Polnischen Wagen in Deutschland anmelden lassen

Hallo,

ich bin ziemlich Jung und unerfahren und bitte hiermit um Hilfe. Ich habe mir einen polnischen Wagen (Audi A6 2.4 2002) gekauft aber dieser hat ein polnisches Kennzeichen und , soweit ich weiß und so auf dem polnischen Zulassungsbrief draufsteht, bis zum 01.2019 TÜV (aber nicht in Deutschland).
Mein Wohnsitz ist in Deutschland und ich will den Wagen auch hier fahren. Kann mir jemand sagen, was ich tun muss um den hier anmelden zu lassen und legal damit zu fahren, ohne Stress mit der Polzei? Er hat auch eine polnische KME Gasanlage verbaut.

Danke 🙂.

MFG.

29 Antworten

Zitat:

@Ostelch schrieb am 31. Oktober 2018 um 23:15:47 Uhr:


Das ist ja nicht speziell auf das Auto, sondern den Typ generell ausgerichtet.

Das ist falsch.
Das CoC ist ein fahrzeugbezogenes Dokument, ähnlich dem alten Kfz-Brief.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 1. November 2018 um 13:01:05 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 31. Oktober 2018 um 23:15:47 Uhr:


Das ist ja nicht speziell auf das Auto, sondern den Typ generell ausgerichtet.

Das ist falsch.
Das CoC ist ein fahrzeugbezogenes Dokument, ähnlich dem alten Kfz-Brief.

Stimmt. Die Übereinstimmungsbescheinigung bezieht sich ja auf ein bestimmtes Fahrzeug, das dieses der Typgenehmigung entspricht. Die Erstschrift gibt es vom Hersteller kostenlos. Ein Duplikat kostet je nach Laune des Herstellers ziwschen 40 und 200 €. 😰 Da dürfte vielleicht das Vollgutachten günstiger kommen. Da der Audi aber BJ 2002 ist und erst seit dem 1.10.2005 für Hersteller die Pflicht besteht, die CoC dem Käufer auszuhändigen, könnte es sein, dass der TE sie als Erstschrift kostenlos bekommt.

Grüße vom Ostelch

Also ich brauche nur eine normale HU vom TÜV , da es noch kein CoC Papier für meinen Wagen gibt, dazu ein Datenblatt und dann hätte ich alles geklärt. Eine Abnahme nach 21 muss nur erfolgen, wenn man keine Fahrzeugpapiere mehr hat.

Das ist etwas komplizierter:

Eine Abnahme nach §21 StVZO darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug zu einem genehmigten Typ gehört (siehe §21 (1a) StVZO). Normalerweise müsste also für das Fahrzeug die Übereinstimmung nachgewiesen werden, dann könnte es mit der polnischen HU oder, falls diese nicht in einer von der deutschen Zulassungsbehörde anerkannten Form vorliegt, mit einer frischen deutschen HU zugelassen werden.

Im vorliegenden Fall wurde aber eine Gasanlage nachgerüstet, das Fahrzeug entspricht deshalb nicht mehr dem genehmigten Typ. Da ich fast wetten würde, dass die Anlage nicht nach ECE-R115 genehmigt ist wird deswegen in jedem Fall ein Gutachten nach §21 StVZO gefordert. Eine HU könnte auch nicht positiv abgeschlossen werden. Vermutlich wird hier für die Abnahme nach §21 auch ein Abgasgutachten benötigt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. November 2018 um 14:40:41 Uhr:


Das ist etwas komplizierter:

Eine Abnahme nach §21 StVZO darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug zu einem genehmigten Typ gehört (siehe §21 (1a) StVZO). Normalerweise müsste also für das Fahrzeug die Übereinstimmung nachgewiesen werden, dann könnte es mit der polnischen HU oder, falls diese nicht in einer von der deutschen Zulassungsbehörde anerkannten Form vorliegt, mit einer frischen deutschen HU zugelassen werden.

Im vorliegenden Fall wurde aber eine Gasanlage nachgerüstet, das Fahrzeug entspricht deshalb nicht mehr dem genehmigten Typ. Da ich fast wetten würde, dass die Anlage nicht nach ECE-R115 genehmigt ist wird deswegen in jedem Fall ein Gutachten nach §21 StVZO gefordert. Eine HU könnte auch nicht positiv abgeschlossen werden. Vermutlich wird hier für die Abnahme nach §21 auch ein Abgasgutachten benötigt.

Hab morgen ein Termin beim TÜV und werde mal gucken was die sagen, das Straßenverkehrsamt meinte nur HU und Datenblatt.

Durchaus möglich, dass das Straßenverkehrsamt das Fahrzeug mit "HU und Datenblatt" zulassen würde. Dann dürftest du aber trotzdem nicht legal (in Deutschland) fahren, weil dann die BE nur für ein Fahrzeug ohne Gasanlage erteilt würde!

Eine (deutsche) HU dürfte aber wie gesagt auch nicht positiv abgeschlossen werden.

