Potenzial einer Rückabwicklung
Hi zusammen,
ich habe mir vor fast zwei Jahren einen GLC in einer Mercedes Niederlassung gekauft.
Schon kurz nach dem Erwerb hatte ich mehrere Mängel, die ich immer wieder behoben lassen habe (command center ist abgestürzt - wurde 3 mal repariert und beim dritten mal das komplette command center getauscht, elektr. Außenspiegel war defekt und und und).
Da ich jetzt erneut zwei defekte habe will ich den Wagen eigentlich im Optimalfall Rückabwickeln. Wie realistisch haltet ihr das?
Ich bin mit Sicherheit bereits 6-8 mal in der Niederlassung gewesen weil immer wieder etwas nicht funktioniert hat. Als ich den Vertrieb nach einer Auflistung meiner Besuche und getätigten Arbeiten gefragt habe haben die mir bereits etwas im Wortlaut von "Denken Sie jetzt aber mal nicht, dass der Wagen Rückabgewickelt wird, oder wozu wollen Sie diese Unterlagen denn sonst haben?" mitgegeben.
Die Gewährleistung von 2 Jahren nach Kauf endet bereits in kürze (ca. 1 Woche). Meint ihr eine angestrebte Rückabwicklung ist realistisch und wie würdet ihr vorgehen?
Es ist unglaublich wie unfreundlich und schlecht der Kundenservice ist.
Mir ist bewusst, dass ich das früher hätte anstreben sollen. Wäre euch wirklich sehr verbunden wenn ihr mir Ratschläge zur aktuellen Situation geben könntet!
Gruß
17 Antworten
…es gibt eigentlich nur eine Antwort: RECHTSANWALT…dieser kann einen qualifiziert beraten ob sich eine solche Auseinandersetzung lohnt…meine persönliche Ansicht = schlechte Chancen, solange die Mängel immer repariert werden konnten. Habe selbst GLC 220D B.j. 2/20 und überhaupt keine Mängel. Glück gehabt und die M 100 für die Garantieverlängerung auf 5 Jahre genutzt.
https://autokaufrecht.info/.../
den Tipp mit der Rechtsberatung kann ich nur bestätigen.
die Rückabwicklung meines Audis kam auch erst durch den Anwalt voran.
Dringend und schnell Anwalt aufsuchen. Ich habe vor 1,5 Jahren auch ein Fahrzeug rückabgewickelt. Man muss nur 3 Maßnahmen der Nachbesserung hinnehmen!! Dann ist Schluss. Parallel zum Anwalt unbedingt Kundencenter Maastricht kontaktieren und dort mitteilen, dass man die Infos, bzw. Herausgabe der Auflistung verweigert. Mercedes findet es nämlich gar nicht lustig, wenn die Vertragshändler sich so verhalten. Nach Möglichkeit auch den Namen des Mitarbeiters nennen! Aber die Rückabwicklung unbedingt über den Anwalt machen. Es steht einem auch Entschädigung für den Zeitaufwand der Nachbesserungen zu!
Danke euch für die Rückmeldungen. Ich habe meine Rechtsschutzversicherung leider erst ca. 1 Jahr nach dem Erwerb des KFZ abgeschlossen. Dadurch deckt meine Rechtsschutz-Versicherung diesen Fall leider nicht mit ab.
Bin am Überlegen jetzt privat einen Anwalt zu nehmen. Muss mal schauen auf was für Kosten sich das belaufen würde oder wie seht ihr das?
bist du beim ADAC?
glaube die haben eine kostenlose Erstberatung
Oder über Garantieverlängerung nachdenken
Zitat:
@euckhe schrieb am 13. Oktober 2022 um 09:52:57 Uhr:
Oder über Garantieverlängerung nachdenken
Ob Mercedes bei einer solchen Häufigkeit an Mängeln die Garantieverlängerung noch anbieten wird?
Wenn nicht, wäre das auch ein Argument für die Rückabwicklung.
Aber wie schon erwähnt, immer nur mit einem Rechtsanwalt welcher sich in dieser Materie auskennt.
jb
Hallo Marlu
In der Schweiz hatte ich einen ähnlichen Fall (GLC AMG 43, Jg. 01.2019) und habe folgendes vor Ablauf der zweijährigen Garantie gemacht:
1. schriftliche und eingeschriebene Mängelrüge (unterbricht den Fristenlauf)
2. Verhandlung über einen Eintausch ohne weitere Diskussionen
3. Angebot für einen neuen GLC verlangt, war schon bei einem Händler zum Verkauf bereit (musste verkauft werden).
4. Kontakt mit Kundencenter Maastricht mit klarer Ansage betr. Wandlung / Rücknahme / Unzufriedenheit
5. Verhandlung Eintauschpreis und Kaufpreis Neuwagen
6. Für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden, nicht wahnsinnig gut, aber wieder ein neues Auto mit neuer Garantie.
Good Luck!
