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Privater PKW auf Gewerbe zulassen - Voraussetzungen

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 22:35

Hallo,

ich überlege mir meinen PKW (Nissan Pulsar) auf meine Gewerbe zuzulassen, weil ich inzwischen wesentlich mehr beruflich fahre als privat (55.000Km, ca. 30%-70% Verhältnis).

Was für Voraussetzungen hat so eine Änderung?

- Kann ich bei der Zulassungsstelle einfach mit meinen Unterlagen vorbeischauen (KFZ-Schein, Gewerbeanmeldung, HU/AU) und die Wagen auf meine Firma zulassen?

- Ich habe die beruflichen Fahrten bisher mit Kilometerpauschale steuerlich geltend gemacht. Nach dem Wechseln von "privat" auf "gewerblich" würde ich mit dem Vimcar-Tool Fahrtenbuch führen. (Ich denke es ist die einfachste Art und Weise Fahrtenbuch zu führen, wobei das System nicht so preiswert ist. Es ist mir allerdings wert, weil die sonst notwendige Arbeitszeit noch mehr kostet.

Die Frage ist, ob das FA so ein Wechsel von privat zum gewerblich während des Jahres erlaubt oder muss es unbedingt zum 1. Januar o. ä. gemacht werden.

- Angenommen, das Finanzamt stimmt zu, wäre eventuell auch die 1%-Regelung in meinem Fall eine Option? Ich finanziere den Wagen seit 04/2016 aus meinem privaten KFZ-Kredit.

Vielen Dank für die Meinungen / Rückmeldungen.

LG

I.

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18 Antworten

Nun Scheinselbstständigkeit wirkt sich ja in der Regel nicht negativ für den Betroffenen aus, sondern für den Auftraggeber - daher spielt das beim FA erst mal keine Rolle.

Allerdings wer im aktuellen Arbeitsmarkt eine Scheinselbständigkeit mit<17500€/pa betreibt, und dafür noch über 30TKM auf seine Kosten durch die Gegend fährt dem ist wirklich nicht zu helfen.

am 23. Januar 2019 um 17:51

Zitat:

@EdSize schrieb am 23. Januar 2019 um 18:48:29 Uhr:

Allerdings wer im aktuellen Arbeitsmarkt eine Scheinselbständigkeit mit<17500€/pa betreibt, und dafür noch über 30TKM auf seine Kosten durch die Gegend fährt dem ist wirklich nicht zu helfen.

Da sind wir uns aber zu 150% einig. :)

Zitat:

@EdSize schrieb am 23. Januar 2019 um 18:48:29 Uhr:

Nun Scheinselbstständigkeit wirkt sich ja in der Regel nicht negativ für den Betroffenen aus, sondern für den Auftraggeber - daher spielt das beim FA erst mal keine Rolle.

Allerdings wer im aktuellen Arbeitsmarkt eine Scheinselbständigkeit mit<17500€/pa betreibt, und dafür noch über 30TKM auf seine Kosten durch die Gegend fährt dem ist wirklich nicht zu helfen.

Es sei denn er glaubt das er die Fahrtkosten beim Finanzamt absetzen kann und zurück erstattet bekommt.

Viele vergessen das man als Gewerbetreibender zwar sein Kosten bei der Steuererklärung geltend machen kann, aber doch nur in dem Rahmen in welchem man auch Steuerpflichtig wäre. Oder anders gesagt dann "Gewinnmindernd".

Es bleibt dabei; Es ist in jedem Fall anzuraten einen Steuerberater um Rat zu bitten, oder sich eine kostenlose Beratung beim Finanzamt einzuholen.

Da muss man keinen Steuerberater fragen oder sich vom FA beraten lassen. 17500€/pa bleiben 17500€/pa - und das als Selbstständiger, wer dafür einen Job macht bei dem er 30.000KM für den Auftraggeber mit dem eigenen Auto durch die Gegend fährt kann nicht rechnen und kennt den aktuellen Arbeitsmarkt nicht.

Bei einem Angestellten müsste der Arbeitgeber für den Einsatz des privaten Fahrzeuges allein ca. 12.000€ an den Mitarbeiter bezahlen - wenn nach den üblichen Pauschalen abgerechnet wird. Macht 5500€ für 12 Monate Arbeit, abzgl. knapp 2400€/pa KK - bleiben also ca. 250€ "Lohn" im Monat (die der Auftraggeber effektiv bezahlt). Von Altersvorsorge, Urlaubs-, Weihnachts- oder Krankengeld will ich gar nicht erst reden.

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