Privatverkauf
Ich habe ein Problem.
Ich habe bei Ebay als privater Verkäufer ein Auto verkauft.
Hier die Beschreibung:
Verkaufe einen Citroen Saxo mit 1Schlüssel, Klima, Doppel Airbag, elektrische Fensterheber vorne, ABS, Zentralverriegelung, Servolenkung. 8 x gute Bereifung auf Stahlfelge.
Das Auto befindet sich in einem gebrauchten Zustand, hat vorne links einen kleinen Parkplatzrämpler, rechter Fensterheber lässt sich nicht betätigen, Batterielampe leuchtet immer wieder auf.
Der Saxo hat TÜV und AU bis 03.2015 und hat einen Kilometerstand von 84700. Der Zahnriemen wurde bei 76000 km gewechselt. Das Auto wird ausschließlich als Bastler Auto oder zum Ausschlachten Verkauft.
Das Auto kann noch bis nächste Woche Probe gefahren werden.
Der Saxo muss Innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden
Privatverkauf: Ich übernehme keine Gewährleistungsansprüche, Rücknahme, Umtausch oder sonstiges
Ich habe noch einen Kaufvertrag beim ADAC runtergeladen und mit den Mängeln ausgefüllt.
Nun soll beim auf dem nach Hause Weg des Käufers der Motor kaputt gegangen sein. Nun will es sein Geld zurück.
Der Motor war aber bei mir völlig in Ordnung.
Muss ich dem Käufer sein Geld zurück geben?
7 Antworten
Aufpassen, es gibt regelrecht eine Mafia die Verkäufer professionell prellen.
Zum Rechtlichen kann ich nichts genau sagen. Hast du das Schlüsselwort "Bastlerfahrzeug" im KV verwendet?
An deiner Stelle wäre ich aber eher entspannt solange kein Anwaltsschreiben kommt.
Im Kaufvertrag sind alle Mängel aufgelistet, aber nicht als Bastlerfahrzeug, dass steht aber in der Beschreibung von Ebay, des weiteren hätte der Käufer das Auto vor Ersteigerung Probe fahren können. War ja noch Angemeldet.
Zitat:
Original geschrieben von Gumble00
Aufpassen, es gibt regelrecht eine Mafia die Verkäufer professionell prellen.Zum Rechtlichen kann ich nichts genau sagen. Hast du das Schlüsselwort "Bastlerfahrzeug" im KV verwendet?
An deiner Stelle wäre ich aber eher entspannt solange kein Anwaltsschreiben kommt.
Zurücklehnen und abwarten bis was handfestes ins Haus flattern, z.B. Anwaltsschreiben und dann kann man schauen. Vorher würde ich ganz entspannt bleiben.
Moin, mach Screenshots die belegen, dass der Käufer beim Reagieren auf dein Angebot mit dem rechtlich relevanten Satz: "Privatverkauf: Ich übernehme keine Gewährleistungsansprüche, Rücknahme, Umtausch oder sonstiges" bezogen hat.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du da nichts zu befürchten hast........, eher sehr sicher... ;-)
Screenshot ist dennoch ganz hilfreich.
Jan
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Das ganze ist eine übliche masche. Ich verweise hier auf das Verkehr & Sicherheit Forum Beitrag Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf. So wird eben versucht hier mehr Geld rauszuschlagen. Wenn er Geld sehen will muss er beweisen, dass du ihm einen Mangel am Fahrzeug arglistig verschwiegen hast. Und wenns 100m nach dem Kauf passiert wäre.
Da du ja noch einen vernünftigen Kaufvertrag gemacht hast, wo auch die sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde, kannst dich ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da noch kommen mögen. Reagieren musst du erst bei einem schreiben von einem Gericht. Aber dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen.