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Probezeit, Unfall, Personen & Konsequenzen.

Themenstarteram 4. Oktober 2019 um 18:27

Hallo Leute,

Meine Freundin hat mich gerade total aufgelöst angerufen und mir einen Zettel der Bußgeldstelle RLP via Whatsapp geschickt.

Vorab: Sie hatte vor etwa 3 Wochen einen Verkehrsunfall - Auto Totalschaden, Personen im Fahrzeug - alle Unverletzt (1 Freundin musste für 2 Tage zur Überwachung ins KH).

- Ihre Geschichte & Ihrer Freundinnen: 100Km/h auf einer Strecke mit 100 erlaubt - Reh, Ausgewichen, in den Graben, Auto futsch (Anmerkung: Hatte an dem Abend geregnet).

Nachtrag: Kein Alkohol oder Drogen intus - Beifahrerin 2 Bier, 1 Shot - andere Personen nüchtern.

Sie besitzt den Führerschein aber erst seit etwa 6 Monaten..

Jetzt wollte sie Rat und ich kann ihr leider keinen geben, leider hat sie niemanden an den sie sich wenden könnte.

Jetzt erhoffe ich mir evtl. Hilfe von euch, damit ich ihr helfen kann :/

Folgendes wird ihr zur last gelegt: §3 Abs. 1, §1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 8.1 BKat; §3 Abs. 3 BKatV; §19 OWiG

Bußgeld: 145€

Gebühr: 25€

Auslagen: 3,50€

Gesamt: 173,50€

Beweismittel: Foto, "Ihre" Angaben.

Zeuge: PK Müller, PI ------

+ 2 Mitfahrerinnen

1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit)

Was kommt auf sie zu? Aufbauseminar? Fahrentzug? Etc.

Wie gesagt, kann ihr schlecht sagen was da abgeht.. hatte zwar selbst vor 3 Monaten einen Unfall aber dieser war außerhalb der Probezeit - gab zwar auch 1 Punkt aber mein Bußgeld war nicht so hoch (trotz Totalschadens) und ansonsten kam da nichts weiter auf mich zu.

Ich habe Ihr geraten das sie es anfechten soll.. aber ich frage mal hier.. evtl. kennt sich da jemand besser aus und die Konsequenzen sind milder als angenommen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, berlin-paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:42:25 Uhr:

Da hilft evtl. der Besuch bei einem versierten Anwalt. Hier wird unangepasste Geschwindigkeit mit Sachschaden vorgeworfen. Das dürfte überzogen sein, da Wild nunmal etwas unberechenbar ist.

mit dem Anwalt hast Du recht, allerdings nicht so ganz mit dem vorgeworfenen Tatbestand.

Das Bußgeld deutet darauf hin, dass hier nicht nur eine nicht angepasste Geschwindigkeit mit VU vorgeworfen wird (würde nur 35.- € kosten), sondern dass die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst war und dass es deshalb zu dem Unfall kam.

Klar: Wild ist unberechenbar und hätte die Fahrerin das Reh getroffen, wäre der Nachweis, dass sie nicht einfach so von der Fahrbahn abgekommen wäre, wesentlich einfacher zu führen.

Sollte es sich aber um eine Gegend mit bekanntem Wildwechsel und dementsprechender Beschilderung handeln und sollte sie vielleicht gegenüber den Beamten selber angegeben haben, dass sie dort mit 100 gefahren ist, könnte man ihr diesen Umstand ohne Weiteres zur Last legen.

Helfen kann ihr da, wenn überhaupt, wirklich nur ein kompetenter Anwalt.

Hallo, Tiffro,

sollte Deine Freundin nicht aus der Sache herauskommen, droht ihr neben dem Bußgeld und dem Punkt "nur" ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit.

Sie bekommt weder ein Fahrverbot, noch wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@Tiffro schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:43:30 Uhr:

So langsam bin auch ich mit meinem Latein am Ende.

Ich empfehle deiner Freundin Einspruch einzulegen. Dass sowas dann auch gut ausgehen kann, dazu habe ich ja ein Beispiel verlinkt. Dort ist sogar ein Einspruchstext angegeben. Diesen habe ich einfach für euren Fall mal umformuliert:

Sehr geehrte XXXXX,
hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom XXXXX ein.
Der Unfall auf der xxxxxx, kam nicht wegen einer nicht angepassten Geschwindigkeit zustande. Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit, bei schlechten Sicht- /Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein, halte ich daher für nicht zutreffend.
Kurz vor meinem Auto lief ein Reh über die Straße. Leider habe ich als Fahranfängerin mangels Erfahrung nicht richtig reagiert. Statt einer Vollbremsung (wie es immer empfohlen wird) bin ich schreckhaft dem Reh ausgewichen, wodurch ich die Kontrolle über mein Auto verlor und das Fahrzeug ins Schleudern geriet.
Der Vorwurf der unangepassten Geschwindigkeit ist daher nicht zutreffend und die Tatbestandsnummer 103602 ist deshalb nicht anzunehmen. Meiner Meinung nach ist die Tatbestandsnummer 101006 (Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat) zu Grunde zulegen. Ich bitte Sie daher um Rücknahme des Bußgeldbescheids und Zusendung eines entsprechend korrigierten Bußgeldbescheids.
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass ich ein Fahrsicherheitstraining machen werde, um zukünftig in solch einer Situation richtig reagieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

 

Ihr müsst noch schauen, ob alles passt, da ich bei dem Unfall nicht dabei war und auch kontrollieren, ob die von mir angegebenen Tatbestände passen (Klick mich

Vielleicht könnt ihr an dem Text noch ein bisschen feilen, denn ich habe mir keine Mühe mit der Formulierung geben. Die Arbeit überlasse ich gerne euch. ;)

 

Gruß

Uwe

Kann man nur hoffen, dass die Insassen das Reh bestätigen können. Denn wie es aussieht, wurde das Tier nicht berührt, damit auch keine Spuren.

Ansonsten würde sich wohl jeder auf Wildwechsel berufen. Erst recht, wenn womöglich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Mal so aus Interesse...

Lief das Reh in einer Kurve über die Straße oder über einen geraden Straßenabschnitt?

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 17:54

Zitat:

@Mindscape schrieb am 15. Oktober 2019 um 19:30:56 Uhr:

Mal so aus Interesse...

Lief das Reh in einer Kurve über die Straße oder über einen geraden Straßenabschnitt?

In einer Kurve!

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 15. Oktober 2019 um 19:26:29 Uhr:

Kann man nur hoffen, dass die Insassen das Reh bestätigen können. Denn wie es aussieht, wurde das Tier nicht berührt, damit auch keine Spuren.

Ansonsten würde sich wohl jeder auf Wildwechsel berufen. Erst recht, wenn womöglich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Nein, sie hatte nur eine Haftpflicht abgeschlossen!

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