Polizist nach Verfolgungsjagd als Temposünder verurteilt
Gute Nachrichten für Einbrecher in der Schweiz! Schweizer Polizisten müssen bei Verfolgungsfahrten das Tempolimit beachten, wenn es nur um die Verfolgung eines Einbrechers geht. Sonst könnten sie vielleicht mit ihm zusammen gesiebte Luft atmen.
http://spon.de/afqOu
Da macht die Arbeit doch gleich wieder mehr Spaß. 😁
Grüße vom Ostelch
Beste Antwort im Thema
Man könnte auch das Einbrechen verbieten.
33 Antworten
Jetzt mal ehrlich, das ist doch eine absolut richtige Entscheidung. Wenn der Polizist 130 gefahren ist, ist der Fluchtwagen ja wohl ähnlich schnell gefahren und wahrscheinlich nur deshalb, weil er verfolgt wurde. Damit ist für mich eine extreme Gefährdung innerstätdisch gegeben, die in keinem Verhältnis zum Einbruchsdelikt steht
Zitat:
@volker1165 schrieb am 1. März 2019 um 13:03:46 Uhr:
Jetzt mal ehrlich, das ist doch eine absolut richtige Entscheidung. Wenn der Polizist 130 gefahren ist, ist der Fluchtwagen ja wohl ähnlich schnell gefahren und wahrscheinlich nur deshalb, weil er verfolgt wurde. Damit ist für mich eine extreme Gefährdung innerstätdisch gegeben, die in keinem Verhältnis zum Einbruchsdelikt steht
Und umgedreht ist der Polizist ja nur deshalb 130 km/h gefahren, weil der Strafttäter sein Fahrzeug innerorts auf solche Geschwindigkeiten beschleunigt hat. Aber wenn man diese Argumentation weiter führt, dann können wir die Polizei in Zukunft mit Fahrrädern ausrüsten weil die ja dann keine Straftäter mehr verfolgen dürfen die den Versuch unternehmen, sich durch Flucht der Verhaftung zu entziehen. Und welcher Straftäter bleibt schon brav stehen wenn er ein Martinshorn hört.
Ich denke nicht, dass ein Einbrecher so doof ist und einfach so mit 130 durch die Ortschaft den Ort des Geschehens verlässt. Eher, um die Verfolger abzuhängen, ob jetzt aus Kallblütigkeit oder Panik sei noch dahingestellt. Eigentlich wollen die Jungs in dem Berufsstand nämlich möglichst nicht auffallen
Zitat:
@torre01 schrieb am 1. März 2019 um 13:30:37 Uhr:
Zitat:
@volker1165 schrieb am 1. März 2019 um 13:03:46 Uhr:
Jetzt mal ehrlich, das ist doch eine absolut richtige Entscheidung. Wenn der Polizist 130 gefahren ist, ist der Fluchtwagen ja wohl ähnlich schnell gefahren und wahrscheinlich nur deshalb, weil er verfolgt wurde. Damit ist für mich eine extreme Gefährdung innerstätdisch gegeben, die in keinem Verhältnis zum Einbruchsdelikt stehtUnd umgedreht ist der Polizist ja nur deshalb 130 km/h gefahren, weil der Strafttäter sein Fahrzeug innerorts auf solche Geschwindigkeiten beschleunigt hat. Aber wenn man diese Argumentation weiter führt, dann können wir die Polizei in Zukunft mit Fahrrädern ausrüsten weil die ja dann keine Straftäter mehr verfolgen dürfen die den Versuch unternehmen, sich durch Flucht der Verhaftung zu entziehen. Und welcher Straftäter bleibt schon brav stehen wenn er ein Martinshorn hört.
Ich mach diesen hier mal zu.
Hier geht es weiter:
https://www.motor-talk.de/.../...l-nur-bewaehrungsstrafe-t5554191.html
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