Privatverkauf und Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
ich werde jetzt die Tage meinen Wagen (wohl) verkaufen. Der pot. Käufer will mit Kurzzeitkennzeichen vorbeikommen und natürlich eine Probefahrt machen. Der Wagen wird vorher von mri abgemeldet und hat somit keinerlei Versicherung. Nur die von dem Kurzzeitkennzeichen, die der Käufer mitbringt und das wird wohl nur Haftpflicht sein. Mein Plan ist es nun, natürlich bei der probefahrt dabei zu sein aber nun folgende Fragen:
- Darf ich den Wagen auch fahren mit seinen Kurzzeitkennzeichen, wenn ja welche Versicherung ist dafür geltend?
- Was passiert wenn er einen Unfall baut, er hat bei der Probefahrt ja noch nicht den Kauffvertrag unterschrieben?
- Kann man sich als Pfand auch den kompletten Verkaufspreis aushändigen lassen und im Falle eines Unfalls diesen rechtlich einbehalten?
- Was ist der beste Weg in diesem Fall, so dass der Wagen auch versichet ist bzw. wie macht ihr das?
bg
janwill
22 Antworten
Wenn man sich so dermaßen von allen bösen Dingen verfolgt sieht, wieso muss man dann sein Fahrzeug mühsam selbst verkaufen..........................?
Zitat:
@janwill schrieb am 11. Juli 2018 um 15:27:00 Uhr:
Zitat:
@Didi95 schrieb am 11. Juli 2018 um 14:17:19 Uhr:
Ich würde hier auch nicht alles so scharf sehen...Sowie du es machen willst, haben es schon etliche tausende gemacht.
Baut er ein unfall während der Fahrt, hat er dein Auto beschädigt und muss sich selbst darum kümmern. D.h. den schaden begleichen.Wenn du mit den Kennzeichen fährst, wird dich keiner hinter Gittern bringen. Ich würde zwar davon abraten (wieso willst du auch damit fahren?) - aber jeder wie er mag.
Im Endeffekt dreht man eine kleine Runde, handelt alles aus und beide Parteien sind glücklich. Hier jetzt ein Fass aufzumachen wer wie wo zahlt.. ist nicht nötig.
Danke für eure Antworten. Wenn ich das richtig verstehe:
Der Wagen ist abgemeldet und der Käufer briungt Kurzzeitkennzeichen mit. Wenn er nun einen Crash baut muss er für den Schaden komplett aufkommen, ist das so richtig?
(Ausser er baut nen komplett Totalschaden...)
Dann wäre ich ja quasi abgesichert.Mir geht es ja auch nur darum, dass wenn der Wagen seinen Zeitwert nur bekommt liegt dieser natürlich unterhalb des Verkaufspreises und ich bleibe auf der Sache hängen, da der Käufer den Wagen ja dann nicht mehr nimmt, wenn er Ihn in den Graben gesetzt hat...
Wieso gehst du davon aus, dass du bei einem (kleinen) Crash abgesichert bist und bei einem Totalschaden nicht?
siehe auch
https://www.pkw.de/ratgeber/auto-verkaufen/probefahrtvereinbarung
Vielen Dank für eure Antworten. Einige haben mir sehr weitergeholfen.
Der Wagen ist nun verkauft und alles verlief toppe.
bg
janwill
Es kommt halt auch immer darauf an, wie deine persönlich Situation iVm dem Fahrzeugwert ist.
Bin ich Millionär und wir reden über einen Golf 3, ist die Haftungsfrage eben doch eine andere, als wenn ich Mindestlöhner bin und wir über einen jahrelang hart ersparten Porsche reden.
Generell ist eine Probefahrt mit der regulären PKW Versicherung meist sinnvoller. Da hat man halt im Zweifel auch eine Kasko.
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Nur dass bei den meisten "Mindestlöhnern" der Golf 3 schon ein Problem ist.....:-)
Es ist ja gut, wenn man sich Gedanken macht, allerdings sollte es wie beim TE nicht ausarten in solchen Themen. Ganz viele Händler haben übrigens auch nur Haftpflicht auf die roten Schilder, weil "mehr" einfach unbezahlbar ist.
Zitat:
@guruhu schrieb am 17. Juli 2018 um 14:51:16 Uhr:
Es kommt halt auch immer darauf an, wie deine persönlich Situation iVm dem Fahrzeugwert ist.Bin ich Millionär und wir reden über einen Golf 3, ist die Haftungsfrage eben doch eine andere, als wenn ich Mindestlöhner bin und wir über einen jahrelang hart ersparten Porsche reden.
Generell ist eine Probefahrt mit der regulären PKW Versicherung meist sinnvoller. Da hat man halt im Zweifel auch eine Kasko.
Beitrag konnte Überspitzungen enthalten 😉
..bei den Automobilclubs im Internet gibts entsprechende "Probefahrt Verträge",
in denen geregelt wird, wer was wann und wie bezahlt..
Somit sollte das Problem der "Haftung" geklärt werden...
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 23. Juli 2018 um 13:20:59 Uhr:
Somit sollte das Problem der "Haftung" geklärt werden...
In der Regel fängt das richtige Problem dann erst an.
Der nackte Mann mit seinen Taschen und so...