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Probezeit, Unfall, Personen & Konsequenzen.

Themenstarteram 4. Oktober 2019 um 18:27

Hallo Leute,

Meine Freundin hat mich gerade total aufgelöst angerufen und mir einen Zettel der Bußgeldstelle RLP via Whatsapp geschickt.

Vorab: Sie hatte vor etwa 3 Wochen einen Verkehrsunfall - Auto Totalschaden, Personen im Fahrzeug - alle Unverletzt (1 Freundin musste für 2 Tage zur Überwachung ins KH).

- Ihre Geschichte & Ihrer Freundinnen: 100Km/h auf einer Strecke mit 100 erlaubt - Reh, Ausgewichen, in den Graben, Auto futsch (Anmerkung: Hatte an dem Abend geregnet).

Nachtrag: Kein Alkohol oder Drogen intus - Beifahrerin 2 Bier, 1 Shot - andere Personen nüchtern.

Sie besitzt den Führerschein aber erst seit etwa 6 Monaten..

Jetzt wollte sie Rat und ich kann ihr leider keinen geben, leider hat sie niemanden an den sie sich wenden könnte.

Jetzt erhoffe ich mir evtl. Hilfe von euch, damit ich ihr helfen kann :/

Folgendes wird ihr zur last gelegt: §3 Abs. 1, §1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 8.1 BKat; §3 Abs. 3 BKatV; §19 OWiG

Bußgeld: 145€

Gebühr: 25€

Auslagen: 3,50€

Gesamt: 173,50€

Beweismittel: Foto, "Ihre" Angaben.

Zeuge: PK Müller, PI ------

+ 2 Mitfahrerinnen

1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit)

Was kommt auf sie zu? Aufbauseminar? Fahrentzug? Etc.

Wie gesagt, kann ihr schlecht sagen was da abgeht.. hatte zwar selbst vor 3 Monaten einen Unfall aber dieser war außerhalb der Probezeit - gab zwar auch 1 Punkt aber mein Bußgeld war nicht so hoch (trotz Totalschadens) und ansonsten kam da nichts weiter auf mich zu.

Ich habe Ihr geraten das sie es anfechten soll.. aber ich frage mal hier.. evtl. kennt sich da jemand besser aus und die Konsequenzen sind milder als angenommen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, berlin-paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:42:25 Uhr:

Da hilft evtl. der Besuch bei einem versierten Anwalt. Hier wird unangepasste Geschwindigkeit mit Sachschaden vorgeworfen. Das dürfte überzogen sein, da Wild nunmal etwas unberechenbar ist.

mit dem Anwalt hast Du recht, allerdings nicht so ganz mit dem vorgeworfenen Tatbestand.

Das Bußgeld deutet darauf hin, dass hier nicht nur eine nicht angepasste Geschwindigkeit mit VU vorgeworfen wird (würde nur 35.- € kosten), sondern dass die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst war und dass es deshalb zu dem Unfall kam.

Klar: Wild ist unberechenbar und hätte die Fahrerin das Reh getroffen, wäre der Nachweis, dass sie nicht einfach so von der Fahrbahn abgekommen wäre, wesentlich einfacher zu führen.

Sollte es sich aber um eine Gegend mit bekanntem Wildwechsel und dementsprechender Beschilderung handeln und sollte sie vielleicht gegenüber den Beamten selber angegeben haben, dass sie dort mit 100 gefahren ist, könnte man ihr diesen Umstand ohne Weiteres zur Last legen.

Helfen kann ihr da, wenn überhaupt, wirklich nur ein kompetenter Anwalt.

Hallo, Tiffro,

sollte Deine Freundin nicht aus der Sache herauskommen, droht ihr neben dem Bußgeld und dem Punkt "nur" ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit.

Sie bekommt weder ein Fahrverbot, noch wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Ganz klar, ohne einen erfahrenen Anwalt geht hier rein gar nichts. Idealerweise auch ein Anwalt, der aus dem Unfallbezirk ist und die Richter am zuständigen AG aus mehreren gemeinsam verhandelten Fällen kennt!

