1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Privat-Leasing

Privat-Leasing

BMW

Habe mitbekommen, dass der eine oder die andere von euch sich einen 1er über Privat-Leasing angeschafft haben.

Ich habe keinerlei Erfahrung mir Privat-Leasing und war auch bisher immer eher abgeneigt. Aber mittlerweile wird das Privat-Leasing ja schon lukrativer als es noch früher der Fall war.

Ich hätte Fragen zum Leasing eines 1er. Vielleicht kann mir die ein oder andere beantwortet werden.

1. Geht die Berechnung der Leasingraten immer vom Listenpreis aus oder kann man beim Leasing auch Rabatte aushandeln?

2. Haben die Händler Spielraum bei den Leasing-Konditionen oder sind die Konditionen von der AG zentral festgesetzt?

3. Kann man nur Neuwagen leasen oder auch Gebrauchtwagen?

4. Wie lange least man am sinnvollsten? 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre?

5. Gibt es bei BMW die Option den Wagen nach Ablauf des Leasing zu übernehmen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann sowas in den Leasingvertrag mit aufgenommen werden?

6. Ist bei BMW eine Autoversicherung beim Leasing mit drin? Habe heute festgestellt, dass meine Versicherung (HUK24) in meinem Fall einen Aufschlag von 259,22 Euro jährlich nimmt (konkret beim M135i) wenn das Fahrzeug geleast ist anstatt bar bezahlt oder kreditfinanziert.

7. Habe überhaupt keine Orientierung wie hoch so eine Leasingrate bei welchem Kaufpreis ist. Hätte jmd. Lust mal ganz grob die Leasingkonditionen für seinen 1er mitzuteilen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Muss es immer gleich das Wort "Schwachsinn " sein?
Sorry, aber das ginge auch anders ...

32 weitere Antworten
32 Antworten

ich finde bei soviel halbwahrheit darf man das kind ruhig beim namen nennen. mir ist kein hersteller bekannt, bei dem dieses model so umgesetzt wird

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 7. Januar 2020 um 19:34:07 Uhr:


Muss es immer gleich das Wort "Schwachsinn " sein?
Sorry, aber das ginge auch anders ...

Wurde durch das vorangestellte „Sorry“ mE relativiert. Nötig war es deshalb, weil den bisher Beitragenden neben der gegebenen Fehlinformation auch noch unterstellt wurde, sie hätten das Thema nicht durchblickt. Nach solch einer Ankündigung, sollte die gegebene Information wenigstens richtig sein.

Wenn man sich die Definition von "andienen" anschaut, erkennt man sehr schnell dass dies keine Option des Leasingnehmers sein kann und das "Andienungsrecht" daher nicht das Recht des Leasingnehmers bezeichnen kann, den Wagen nach Ende der Leasingszeit ankaufen zu können.

Dies gibt es auch, doch nennt man das dann nicht Andienungsrecht.

Tatsächlich gibt es alle denkbaren Variationen:
- Eine Übernahme des Fahrzeugs nach Leasingende ist ausgeschlossen
- Der Leasinggeber kann das Fahrzeug dem Leasingnehmer nach Ende der Leasingzeit zum kalkulierten Restwert "andienen" und dieser muss es dann abnehmen
- Der Leasingnehmer kann (aber muss nicht) das Fahrzeug am Ende übernehmen, zu einem Preis den der Leasinggeber entweder am Ende der Leasingzeit nennt oder der schon im Leasingvertrag festgelegt wird.

Bei mir ist es zum Beispiel aktuell so, dass ich etwa einen Monat vor Leasingende dem Leasinggeber mein Interesse mitteilen muss, wenn ich erwäge den Wagen zu übernehmen. Ich erhalte dann ein Angebot, zu welchem Preis der Wagen ggf. abgegeben wird.

Zutreffend ist aber in jedem Fall, dass hier zu oft abwertende oder gar beleidigende Begriffe benutzt werden, wenn man einer Aussage widerspricht.

Es bleibt dabei, auch wenn die weniger Informierten hier schnell auf Schwachsinn erkennen, dass eine Kaufoption für den Leasingnehmer nicht das ist, was unter Andienungsrecht zu verstehen ist. Wenn sich hier ein Unerfahrener auf der Grundlage des hier geteilten Halbwissens so einen Vertrag andrehen lässt, kann es am Ende der Vertragslaufzeit große Augen geben, wenn der Leasinggeber von seinem Recht wirklich Gebrauch macht.

Ähnliche Themen

Neben der Beobachtung, dass schnell „harte“ Begriffe (wer Schwachsinn als hart empfindet, der möge das einmal überdenken) verwendet werden, kann ich ebenso beobachten, dass sich niemand hier eingesteht, wenn er Unrecht hatte.

Ich bin Jurist, bin mir also der genauen Bedeutung des Wortes „Andienungsrecht“ bewusst. In dieser Funktion weiß ich aber auch, dass Laien die rechtlich präzise Bedeutung eines juristischen Begriffs völlig egal ist. Und die ordnungsgemäße Übersetzung des RISIKOLOSEN ANDIENUNGSRECHTS im Rahmen von BMW Privatleasingverträgen ist nunmal „KAUFOPTION DES LEASINGNEHMERS“. Nichts anderes stellt es dar. Dass zuvor eine Andienung durch den Leasinggeber erfolgt, ist hier irrelevant, weil diese jedenfalls keine Verpflichtungen auslöst.

