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Privatverkauf Verkäufer verschweigt Mängel

Themenstarteram 15. September 2019 um 22:07

Guten Abend

Zu Anfang bitte hatet mich nicht wenn ich mal einen falschen Begriff nutze ich habe kaum Ahnung von Autos.

Nun zur Problematik. Ich habe mir letzten Sonntag ein Jeep grand cherokee wj 4.7 v8 angesehen dieser war auch vollkommen in Ordnung bis auf das er ziemlich Laut war ist mir nichts aufgefallen. Nun habe ich ihn gestern (Samstag) geholt und nach 5km ging plötzlich die Motorleuchte an und der Wagen fing an zu ruckeln und lief unruhig. Habe angehalten Motor neu gestartet dann ging es wieder bis ich zuhause war. Desweiteren sagte der Verkäufer das die Klimaanlage nicht funktioniert was für mich ok war auf die Frage ob das Gebläse aber funktioniert meinte er ja klar. Auch das war gelogen das habe ich aber erst festgestellt als ich fast zuhause war und das Gebläse anmachen wollte. Es Fehlen die Kabel für die Heckacheibenheizung ich wusste nicht dass diese bei dem jeep als Kabel direkt sichtbar zur Scheibe gehen. Meine Freundin war dabei als wir über den Wagen geredet haben und es ist kein einziges Wort gesagt worden was er noch für Schäden hat. Dazu muss ich sagen das der Verkäufer sehr sehr schlecht deutsch konnte und immer eine starke Alkohol Fahne hatte. Übrigens stellte sich heraus das der Wagen so laut ist weil der Kat ausgeräumt worden ist das stellte mein Kollege fest weil sich der Kat hohl anhört.

Nun meine Frage. Muss ich jetzt alle Reperaturen selbst zahlen oder kann ich sogar den Kaufvertrag WIDERRUFEN? Es würde ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht vom ADAC. Der Wagen ist auch noch auf den Verkäufer angemeldet.

Ich habe den Verkäufer auch kontaktiert er meinte nur dann hab ich Pech er muss gar nichts machen er hat die Gewährleistung ausgeschlossen. Mittlerweile bin ich blockiert und auf Anrufe reagiert er nicht mehr

Beste Antwort im Thema

Jemanden der sein Leben so organisiert dass er zumindest auf dem Papier unter der Pfändungsfreigrenze lebt, lässt auch jegliches Schreiben von Anwalt und Gericht unbeeindruckt..

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wenn da aber rechtlich nix zu machen ist, ist das vertane Liebesmüh...

der einzige der was davon hat ist der anwalt, nämlich Kohle.

Zitat:

@jof schrieb am 16. September 2019 um 15:09:48 Uhr:

Ich sehe das anders. Verschweigt der Verkäufer Mängel, gibt es immer einen guten Ansatzpunkt.

Da sich der Verkäufer (zumal mit den beschriebenen Randbedingungen) bereits stur stellt, würde ich anwaltliche Hilfe suchen. Vielleicht reicht dieser "Druck" (Anwaltschreiben) schon aus. Das wäre mein erster Schritt.

Der Käufer muss aber beweisen, dass der Verkäufer die Mängel kannte. Und da liegt schon das Problem. Nur ein Schreiben von einem Anwalt ist wertlos. Man muss auch bereit sein, den kompletten rechtlichen Weg zu gehen.

Jemanden der sein Leben so organisiert dass er zumindest auf dem Papier unter der Pfändungsfreigrenze lebt, lässt auch jegliches Schreiben von Anwalt und Gericht unbeeindruckt..

Hi

erstmal was kostet den so eine Abgerockte Kiste . Und hatte die noch Tüv . Wenn die nur .. kostet lohnt es sich dafür ein Rechtsstreit (ja oder nein Rechtsschutzversicherung)

Ja, um den ganzen Sachverhalt einschätzen zu können müsste man mehr Details über den Wagen und den Vertrag kennen. Es ist eben ein Unterschied ob man einen Jahreswagen kauft oder einen der dem Ende seiner Nutzungsdauer nahe ist.

Aber feststellen kann man schon jetzt, dass der TE einfach zu viele Fehler gemacht hat, um verlustfrei aus der Sache raus zu kommen:

- Selber keine Ahnung

- niemanden mitgenommen der Ahnung hat

- relativ exotischer Wagen

- zwielichtiger Verkäufer

- sich trotz Verdachtsmomenten bequatschen lassen...

