat ohne das der WW in DE zugelassen ist?

 

Lg, Jos

Hallo Jos,

Du benötigst eine verbindliche Aussage und die bekommst Du in erster Linie vom Straßenverkehrsamt.

Bei positiver Antwort mußt Du dann mit Deiner Kfz-Versicherung sprechen.

Ich weiß nicht, in welcher Gegend Du wohnst.

Wenn die bei Eurem Straßenverkehrsamt keine Ahnung haben sollten, dann ruf mal bei Straßenverkehrsamt in Kleve an.

Aber vergiß nicht, denen das haargenau so zu schildern, wie es sich verhält.

Ansonsten bekommst Du keine brauchbare Auskunft.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 11. August 2011 um 19:35

Hallo Herbert,

Wir rufen beim Strassenverkehrsamt an, wir wohnen in Mainz. Unsere Kfz Versicherung (Axa) bietet glaube ich kein WW Versicherung an aber ich werde mich auch bei ein andere Anbieter erkunden.

Was ich komisch finde, unsere private Haftpflicht is wohl zuständig falls wir ein WW fest abgestellt haben :( Der kann ja genau so in Flammen aufgehen und der Nachtbar schädigen..

Lg, Jos

ich würde da einfach mit losfahren, wenn einer was dagegen hat, soll er das in brüssel mit dem eu-parlament regeln...

wir sind europäer - wenn an deinem plan etwas nicht ok ist, liegt das an den politikern.

es wird zeit, das auch wir bürger was von der eu merken (und das unser leben grenzüberschreitend leichter wird)!!!

Zitat:

Original geschrieben von Josdegraaf2

Wir rufen beim Strassenverkehrsamt an, wir wohnen in Mainz. Unsere Kfz Versicherung (Axa) bietet glaube ich kein WW Versicherung an aber ich werde mich auch bei ein andere Anbieter erkunden.

Lg, Jos

Hallo Jos,

bitte halte uns auf dem Laufenden.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 12. August 2011 um 10:33

Haftpflicht in DE geht nicht weil der WW nicht in DE zugelassen ist, aussage 2 versicherungen.

Strassenverkehrsamt lasst sich schwer erreigen heute, geht keine ans telephon.

Lg Jos

Zitat:

Original geschrieben von Josdegraaf2

Haftpflicht in DE geht nicht weil der WW nicht in DE zugelassen ist, aussage 2 versicherungen.

Hallo Jos,

vielleicht sollten Deine Eltern mal mit ihrer Versicherung sprechen.

Vermutlich ist das einfacher.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 12. August 2011 um 20:12

Hat sich anscheinend erledigt. Im kasko versiherung steht auch ganzzzz klein das falls kein haftpflicht vorhanden ist die das übernehmen. Pfff jeztz nur hoffen das, falls wir in DE kontrolliert werden, die Polizei die grüne karte aus Holland akzeptiert..

Vielen dank allen!

Zitat:

Original geschrieben von Josdegraaf2

Hat sich anscheinend erledigt. Im kasko versiherung steht auch ganzzzz klein das falls kein haftpflicht vorhanden ist die das übernehmen. Pfff jeztz nur hoffen das, falls wir in DE kontrolliert werden, die Polizei die grüne karte aus Holland akzeptiert..

Vielen dank allen!

Hallo Jos,

bisher war ich davon ausgegangen, daß für den Wohnwagen keine "Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" (sogenannte grüne Versicherungskarte) existiert.

Wenn für den WoWa eine gültige "Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" und eine eigenständige Zulassung des Wohnwagens mit gültiger Zulassungsbescheinigung vorhanden ist, sehe ich keine Probleme mehr.

Würde mich noch dafür interessieren, wie die NL-Zulassungsbescheinigung für den WoWa aussieht.

Ist die ähnlich unserer "Zulassungsbescheinigung Teil I" (früher KFZ-Schein)

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 13. August 2011 um 19:54

Hallo Herbert,

Eine eigene grüne karte und die NL-Zulassungsbescheinigung sieht genau so aus wie die vom Kfz in NL, kennst du die? Hab diese info von mein dad.

Lg, Jos

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