Hatte Anfang des Jahres sehr ähnlichen Fall, nachts bei Blitzeis in einer Kurve auf abschüssiger Bundesstrasse geradeaus abgeflogen und meinen Smart zerlegt (keine Fremd- oder Personenschäden). Polizei meinte auch, Anzeige wegen unangepasster Geschwindigkeit (wenn mann wüsste, dass Blitzeis auftritt, würde es wohl nicht Blitzeis heissen) bei schlechten Witterungsbedingungen (stimmt wohl, sonst kein Unfall) und eingeschränkter Sicht (stimmt nicht) schreiben zu müssen (wirklich?). Die Geldbuße wäre mir egal gewesen aber der damit einhergehende Punkt in Flensburg nicht, weil ich kurz vor 0 Punkten stand und mir das besser gefällt.

Kurzum, mit der RS telefoniert, Fall geschildert, Kostenübernahme bestätigt bekommen und Anwalt beauftragt, Akteneinsicht zu beantragen und Einspruch einzulegen. Anwalt kannte eben den zuständigen Amtsrichter am AG, haben sich beide in meiner Abewesenheit in der Anwaltskanzlei als Verhandlungsort auf eine soweit reduzierte Geldbuße geeinigt, dass kein Punkt mehr fällig wurde. Alle waren glücklich, niemand hat "sein Gesicht verloren" :-)

Drück euch die Daumen, aber hier hat deine Freundin nur mit Anwalt eine Chance, was rauszuholen!

Dein Fall mit der Absprache zwischen Richter und Anwalt in der Kanzlei des Anwalts hört sich für mich als Laien aber sehr befremdlich an.

Stichwort: Klüngel und Spezlwirtschaft.

Ist das wirklich so Usus im Deutschen Rechtswesen?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Oktober 2019 um 13:03:22 Uhr:

Dein Fall mit der Absprache zwischen Richter und Anwalt in der Kanzlei des Anwalts hört sich für mich als Laien aber sehr befremdlich an.

Stichwort: Klüngel und Spezlwirtschaft.

Ist das wirklich so Usus im Deutschen Rechtswesen?

Das hat nichts mit Klüngel zu tun, sondern man hat sich nur über den Fall unterhalten und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein anderer Tatbestand zutreffend ist.

Manchmal geht es auch ohne Anwalt: Klick mich

Dieser Weg wurde in verschiedenen Foren schon vorgeschlagen und bisher kam immer die positive Rückmeldung, dass es geklappt hat.

Man muss bloß aufpassen und den Einspruch sorgefältig formulieren, denn sonst können die Angaben im Einspruch zu einem Bumerang werden.

 

Gruß

Uwe

 

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Oktober 2019 um 13:03:22 Uhr:

Dein Fall mit der Absprache zwischen Richter und Anwalt in der Kanzlei des Anwalts hört sich für mich als Laien aber sehr befremdlich an.

Stichwort: Klüngel und Spezlwirtschaft.

Ist das wirklich so Usus im Deutschen Rechtswesen?

Kann Deine Skepsis voll verstehen! Mir kam es auch seltsam vor, als mein Anwalt mir sagte, der Richter sei in der Stadt, hätte verschiedene Termine und würde die Verhandlung in seiner Kanzlei ansetzen, volles Programm mit Protokollant etc. Aber so war es halt wirklich...und will damit sagen, auf "normalem" Weg mit selbst Einspruch einlegen etc, wird man idR nichts erreichen!

Zitat:

@SuesseNatalie schrieb am 6. Oktober 2019 um 15:10:30 Uhr:

Aber so war es halt wirklich...und will damit sagen, auf "normalem" Weg mit selbst Einspruch einlegen etc, wird man idR nichts erreichen!

Wie schon geschrieben, in ähnlich gelagerten Fällen hat es geklappt.

