Privat Verkauf von meinem Auto, an einen Interessenten reserviert und ihm abgesagt.
Hallo, ich habe jemanden mein Auto zum Kauf reserviert und es auch noch über SMS bestätigt mit meiner Adresse. Wir haben noch telefoniert, da ich das Auto noch in der Werkstatt hatte und angemeldet war und ich es erst abgemeldet verkaufen wollte. Diese Person war so aufdringlich am Telefon und wollte am liebsten direkt vorbeikommen und ich habe ihm noch gesagt, das es wahrscheinlich Montag wird und erst meine Zusage geben kann wenn das Auto abgemeldet ist. Jetzt hatte ich mir es anders überlegt, da diese Person teil unverschämt gewesen ist und er schon so tat als wenn ihm das Auto gehören würde und ich hab ihm ganz klar gesagt das ich erst mal noch einige Dinge klären muss bevor an dem Dienstag kommen kann bzw. Wenn alles gut geht. Ich hatte dann ein ungutes Gefühl bei dieser Person und habe die Reservierung storniert und ihm 2 Tage vorher Bescheid gesagt. Die Person schrieb mir per SMS das sie sich extra rote Nummern und Bahnticket besorgt hätte und ich jetzt von seinem Anwalt hören würde,weil ich die Reservierung verbindlich zugesichert habe (aus seiner Sicht) ich soll für diesen Schaden auf kommen und er stellt mir diese in Rechnung. Ich bin Privatverkäufer und habe mich anders entschieden, es haben sich so viel Interessenten gemeldet und mir selber abgesagt oder sind einfach nicht gekommen. Es ist doch meine Sache wem ich mein Auto verkaufe und wenn ich ein ungutes Gefühl habe bei der Person X das ich auf mein Kopf höre. Ich habe leider keinen Rechtsschutz was kann ich tun. Würde mich über eine Antwort freuen.
51 Antworten
So wie ich das verstehe, wollte der Interessent das Fahrzeug sofort abholen. Womit der TE ja anscheinend einverstanden war und auch seine Adresse mitgeteilt hat. Das könnte man durchaus als geschlossen Kaufvertrag sehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort: das Auto war Reserviert und es gab noch Unklarheiten, weil das Auto noch angemeldet ist und sowieso noch in der Werkstatt war und es wurde noch keine Uhrzeit ausgemacht bzw. kein grünes Licht gegeben zur Abholung.
War mein erstes Auto was ich verkauft habe. Ich hoffe da kommt nichts, habe auf jede Fall draus gelernt und wenn ein Brief kommt meld ich mich noch mal 🙂
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Da wirst du dich daran gewöhnen müssen. Der Gebrauchtwagenmarkt ist kein Treffen der vornehmen, britischen Adligen.
Ja, beim Gebrauchtwagenverkauf muss man die diversen Kriminellen-Emails von Leuten, die angeblich im Ausland sitzen und auch die "was ist der letzte Preis" Anrufe leider in Kauf nehmen.
Ob es noch "Unklarheiten" bei Dir gab, ist aber für einen möglicherweise geschlossenen KV völlig unwichtig! (Ich kann sogar was verkaufen, was ich noch gar nicht habe etc. pp!)
Hattet Ihr Euch auf einen Preis geeinigt gehabt?
Das Auto war Reserviert und es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen laut Internet müsste man schon einen Vorverkauf Vertrag unterschreiben. Ich hab doch als Privatverkäufer das letzte Wort und ich habe früh genug Bescheid gegeben sonst kann ja jeder Hinz und Kunz kommen ich will das Auto kaufen ich verklagte dich. Und ein Bahnticket kann man stornieren und Rote Nummern hat man nicht einfach so, da es Wochende gewesen ist. Hatte der gewiss schon vorher die roten Nummern.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 31. Januar 2021 um 19:18:15 Uhr:
Ob es noch "Unklarheiten" bei Dir gab, ist aber für einen möglicherweise geschlossenen KV völlig unwichtig! (Ich kann sogar was verkaufen, was ich noch gar nicht habe etc. pp!)
Hattet Ihr Euch auf einen Preis geeinigt gehabt?
Ja Preis war feste, trotzdem hab ich der Person noch kein Grünes Licht gegeben zur Abholung da ich selbst noch nicht wußte was mit dem Auto ist, weil es in der Werkstatt war und noch nicht abgemeldet war. Dann hätte er ja umsonst ein Ticket gebucht. Er noch keine Uhrzeit hatte zur Abholung und er wäre 10 Stunden mit den Zug gefahren
Oh man...., wo soll man hier bloß anfangen...
Juristisch scheinst Du nicht nur, und das ist kein Vorwurf an Dich als Person per se, gar keine Kenntnisse zu haben...!
Also, hattet Ihr Euch auf einen Preis geeinigt bzw. gab es laut Anzeige einen Festpreis o.Ä.?
Tja, dann muss ich Dir leider sagen, dass Ihr einen gültigen Kaufvertrag am Telefon/PC über genau das Auto, zu dem und dem Preis geschlossen habt...
Alles andere (wann genau die Abholung erfolgen soll, ob noch was gemacht werden muss und und und) ist völlig irrelevant bei der Beantwortung der Frage nach einem gültigen Kaufvertrag.
Ihr habt Euch über ein genau definierten Gegenstand (das besagte Auto), über einen exakten Preis geeinigt...; DAS ist der Kaufvertrag! Mündlich, schriftlich, fernmündlich, per Email geschlossen, alles völlig Banane..., Ihr habt Euch geeinigt.
1. So, das steht nach Deinen Schilderungen soweit "fest", Punkt aus. Kein Aber etc., Vertrag ist geschlossen.
2. Nichts desto Trotz würde ich dennoch an Deiner Stelle jeglichen Kontakt zum Käufer einstellen...; weil ich hier einen Gewerbetreibenden vermute, korrekt?
3. Zu 99,xx% wird da dann nämlich nichts mehr kommen (=keine weitere Forderungen)...
4. Rein theoretisch hätte ein Käufer sogar noch ganz andere Ansprüche.... (den eingetretenen Schaden müsste er "beweisen"; aber auch alles semilegal möglich).
5. Ich gehe (s.o) davon aus, dass Du noch mal Glück haben wirst; aber zukünftig bitte nicht einfach Sachen/Dinge vereinbaren/zusagen etc.; bei aller Anonymität im Internet..., man geht gerade bei solchen Angelegenheiten viel schneller als viele Leute glauben, rechtverbindliche Verträge ein...
Und wenn man dann auf einen absoluten "Profi" stößt, der wirklich alle "Register" zieht..., ja dann Gute Nacht...!
Zitat:
@Elemente19 schrieb am 31. Januar 2021 um 19:32:24 Uhr:
Das Auto war Reserviert und es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen
So ist das, und dabei kannst du es dann auch bewenden lassen.
Lass dich hier nicht verrückt machen.
Zitat:
@Elemente19 schrieb am 31. Januar 2021 um 19:32:24 Uhr:
Ich hoffe da kommt nichts, habe auf jede Fall draus gelernt und wenn ein Brief kommt meld ich mich noch mal
Genau so. Dir alles Gute.
Nimm als Lehre mit, sich niemals, überhaupt nie niemals nicht unter Druck setzen zu lassen und bei unangenehmen Zeitgenossen sofort die Kommunikation abzubrechen.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 31. Januar 2021 um 19:37:14 Uhr:
Oh man...., wo soll man hier bloß anfangen...
Juristisch scheinst Du nicht nur, und das ist kein Vorwurf an Dich als Person per se, gar keine Kenntnisse zu haben...!
Also, hattet Ihr Euch auf einen Preis geeinigt bzw. gab es laut Anzeige einen Festpreis o.Ä.?
Und was ist deine juristische Vorbildung?
Wieso führt ein Festpreis in der Anzeige zu einem Kaufvertrag?
@Gudolf Wenn man sich eben auf diesen Preis einigt, ob Festpreis oder individuell ausgehandelt, spielt es doch keine Rolle... Daher ja auch meine beide vorangegangenen Fragen, ob sich beide Parteien auf einen Preis geeinigt haben! DAS scheint erfolgt zu sein...
PS: Dem TE scheint es eh nicht wirklich mehr zu interessieren, da diese Person Ihren Account gelöscht hat....