Zitat:
@hrohner schrieb am 13. Oktober 2022 um 10:50:14 Uhr:
Hallo Marlu
In der Schweiz hatte ich einen ähnlichen Fall (GLC AMG 43, Jg. 01.2019) und habe folgendes vor Ablauf der zweijährigen Garantie gemacht:
1. schriftliche und eingeschriebene Mängelrüge (unterbricht den Fristenlauf)
2. Verhandlung über einen Eintausch ohne weitere Diskussionen
3. Angebot für einen neuen GLC verlangt, war schon bei einem Händler zum Verkauf bereit (musste verkauft werden).
4. Kontakt mit Kundencenter Maastricht mit klarer Ansage betr. Wandlung / Rücknahme / Unzufriedenheit
5. Verhandlung Eintauschpreis und Kaufpreis Neuwagen
6. Für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden, nicht wahnsinnig gut, aber wieder ein neues Auto mit neuer Garantie.
Good Luck!
Hi hrohner!
Danke dir, sowie allen anderen für eure Ratschläge und Unterstützung.
Hast du den ganzen Prozess mit einem Anwalt durchgearbeitet oder ohne?
Gruß
Meinen Anwalt haben die auch bezahlen müssen
Zitat:
@saabinchen61 schrieb am 13. Oktober 2022 um 11:28:26 Uhr:
Meinen Anwalt haben die auch bezahlen müssen
klar, wenn man gewinnt 😉
Das war alles außergerichtlich! Wurde alles vorher zu meiner vollsten Zufriedenheit mit einem guten Anwalt geregelt
Zitat:
@Marlu schrieb am 12. Oktober 2022 um 23:33:17 Uhr:
Hi zusammen,ich habe mir vor fast zwei Jahren einen GLC in einer Mercedes Niederlassung gekauft.
Schon kurz nach dem Erwerb hatte ich mehrere Mängel, die ich immer wieder behoben lassen habe (command center ist abgestürzt - wurde 3 mal repariert und beim dritten mal das komplette command center getauscht, elektr. Außenspiegel war defekt und und und).
Da ich jetzt erneut zwei defekte habe will ich den Wagen eigentlich im Optimalfall Rückabwickeln. Wie realistisch haltet ihr das?
Du kannst es probieren, aber so lange die Mängel alle immer repariert wurden frage ich mich auf welcher Grundlage du eine Rückabwicklung geltend machen willst.
Den Anwalt zahlst erst mal du , eine Erstberatung kommt auf ca. 250€ , wenn du dann einen Anwalt arbeiten lässt kannst du hier die Kosten errechnen: https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/rechner.php
Streitwert ist der Kaufpreis des Autos, Entsprechend hoch sind die Anwaltskosten.
Ausserdem musst du dran denken dass dir die Nutzung des Fahrzeuges berechnet wird, zudem zahlst du bei einer aussergerichtlichen Einigung den Anwalt selbst, sprich zahlen wirst du in jedem Fall und billig wird es nicht.
Zitat:
@dcmichel schrieb am 13. Oktober 2022 um 12:32:30 Uhr:
Zitat:
@Marlu schrieb am 12. Oktober 2022 um 23:33:17 Uhr:
Hi zusammen,ich habe mir vor fast zwei Jahren einen GLC in einer Mercedes Niederlassung gekauft.
Schon kurz nach dem Erwerb hatte ich mehrere Mängel, die ich immer wieder behoben lassen habe (command center ist abgestürzt - wurde 3 mal repariert und beim dritten mal das komplette command center getauscht, elektr. Außenspiegel war defekt und und und).
Da ich jetzt erneut zwei defekte habe will ich den Wagen eigentlich im Optimalfall Rückabwickeln. Wie realistisch haltet ihr das?
Du kannst es probieren, aber so lange die Mängel alle immer repariert wurden frage ich mich auf welcher Grundlage du eine Rückabwicklung geltend machen willst.
Den Anwalt zahlst erst mal du , eine Erstberatung kommt auf ca. 250€ , wenn du dann einen Anwalt arbeiten lässt kannst du hier die Kosten errechnen: https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/rechner.php
Streitwert ist der Kaufpreis des Autos, Entsprechend hoch sind die Anwaltskosten.
Ausserdem musst du dran denken dass dir die Nutzung des Fahrzeuges berechnet wird, zudem zahlst du bei einer aussergerichtlichen Einigung den Anwalt selbst, sprich zahlen wirst du in jedem Fall und billig wird es nicht.
Bei mir war es außergerichtlich! Und die Rechnung wurde vom Vertragshändler bezahlt! Und noch ein Tipp: man wollte mir die Nutzung auf Basis von 180.000 km berechnen . Es gibt gerichtliche Urteile, auf denen bei Dieselmotoren die Basis mit 350.00 berechnet wird. Somit musste ich pro km nur 19 Cent bezahlen und nicht 42 Cent. Deshalb zum Anwalt.
PS: ich hatte auch 7x nachbessern lassen. Nur beim 8. Mal hat’s gereicht. Was kommt danach? Man will ein Auto fahren! Überallhin und nicht ständig zum Freundlichen!