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Privatinsolvenz und Autofinanzierung/Rückholung wie läuft so etwas ab?

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 9:41

Hallo,

durch diverse private und finanzielle Probleme muss ich den Weg in die Privatinsolvenz gehen.

Mein aktueller PKW ist finanziert über die Santander Bank seit 07/2013 und läuft noch.

Die Rate von monatlich € 249 kann ich (und sollte ich laut der SB) nicht mehr bedienen um den außergerichtlichen Vergleich und das weitere Verfahren nicht zu behindern.

Eine Finanzierung/Umschreibung auf Familienangehörige kommt nicht in Frage.

Also geht das Fahrzeug zurück.

Die Anschaffung eines gebrauten PKW steht an.

Kennt sich jemand aus wie das jetzt abläuft?

Die Rate 07/2015 habe ich noch gezahlt. Ab 15.08.15 erfolgt somit keine Zahlung mehr mit welchem zeitlichen Ablauf bis die Santander das Fahrzeug holt kann/sollte ich rechnen?

Toralf

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 31. Juli 2015 um 11:35

Hallo,

@Hannes1971: sind meine Fehler und Probleme.

Das ich diese nicht alleine verbockt habe weiß ich.

Die guten Banken und auch meine EX, wir haben alle unseren Beitrag dazu geleistet. Aus Dummheit, Unwissenheit, falschen Stolz, Geldgier , Geltungssucht ... usw. die Liste ist lang.

Um mal ehrlich zu sein, den Unterhalt für mein Kind bringe ich auf, die notwendigen Dinge für das Leben auch, ich habe eine Partnerin an meiner Seite die mir beisteht. Das ist schon mehr als viele andere haben.

Nun muss ich noch den Ablauf mit dem Auto "planen" und möglichst den Übergang von finanziertem Kfz zum eigenen "Kübel" schaffen.

Hätte ich damals in 2013 gewusst wie es weiter geht... tja "hätte, hätte, Fahrradkette" ;-) wusste ich nicht.

jetzt stehe ich hier mit dem Berg vor mir und muss ihn abarbeiten.

Toralf

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Themenstarteram 5. August 2015 um 10:23

Hallo,

bei der ganzen Arbeit drängt sich die Frage der Versicherung auf.

Kauf und Zulassung ging auch über meine Mutter. Nun ist diese seit 2007 ohne Auto, wie verhält es sich jetzt mit der Versicherung und dem Schadenfreiheitsrabatt?

Muttern ist Baujahr 1950, nie einen Unfall und Führerschein in 1973 gemacht.

Toralf

am 5. August 2015 um 10:30

Zitat:

@Toralf2001 schrieb am 5. August 2015 um 12:23:46 Uhr:

Hallo,

bei der ganzen Arbeit drängt sich die Frage der Versicherung auf.

Kauf und Zulassung ging auch über meine Mutter. Nun ist diese seit 2007 ohne Auto, wie verhält es sich jetzt mit der Versicherung und dem Schadenfreiheitsrabatt?

Muttern ist Baujahr 1950, nie einen Unfall und Führerschein in 1973 gemacht.

Toralf

Wenn die Mutter seit 2007 kein Fahrzeug mehr versichert hatte, dann wird sie m. E. von ihrer damaligen SF-Klasse jährlich herabgestuft. D. h. wenn sie damals z. B. SF 15 hatte, dann würde sie heute mit SF 7 einsteigen. Am besten, sie fragt mal bei ihrer Versicherung an.

Gruß

Der Chaosmanager

Du kannst deine SF Klasse an die Mutter überschreiben.

Hallo Leute,

seit malganz entspannt. ich seit 10 Jahren Leiter staatlich anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Bisher ist das immer so abgelaufen( auf bei Santander), dass der wagen beim ASutohaus abgegeben werden musste Nur in einem Fall, weuder das Auto nach 6 !!!! Monaten im Auftrag der Bank abgeholt. Da Du Toralf erst in der außgerichtlichen Einigungsphase bist passiert in den nächsten Wochen erst mal seintens der Bank gar nichts!

Richtig ist, dass Dein Schuldnerberater die Zahlungseinstellung empfohlen hat. Durch den Schriftverkehr der Schuldnerberatung mit der Bank, wird sich diese dann bei Dir melden und den weiteren Weg erfagen. Vorsicht, aber keine schnellen Entscheidungen. Besser termin mit Schuldnerberater machen und besprechen.

Was die "Neuanschaffung" betrifft, so ist es unschädlich, wenn Du ein Auto nutzt, welches ein anderer gekauft hat. Eigentümer ist immer der, der im kaufvertarg steht. Auch eine Versicherung des genutzen KfZ auf Deinen Namen ist unschädlich, solange Du diese aus Deinem unpfändbaren Vermögen bestreitest. Wichtig ! Ihr sollte eine Nutzungsvertrag abschließen, der genau diese Regelungen vorsieht.

Wie oben schon gesagt; Du benötigst das Auto für die Forstsetzung Deiner Erwerbstätigkeit. Damit ist es, so es sich nicht um eine Luxuskarosse handelt, nicht pfändber. Theoretisch kannst Du sogar Dein jetziges Auto behalten. Vorassetzung- Du zahlst die raten weiter aus Deinem unpfändbaren Vermögen. GGerade die Santanderbank ist bei diesem Modell sehr aufgeschlossen- Wer schlachte schon gern die Kuh die Milch gibt- Aber es ist ein großes Risiko dabei. kannst Du während der Insolvenz die raten nicht mehr zahlen, sind es Neuschulden, die nicht der Insolvenz unterfallen und die sofort wieder vollstreckt werden können. Aber -wie gesagt sprich alles mit dem SB ab. und beratet den bestebn Weg.

adovokat18

schei.... Hitze ! So viele Tippfehler Sorry!

am 9. August 2015 um 9:29

Ich benutze Firefox mit einer rächtsschaibbrühfunk ;)

Danke !! Ich eigentlich auch ;-(

am 9. August 2015 um 19:06

:DIch benötige keine Rechtschreibkorrektur. Ich habe es in der Schule gelernt...:D:D

Themenstarteram 10. August 2015 um 7:24

Hallo,

vielen Dank.

@advokat18, ja Du bestätigst mir was die SB mir empfohlen hat:

- Kauf über Freundin,

- Zulassung auf Freundin,

- Kfz-Steuer/Versicherung über mich,

- Nutzungsvereinbarung.

Danke, so wird es gemacht.

Da meine Königin nun den PKW als "Pfand" hat :-) gibt es auch etwas mehr Freigab aus dem Haushaltstopf.

Ich stelle dazu die Frage im Kaufberatungsforum.

Noch einmal Danke an alle, ist gerade eine schwierige Zeit doch es wird.

Grüße

Toralf

Hallo Toralf,

Kopf hoch. Die Zeit geht ruck zuck vorbei und Du bist eine große Last los.

Gruß

advokat

(Hurra !! Ich habe es ohne Fehler geschafftt ;-)) Und das bei so komplizierten Sätzen !!

Das hätte ich auch von einem Leiter staatlich anerkannter Verbraucherinsolvenzberatungsstellen auch erwartet. Wobei ich da oft eines Besseren belehrt werde. Rechtschreibung ist selbst in Geschäftsbriefen eher ein kostenpflichtiges Extra.

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