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Privatverkauf und Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 10. Juli 2018 um 19:14

Hallo,

ich werde jetzt die Tage meinen Wagen (wohl) verkaufen. Der pot. Käufer will mit Kurzzeitkennzeichen vorbeikommen und natürlich eine Probefahrt machen. Der Wagen wird vorher von mri abgemeldet und hat somit keinerlei Versicherung. Nur die von dem Kurzzeitkennzeichen, die der Käufer mitbringt und das wird wohl nur Haftpflicht sein. Mein Plan ist es nun, natürlich bei der probefahrt dabei zu sein aber nun folgende Fragen:

- Darf ich den Wagen auch fahren mit seinen Kurzzeitkennzeichen, wenn ja welche Versicherung ist dafür geltend?

- Was passiert wenn er einen Unfall baut, er hat bei der Probefahrt ja noch nicht den Kauffvertrag unterschrieben?

- Kann man sich als Pfand auch den kompletten Verkaufspreis aushändigen lassen und im Falle eines Unfalls diesen rechtlich einbehalten?

- Was ist der beste Weg in diesem Fall, so dass der Wagen auch versichet ist bzw. wie macht ihr das?

bg

janwill

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22 Antworten
am 10. Juli 2018 um 21:42

Am besten wäre den Wagen - wenn überhaupt - nach der Probefahrt abzumelden.

am 11. Juli 2018 um 8:24

Man sollte die Sache nicht verkomplizieren.

Ich meine, bei der Probefahrt bist Du ja dabei und kannst aufpassen.

Wenn Du das Auto angemeldet läßt, der potentielle Käufer fährt und baut einen Unfall, hast du ja das gleiche Problem, da der Käufer ja bei der Versicherung nicht als Fahrer gemeldet ist.

Somit ist das Fahrzeug über die roten Nummernschilder versichert und gut.

Es geht ihm um den Schaden am eigenen Auto, falls einer eintritt.

am 11. Juli 2018 um 12:17

Ich würde hier auch nicht alles so scharf sehen...

 

Sowie du es machen willst, haben es schon etliche tausende gemacht.

Baut er ein unfall während der Fahrt, hat er dein Auto beschädigt und muss sich selbst darum kümmern. D.h. den schaden begleichen.

 

Wenn du mit den Kennzeichen fährst, wird dich keiner hinter Gittern bringen. Ich würde zwar davon abraten (wieso willst du auch damit fahren?) - aber jeder wie er mag.

 

Im Endeffekt dreht man eine kleine Runde, handelt alles aus und beide Parteien sind glücklich. Hier jetzt ein Fass aufzumachen wer wie wo zahlt.. ist nicht nötig.

 

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 13:27

Zitat:

@Didi95 schrieb am 11. Juli 2018 um 14:17:19 Uhr:

Ich würde hier auch nicht alles so scharf sehen...

Sowie du es machen willst, haben es schon etliche tausende gemacht.

Baut er ein unfall während der Fahrt, hat er dein Auto beschädigt und muss sich selbst darum kümmern. D.h. den schaden begleichen.

Wenn du mit den Kennzeichen fährst, wird dich keiner hinter Gittern bringen. Ich würde zwar davon abraten (wieso willst du auch damit fahren?) - aber jeder wie er mag.

Im Endeffekt dreht man eine kleine Runde, handelt alles aus und beide Parteien sind glücklich. Hier jetzt ein Fass aufzumachen wer wie wo zahlt.. ist nicht nötig.

Danke für eure Antworten. Wenn ich das richtig verstehe:

Der Wagen ist abgemeldet und der Käufer briungt Kurzzeitkennzeichen mit. Wenn er nun einen Crash baut muss er für den Schaden komplett aufkommen, ist das so richtig?

(Ausser er baut nen komplett Totalschaden...)

Dann wäre ich ja quasi abgesichert.

Mir geht es ja auch nur darum, dass wenn der Wagen seinen Zeitwert nur bekommt liegt dieser natürlich unterhalb des Verkaufspreises und ich bleibe auf der Sache hängen, da der Käufer den Wagen ja dann nicht mehr nimmt, wenn er Ihn in den Graben gesetzt hat...

am 11. Juli 2018 um 14:00

Zitat:

@janwill schrieb am 11. Juli 2018 um 15:27:00 Uhr:

Zitat:

@Didi95 schrieb am 11. Juli 2018 um 14:17:19 Uhr:

Ich würde hier auch nicht alles so scharf sehen...

Sowie du es machen willst, haben es schon etliche tausende gemacht.

Baut er ein unfall während der Fahrt, hat er dein Auto beschädigt und muss sich selbst darum kümmern. D.h. den schaden begleichen.

Wenn du mit den Kennzeichen fährst, wird dich keiner hinter Gittern bringen. Ich würde zwar davon abraten (wieso willst du auch damit fahren?) - aber jeder wie er mag.