Und selbst wenn juristisch noch was zu machen wäre, ist der Kaufpreis doch wahrscheinlich schon in Wodka umgesetzt und es käme nicht mehr als ein Vollstreckungstitel dabei raus, den man sich als Erinnerung für 30 Jahre übers Klo hängen kann.

am 17. September 2019 um 11:08

Wenn das die einzigen Mängel an dem jeep wj sind kann der TE sich glücklich schätzen, wenn man sich 20 jeep wj anguckt haben 20 davon mehr Mängel wie der TE an seinem und wenn der TE nicht selber schrauben kann wird der WJ über die Zeit mehr Geld verschlingen als der Kaufpreis (ohne das ich den Kaufpreis kenne)

Der Kat muß ja wohl beim letzten TÜV noch drin gewesen sein.

Wer besas zu diesem Zeitpunkt den Wagen?

Leider erschwert der Datenschutz private Ermittlungen.

Ich würde eine Strafanzeige -wichtig- gegen Unbekannt machen, wenn der Verkäufer nicht kooperiert. (Die natürlich keine "ÜbleNachrede" ist, hallo? Wo kommen wir denn dahin?), Du weißt ja nicht ob der Verkäufer das ausgebaut hat, oder sich jemand des nachts unter seinen Wagen gelegt hat und das Kat-Innere gestohlen hat und er das nicht sofort beim nächsten Starten gemerkt hat.

Problem könnte sein, das Du ja das laute Geräusch auch gehört hast...

 

Frag Deinen Autoanwalt was zutun ist.

Vermutlich wirst Du aber nur weiteres Geld drauf setzen.

Offenbar hast Du ja noch nicht einmal die persönlichen Daten des "privaten" Verkäüfers?

Oder versuche doch tatsächlich eine Anzeige gegen unbekannt los zu werden.

Was willst Du anzeigen, welche Straftat?

Das entfernen eines Kats und das Weiterbenutzen dieses -nicht mehr zugelassen- Fahrzeuges?

Das ist aber wohl keine Straftat, oder?

Betrug?

Naja, wie kannst Du oder sonst wer beweisen, das er von dem defekten Kat wußte?

 

Achso:

Du solltest den Wagen auch nicht benutzen. Zumal Du ja -nachweislich deiner Frage hier- weißt das der Wagen mangels Kat seine Zulassung zum Strassenverkehr verloren hat, oder?

Ist zwar wohl keine Straftat, aber...

 

Ach übrigens: Wenn Du den Eindruck gehabt hast, dass der Typ öfters Autos verkauft, aber keine Steuernummer im Vertrag steht, wäre es vielleicht für alle interessant, wenn Du mal anonym und unverbindlich beim Finanzamt Dein Problem schilderst.

 

Zitat:

@andy1080 schrieb am 16. September 2019 um 17:33:28 Uhr:

 

Der Käufer muss aber beweisen, dass der Verkäufer die Mängel kannte. Und da liegt schon das Problem. Nur ein Schreiben von einem Anwalt ist wertlos. Man muss auch bereit sein, den kompletten rechtlichen Weg zu gehen.

Der Verkäufer muß ja eine Erklärung für die Lautstärke gehabt haben.

"Der Auspuff ist halt kaputt, stört mich aber nicht."

 

Der Verkäufer kannte also den Mangel.

Aber er wird kaum sagen:

"Der Wagen zog nicht mehr. Aber in meiner Heimat kennen wir einen Trick, den Auspuff wieder sauber zu bekommen: Wir nehmen einen Besenstil und einen Hammer und schlagen den einfach durch das eine Teil (Das mit dem Lochblech) von Auspuff und drehen ihn herum. Da kommt dann der ganze Dreck raus gekrümelt. Sauber ist er wieder! Läuft wie ne eins! Nur etwas lauter. Mein Schwager hat das schon oft gemacht."

Selbst dann kann er sich auf seinen Laien-status berufen. Er muß nicht wissen, dass man so keinen Kat repariert...oder?

 

 

Zitat:

@Fridlich schrieb am 1. Oktober 2019 um 15:21:17 Uhr:

Der Verkäufer muß ja eine Erklärung für die Lautstärke gehabt haben.

...

Der Verkäufer kannte also den Mangel.

die Lautstärke ist aber (nach dem Probelauf des Motors und noch vor der Probefahrt) auch dem Käufer bekannt ;)

 

Das wird wohl anhand der über den VK gemachten Angaben nicht mehr entscheidend sein, dort wird es nix zu holen geben.

 

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 16. September 2019 um 08:53:12 Uhr:

Moining!

Handelt es sich hier einen gewerblichen oder um einem privaten Verkäufer?

Der TE scheint aber gerne und häufig irgendwelche 4rädrigen Wunderkisten zu kaufen. Und dann kommt zum Thema gar nix mehr.

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