In anderen Verträgen mag das anders sein (auch wenn ich es im Verbraucherbereich noch nie gehört habe), der TE will aber Informationen zum Leasing eines BMW.

Mit dem risikolosen Andienungsrecht ist es halt wie mit dem Heckantrieb oder scheinbar. All diese Begriffe werden im "Volksmund" gemeinhin anders verwendet als die Definition im Lexikon.

Solange ich mich mit der Materie beschaeftige - also seit dem vorigen Jahrtausend - wird risikoloses Andienungsrecht im Sinne eines Vorkaufsrechts fuer den Leasingnehmer zu einem festgelegten Preis verwendet. Das "risikolos" bedeutet dabei dass der LN kein Risiko in Form einer Uebernahmeverpflichtung eingeht.

Selbstredend wird der Begriff aufgrund seiner Mehrdeutigkeit in realen Vertraegen nie verwendet. Die Regularien einer eventuellen Uebernahme werden dort im Klartext aufgefuehrt.

Bei all meinen Leasingvertraegen - mittlerweile 7 an der Zahl, BMW und Jaguar - stand uebrigens kein Wort bezueglich Uebernahme. Das ist der Standard. Wenn ich eine Uebernahme angestrebt haette dann haette ich das explizit in den Vertrag reinschreiben lassen muessen.

Edith meint noch: Die Worte meines Vorredners, der parallel zu mir geschrieben hat, unterschreibe ich zu 100%.

Ein Andienungsrecht bzw. dessen Wahrnehmung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es kein vergleichbares Nachfolgemodell mehr gibt (z. B. beim BMW M140i) und der Übernahmepreis günstig ist.

Hi Leute
Ich hoffe ihr könnt mir eine Frage beantworten.
Ich habe in Österreich einen neuen 1er BMW geleast
Laufzeit 3 Jahre
9 Monate sind bereits um
Anzahlung von mir waren EUR 15.000
Allerdings hat sich jetzt auf Grund Familienplanung den Bedarf eines größeren Autos gegeben.

Wisst ihr ob ich dem BMW Händler mein Auto zurückgeben kann bzw. er es aus dem Leasingvertrag rauskauft wenn ich den einen neuen größeren BMW bei ihm kaufe?
Oder kann ich meinen Leasingvertrag nur an eine Privatperson verkaufen?
Ist vielleicht ein Verkäufer unter euch der sich diesbezüglich auskennt bzgl. der Möglichkeiten in Österreich???
danke schonmal.
Ciao. Sparki 08

Das wird sicher alles möglich sein

Wirtschaftlich wird das überhaupt keinen Sinn machen....
Lass dir vom Händler doch ein Angebot unterbreiten. Setz dich aber besser vorher hin...

Ist es noch ein F20 ?

Besser wäre es wenn du jemanden findest der den Vertrag übernehmen würde.
Das klappt aber meist nur wenn die Rate günstig ist.

Du kannst dem Übernehmer auch noch einen Betrag X zahlen das er den Vertrag übernimmt.
In deinem Fall bei 15000.- Anzahlung wirst du aber eher auf einen Teil deiner Anzahlung verzichten müssen.
Der Übernehmer müsste dir noch Geld zahlen.Das möchte kaum einer der Least.

Ich habe nochmal eine Frage zur Errechnung des LF.

Der Faktor „Listenpreis“, welchen Betrag muss ich da nehmen? Den tatsächlich Listenpreis ab Werk oder den Betrag nach Abzug der Rabatte seitens des Händlers? Und inwiefern fließt eine Anzahlung meinerseits in die Berechnung des LF ein?

Grundlage zur Berechnung des LF ist immer der Listenpreis.

Eine Anzahlung mindert die Zinsen und verbessert somit den LF.

Zur Berechnung des LF muss die Anzahlung/Sonderzahlung jedoch immer inkludiert werden.

Was meinst du mit inkludiert?

Vielleicht mal mit fiktiven Zahlen:

Listenpreis 40.000 Euro

Rabatt 5.000 Euro

Anzahlung 5.000 Euro

Welche Zahl muss ich dann für die Errechnung des LF nutzen?

(5.000 Anzahlung geteilt durch Laufzeit in Monaten + mtl. Rate) geteilt durch Listenpreis

Der Rabatt spielt keine Rolle. Zur Berechnung des LF fehlen noch monatliche Rate und Laufzeit.

Zur Vereinfachung mal ein Beispiel von mir.

BLP 40.000
Anzahlung 7.200
Monatsrate 200
Laufzeit 36 Monate

LF=(200+(7.200/36))*100/40.000=1,0

Zitat:

@MurphysR schrieb am 21. Mai 2020 um 21:35:32 Uhr:


Der Rabatt spielt keine Rolle.

Doch schon, denn er stellt eine fiktive Sonderzahlung dar:

Wenn man bei einem Konfigurator im Leasingrechner z. B. 20 % Sonderzahlung eingibt (und es sich hierbei in Wahrheit um den Rabatt handelt), ist die tatsächliche Sonderzahlung Null.

Wenn man noch zusätzlich zum Rabatt (z. B. 20 %) 10 % anzahlt, gibt man im Leasingrechner eben 30 % ein.

Für die Berechnung des LF selbst ist jedoch nur die tatsächlich geleistete Sonderzahlung relevant.

Folgende 3 Stellschrauben sind für den Einfluss auf den LF maßgeblich: Rabatt, Restwert und Zinssatz.

Deine Antwort
Ähnliche Themen