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. November 2018 um 14:57:08 Uhr:


Durchaus möglich, dass das Straßenverkehrsamt das Fahrzeug mit "HU und Datenblatt" zulassen würde. Dann dürftest du aber trotzdem nicht legal (in Deutschland) fahren, weil dann die BE nur für ein Fahrzeug ohne Gasanlage erteilt würde!

Eine (deutsche) HU dürfte aber wie gesagt auch nicht positiv abgeschlossen werden.

Ja das Straßenverkehrsamt meinte, einfach zum TÜV fahren, die werden mir schon sagen,was ich für den Wagen brauche.

Hallo..
Eine Gasanlage muss eh vom TÜV eingetragen werden. Warum Solen sie das bei der Abnahme nicht tun? Gasanlage sind, bis aufDeutschland, weit verbreitet. Da werden auch die Polen eine geenehmigungsfähige Anlage eingebaut haben.

Gruß

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. November 2018 um 14:40:41 Uhr:


Das ist etwas komplizierter:

Eine Abnahme nach §21 StVZO darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug zu einem genehmigten Typ gehört (siehe §21 (1a) StVZO). Normalerweise müsste also für das Fahrzeug die Übereinstimmung nachgewiesen werden, dann könnte es mit der polnischen HU oder, falls diese nicht in einer von der deutschen Zulassungsbehörde anerkannten Form vorliegt, mit einer frischen deutschen HU zugelassen werden.

Im vorliegenden Fall wurde aber eine Gasanlage nachgerüstet, das Fahrzeug entspricht deshalb nicht mehr dem genehmigten Typ. Da ich fast wetten würde, dass die Anlage nicht nach ECE-R115 genehmigt ist wird deswegen in jedem Fall ein Gutachten nach §21 StVZO gefordert. Eine HU könnte auch nicht positiv abgeschlossen werden. Vermutlich wird hier für die Abnahme nach §21 auch ein Abgasgutachten benötigt.

So ich war beim TÜV... er sagte mir das eine Abgasuntersuchung erfolgen muss, da ich keine habe. Das Problem ist wie beschrieben, dass es keine Anlage ist, welche nach ( wie von dir beschrieben) R115 genehmigt ist. Was soll ich denn jetzt machen? Habe bei vielen Autogas Firmen oder anderen TÜV's angerufen, welche mir mitteilen, dass es seit 2017 keine Abgasgutachten für meine KME Anlage mehr gibt... Kann mir wer weiter helfen? Gibt es da nicht noch irgendwie eine Möglichkeit?

Du meinst vermutlich ein Abgasgutachten, keine Abgasuntersuchung (das hatte ich ja schon im Vorfeld prophezeit...)

Mit einer national nach polnischen Regeln genehmigten (oder auch einfach nur ohne Genehmigung vorhandenen?) Gasanlage hast du hier ein Problem. Umrüstung auf ECE-Standard oder Ausbau wären die naheliegenden Möglichkeiten.

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. November 2018 um 21:34:45 Uhr:


Du meinst vermutlich ein Abgasgutachten, keine Abgasuntersuchung (das hatte ich ja schon im Vorfeld prophezeit...)

Mit einer national nach polnischen Regeln genehmigten (oder auch einfach nur ohne Genehmigung vorhandenen?) Gasanlage hast du hier ein Problem. Umrüstung auf ECE-Standard oder Ausbau wären die naheliegenden Möglichkeiten.

Ja aber diese Möglichkeiten stehen mir leider nicht zur Verfügung. Das Geld reicht nicht aus um die Anlage auszubauen und eine genehmigte einzubauen, ich hab den Wagen ja gekauft um ihn nur anmelden zu müssen. Wieso auch eine voll funktionierende Anlage ausbauen, finde ich Schwachsinn. Gibt es nicht noch irgendwie eine Möglichkeit ein Abgasgutachten zu bekommen ?

Es ist eine Anlage nach 67R. Vielleicht kann damit jemand was anfangen, eine Frau am Telefon meinte auch zu mir, da die Anlage 2018 eingebaut wurde im Januar, müsste es eine 115 er sein, aber ich hab leider keine Ahnung..

Geh über den Hersteller und erfrage, ob es einen Einbaupartner in Deiner Nähe gibt

Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 7. November 2018 um 22:34:39 Uhr:


Es ist eine Anlage nach 67R.

Das ist die Genehmigungsgrundlage für die Einzelkomponenten.

Zitat:

eine Frau am Telefon meinte auch zu mir, da die Anlage 2018 eingebaut wurde im Januar, müsste es eine 115 er sein, aber ich hab leider keine Ahnung..

Auch eine aus Einzelkomponenten zusammengestellte Anlage die im Rahmen einer Einzelabnahme begutachtet wird muss alle Anforderungen der ECE-R 115 erfüllen. Eine Genehmigung des Systems nach dieser Vorschrift ist aber m.W.n. nicht notwendig.

Das Thema gibt es auch wo anders...

https://www.lpgforum.de/.../

https://www.lpgforum.de/.../

http://www.autogas-informationen.de/autogas-lpg-abnahme.htm

Und hier nochmal alle Links:
https://www.google.de/search?...

Deine Antwort
Ähnliche Themen