Hier noch ein Fall, ähnlich deinem und da hat der Einspruch gereicht:

Klick mich

Insgesamt habe ich von ca. 10 solcher Fälle gelesen. Es ist aber nahezu unmöglich diese nachträglich wieder rauszusuchen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 6. Oktober 2019 um 16:07:54 Uhr:

Zitat:

@SuesseNatalie schrieb am 6. Oktober 2019 um 15:10:30 Uhr:

Aber so war es halt wirklich...und will damit sagen, auf "normalem" Weg mit selbst Einspruch einlegen etc, wird man idR nichts erreichen!

Wie schon geschrieben, in ähnlich gelagerten Fällen hat es geklappt.

Hier noch ein Fall, ähnlich deinem und da hat der Einspruch gereicht:

Klick mich

Insgesamt habe ich von ca. 10 solcher Fälle gelesen. Es ist aber nahezu unmöglich diese nachträglich wieder rauszusuchen.

Gruß

Uwe

Klar Uwe, die Fälle gibt es sicherlich. Mir persönlich wäre das zu stressig bzw wäre ich mir zu unsicher in der Sache, so etwas gebe ich lieber in die Hände von Profis. Muss halt jeder selbst wissen letztendlich, wie er vorgeht...

Zitat:

@SuesseNatalie schrieb am 6. Oktober 2019 um 16:35:45 Uhr:

Klar Uwe, die Fälle gibt es sicherlich. Mir persönlich wäre das zu stressig bzw wäre ich mir zu unsicher in der Sache, so etwas gebe ich lieber in die Hände von Profis. Muss halt jeder selbst wissen letztendlich, wie er vorgeht...

Richtig, in so einem Fall würde ich es erstmal mit einem sorgfältig formulierten Einspruch versuchen und dann eventuell über einen Anwalt gehen.

Der Weg über einen Anwalt ist auch aufwendiger als einen Einspruch zu formulieren. Hinzu kommt, dass meine Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung hat, also, auch wenn es gut ausgeht, es vergleichbar teuer wird, wie das Bußgeld. Also würde es nur um den einen Punkt gehen und da ich bisher keine Punkte habe, wäre mir vermutlich der Aufwand zu hoch und ich würde den einen Punkt einfach hinnehmen.

Ich hatte übrigens vor vielen Jahren auch einen ähnlichen wie deinen Unfall. Ich bin bei plötzlicher Schneeglätte auf der Autobahn abgeflogen, Auto hin und Leitplanke beschädigt. Ich bin dann noch 2 km nach Hause gefahren und habe von dort aus sofort die Polizei angerufen. Ich hatte unheimliches Glück, die Polizei hat mich nur mit 35,- € verwarnt. Das hätte wesentlich schlimmer ausgehen können, denn man hätte mir auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorwerfen können. Allerdings bin ich fast sicher, dass ich das hätte entkräften können, auch wenn ich dazu möglicherweise einen Anwalt gebraucht hätte und es vor Gericht gegangen wäre.

 

Gruß

Uwe

 

Irgendwie müsste doch schon eher das Reh bestraft werden. Gut, der PKW-Fahrer kreuzt den Weg des Rehs und nicht umgekehrt, andererseits wäre der Unfall bei Tempo 80 sicherlich ähnlich verlaufen.

Als ich mal ein Reh "mitnahm", gab es keine Owi, Verwarnung oder Punkte. Der Polizist sagte nur: "Pech gehabt und das auch noch als Führerscheinfrischling", da ich den Lappen noch keinen Monat hatte. Ein Reh ist wie höhere Gewalt einzustufen.

Zitat:

@Goify schrieb am 7. Oktober 2019 um 09:42:22 Uhr:

Irgendwie müsste doch schon eher das Reh bestraft werden. ...

Welche Sanktionsmassnahmen schweben dir da so vor?

Faulige Äpfel in der Futter-Raufe z. B.

Ist sie überhaupt vor Ort als Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belehrt worden?

... sprich, dass es ihr frei steht sich zur Sache zu äußern und dass sie sich nicht selbst belasten muss? Wäre ja eventuell schon mal ein Aufhänger ...

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 11:43

Zitat:

@WingmanHL schrieb am 7. Oktober 2019 um 11:10:13 Uhr:

Ist sie überhaupt vor Ort als Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belehrt worden?

