Privat Auto verkauft, auf einen Preis geeinigt, Kaufvertrag mit Anzahlung, Käufer beanstandet Preis
Hallo,
ich habe vorab die Foren durchforstet, aber nichts gefunden, was annähernd mein Problem betrifft.
Mein abgemeldetes Fahrzeug, (15 J. alt) in der Zeitung zum Verkauf angeboten, mit einer Preisangabe und VB, plus 4 neuen Sommerreifen und 4 neuen Winterreifen auf Felge montiert.
Am Donnerstag hat dann eine ältere Dame sich das Fahrzeug angesehen, sie wollte den Wagen für ihren Sohn kaufen, und gleich mit mir einen Kaufvertrag gemacht und mir eine Summe als Anzahlung gegeben. Wir haben uns auf einen reduzierten Preis geeinigt.
Heute am Samstag, meldete sie sich mit ihrem Sohn an, um das Fahrzeug nochmals zu besichtigen.
Er suchte dann krampfhaft nach irgendwelchen Mängel um den Preis nachträglich zu reduzieren.
Das Fahrzeug hat noch TÜV bis Jan. 2017. Da das Fahrzeug tiefergelegt ist, hab ich im Jan. 2015 ein Gutachten über die nachträglich eingesetzten Federbeine erstellen lassen. Gutachten muss der Käufer allerdings bei einer Neuanmeldung im Kfz-Schein eintragen lassen. Dies hat er bemängelt, dass das noch nicht geschehen sei. Käufer fragt mich nach dem Zahnriemen, konnte ich ihm keine Antwort geben. Ich selbst habe das Fahrzeug im Juli noch durchcheken lassen für die Urlaubsfahrt. Wäre da ein Zahnriemenwechsel nötig gewesen, hätte mir das die Werkstatt mitgeteilt. Ich habe ihn auch auf die durchgeführten Reperaturkosten mit Rechnung hingewiesen, sowie auf kleine Lackschäden durch Steinschlag auf der Haube. Ich habe wirklich nichts verschwiegen. Seine Antwort, "für die Kiste bekämen sie beim Händler höchstens noch 300 Euro."
Nun mein Problem: Ich habe darauf hingewiesen, dass die Mutter (ältere Dame) all diese Punkte kannte, sie trotzdem den Kaufvertrag unterschrieben hat, und ich auf diesen Vertrag mit der vereinbarten Summe bestehe.
Kann der Sohn mir irgend etwas wollen, kann er auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen?
Beste Antwort im Thema
hast ja die Anzahlung, wenn der Wagen nicht abgenommen wird, diese Summe für den bisher entstandenen Aufwand behalten und neuen Käufer suchen.
Um welche Kaufsumme handelt es sich eigentlich?
19 Antworten
Moin,
Das war schon absichtlich als Theorie formuliert - das freundliche und bestimmte Telefonat wird schon ausreichen. Und man kann sich ja die Optionen raussuchen die einem am Angenehmsten sind. Wieviel Hilfe man benötigt muss man natürlich wie üblich selbst entscheiden.
MfG Kester
Zitat:
@JGibbs schrieb am 12. Oktober 2015 um 06:26:33 Uhr:
was wurde denn daraus?
@TS: Was wurde denn daraus?
Regelmäßig nervt es hier: Informationen abgreifen und dann: Schweigen.
Deshalb und weil ich Interesse am Ausgang der Geschichte habe, freue neben "JGibbs" auch ich mich über "Auflösung".