Im Endeffekt dreht man eine kleine Runde, handelt alles aus und beide Parteien sind glücklich. Hier jetzt ein Fass aufzumachen wer wie wo zahlt.. ist nicht nötig.

Danke für eure Antworten. Wenn ich das richtig verstehe:

Der Wagen ist abgemeldet und der Käufer briungt Kurzzeitkennzeichen mit. Wenn er nun einen Crash baut muss er für den Schaden komplett aufkommen, ist das so richtig?

(Ausser er baut nen komplett Totalschaden...)

Dann wäre ich ja quasi abgesichert.

Mir geht es ja auch nur darum, dass wenn der Wagen seinen Zeitwert nur bekommt liegt dieser natürlich unterhalb des Verkaufspreises und ich bleibe auf der Sache hängen, da der Käufer den Wagen ja dann nicht mehr nimmt, wenn er Ihn in den Graben gesetzt hat...

Kurzzeitkennzeichen haben ja bestimmte Auflagen. Theoretisch sind probefahren dort garnicht inbegriffen - sondern nur Überführung (korregiert mich wenn ich mich gerade irre, bin nicht 100% sicher und müsste nachschlagen).

Hier wird aber im Schadensfall nicht wirklich ermittelt wieso oder was das für eine Fahrt war.

 

Wird nun ein selbstverschuldeter Schaden verursacht an deinen Fahrzeug - dann ist dass so als würde ich dir gegen dein Auto treten .. What ever.

Der schaden wurde vom Fahrer verursacht und er trägt natürlich die schuld. Hier wird dann alles aber persönlich geklärt oder bei Weigerung dann Anwalt/Gericht.

 

Aber sowas kommt ja so gut wie nie vor.

Ich habe einmal bei einer Probefahrt von privat den Spiegel zerstört. Auto gekauft für gleichen Preis und Spiegel repariert. Ansonsten hätte ich den auf eigene Kosten repariert.

 

Man darf sich nur nicht all zu wild machen bei sowas. Wenn du es genau nimmst, darf man so vieles nicht mit den kfz - wird aber vieles toleriert.

Es gibt doch beim ADAC einen Probefahrtvertrag um sich abzusichern. Würde ich zumindest empfehlen.

Themenstarteram 12. Juli 2018 um 13:37

Im Grunde stört mich nur, wenn der Käufer OHNE unterschreiben des Kaufvertrags, also be der Probefahrt vorher unbedingt auf die Autobahn will. Hier sehe ich eigentlich die größte Gefahr, dass was mit dem Wagen passieren kann.

Die Probefahrt hier durchs Dorf sehe ich nicht wild an und denke, dass da nichts passiert, wenn ich daneben sitze.

Ja, den Probefahrtvertrag habe ich auch schon da und ausgefüllt.

bg

janwill

Ist doch recht einfach. Der wagen hat durch die KZK eine Haftpflicht Versicherung.

 

Schäden an anderen Fahrzeugen werden dadurch bezahlt.

 

Für Schäden an deinem Fahrzeug ist der Fahrer privatrechtlich haftbar. Er muss dir einen Schäden aus eigener Tasche zahlen.

 

Schwierig wirdnes nur wenn er angeblich nix mehr hat dann musst es dir einklagen und bekommst ggf. Einen Titel gegen ihn.

 

Frage ist aber schon mal wie kriegt er kzk dazu braucht es die Fahrzeugpapiere mindestens in Kopie meistens sogar die originalen

Zitat:

@janwill schrieb am 12. Juli 2018 um 15:37:30 Uhr:

Im Grunde stört mich nur, wenn der Käufer OHNE unterschreiben des Kaufvertrags, also be der Probefahrt vorher unbedingt auf die Autobahn will. ...

Warum?

Soll der Käufer lieber auf einer kurvigen Landstrasse ausprobieren, ob der Motor noch ok ist = die volle Leistung bringt?

und sich vergewissern, dass nicht ab 120 km/h das Differential irgendwelche unschönen Vibrationen hat?

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 8:58

Nein, deshalb nicht. Ich denke wenn es auf die autobahn geht werde einfach ich fahren...

Da würde ich als Käufer dann Abstand von dem Fahrzeug nehmen.

dann sei aber nicht beleidigt, wenn ein ernsthafter Kaufinteressent unterstellt, dass Du einen schwer erkennbaren Mangel vertuschen willst ...

... und für das "Überraschungspotential" 25 % Preisabschlag will ;)

Zitat:

@janwill schrieb am 14. Juli 2018 um 10:58:56 Uhr:

Nein, deshalb nicht. Ich denke wenn es auf die autobahn geht werde einfach ich fahren...

.und spätestens da, wäre auch mein KaufInteresse beendet.

Gruß M

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