... sprich, dass es ihr frei steht sich zur Sache zu äußern und dass sie sich nicht selbst belasten muss? Wäre ja eventuell schon mal ein Aufhänger ...

Entschuldige für die späte Rückmeldung, laut ihrer Aussage nicht.

- Der Anwalt meinte zudem sie hätte sich mit ihrer Aussage selbst belastet.

Zitat: "Ich bin ausgewichen und habe in der Kurve dann die Kontrolle über das Fahrzeug verloren"

Würde darauf schließen lassen das sie mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Ihr ging es die letzten Tage auch nicht sonderlich gut, da.. Ihr dieser Punkt und die Aussage des Anwalts - wohl "zeigt" das sie ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung aufgedrückt bekommt.

Der Anwalt meinte auch es obliege nun ihr ob sie jetzt dagegen vorgehen oder nicht.

Schriftlicher Antrag muss bis 18.10.19 eingegangen sein.

Muss hier aber mal meinen Unmut freien lauf lassen - finde es irgendwo auch eine Frechheit einer Fahranfängerin soviel Stress zu machen.. die Sache ging doch zum Glück gut für alle beteiligten aus.

Nein.. Sie ist jetzt im Ungewissen wie alles weitergeht - heult jeden Tag.. Sauer macht mich das.

Sie kauert momentan eh schon am letzten Ast.

Entschuldigung, musste mal raus.

So langsam bin auch ich mit meinem Latein am Ende.

Dann hat Sie wohl vermutlich noch andere Sorgen und Probleme...

(Oder eben gerade KEINE anderen!)

Jedenfalls kann ich nicht verstehen was es da zu heulen gibt, wenn man vielleicht ein Aufbauseminar besuchen und eine Verlängerung der Probezeit hat.

Ist doch kein Beinbruch, auch das Bußgeld sollte zu stemmen sein.

Hauptsache ist doch sie behält ihren FS und sie kriegt ja auch kein Fahrverbot!

Also alles nicht so tragisch nach meiner Meinung.

Um Strafe betteln muss man auch nicht.

Zitat:

Muss hier aber mal meinen Unmut freien lauf lassen - finde es irgendwo auch eine Frechheit einer Fahranfängerin soviel Stress zu machen.. die Sache ging doch zum Glück gut für alle beteiligten aus.

Als Fahranfänger n Auto zum Totalschaden zu fahren und dabei die Freundin noch für 2 Tage ins Krankenhaus zu bringen kann man natürlich als "für alle Beteiligten gut" bezeichnen...

... wer bei Regen in kurvigen Regionen so schnell fährt, dass er wegen eines Ausweichmannövers den Abflug macht, dann kann man auch als unangepasst schnell bezeichnen. Von daher ist ein Aufbauseminar vieleicht doch nötig.

Man kann aber auch einfach einen Einspruch hin schicken, die Briefmarke kostet 80 Cent und wem dass zu teuer ist der kann die Post auch persönlich beim Amt abgeben :D

Dann bekommt man irgendwann Post, dass die Bußgeldstelle den Bescheid geändert hat oder die Sache ans Amtsgericht weiter gibt und irgendwann kommt die Vorladung zu Gericht.

Das kostet dann knapp 25€ Bearbeitungsgebühren, dazu kommen etwa 40€ Gerichtsgebühren und für evtl. Zeugen die Auslagen, vorausgesetzt man wird zu irgendwas verurteilt. Bei 3-5 Zeugen läppert sich dass natürlich, vorausgesetzt dass alle vorgeladen werden, aber viel mehr wie 150€ ist da wahrscheinlich nicht zu erwarten. Im Regelfall sind es deutlich unter 100€. Dann sitzt man direkt bei Richter/Richterin und kann dass da nochmal aushandeln....

Angesichts der folgen (Probezeitverlängerung, Nachschulung) und der damit verbundenen Kosten würde ICH erst einmal vor Gericht gehen...

Wenn sich dann schon abzeichnet, dass Herr/Frau Vorsitzende dass alles anders sieht als man selbst, kann man den Einspruch auch noch zurück ziehen.

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