Polizist nach Verfolgungsjagd als Temposünder verurteilt

Gute Nachrichten für Einbrecher in der Schweiz! Schweizer Polizisten müssen bei Verfolgungsfahrten das Tempolimit beachten, wenn es nur um die Verfolgung eines Einbrechers geht. Sonst könnten sie vielleicht mit ihm zusammen gesiebte Luft atmen.
http://spon.de/afqOu
Da macht die Arbeit doch gleich wieder mehr Spaß. 😁

Grüße vom Ostelch

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Man könnte auch das Einbrechen verbieten.

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Naja, in Deutschland gibt es gem. Dienstvorschrift genaue Vorgaben😉 diese gelten aber nur bei einer normalen Einsatzfahrt.
Mehr darf ich dazu nicht sagen, aber es ist nach % geregelt

Die Kisten der Polizei in Berlin wären für Verfolgungsjagden noch nicht mal zu gebrauchen.
Über einen schwachbrüstigen Opel lachen sich doch die Einschlägigen mit Ihrer AMG-Flotte schlapp. 😉

Tja😁 da ist es in Ba-Wü besser😁 oder Bayern

Diese Flotte sollte mal beschlagnahmt werden. Dann umlackieren und schon hat man die passenden Einsatzfahrzeuge.

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Zitat:

@8848 schrieb am 1. März 2019 um 09:09:19 Uhr:


Diese Flotte sollte mal beschlagnahmt werden. Dann umlackieren und schon hat man die passenden Einsatzfahrzeuge.

Das hatte ich hier schon vor etlichen Monaten vorgeschlagen. Nun wird wohl auch beschlagnahmt beim Clan. Nur leider werden die nicht für die ermittelnde Truppe bereitgestellt die Wägen. Schade.

Die Verhäöltnismässigkeit geht doch längst nach dem Motto." Einbruch = Versicherungsschaden" lass mal gut sein.

Hier (NL) gibt es i.d.R. für einen Einbruch ein paar Wochen gemeinnützige Arbeit. Ein festgenommener Täter - sofern in einem EU-Land ansässig - wird aber sowieso nach Feststellung der Personalien sofort freigelassen. Zum Prozess erscheint er nie. In dieser Rechtslogik ist eine solche Geschwindigkeit des Verfolgers tatsächlich nicht verhältnismässig.

Im übrigen wird in solchen Fällen auch regelmässig von der Verfolgung abgesehen. Einer der Gründe ist vor allem auch die Gefahr, der sich der Verfolgte durch seine Flucht aussetzt oder für andere darstellt.

Ich erinnere mal hieran:
https://www.morgenpost.de/.../...er-Polizei-und-faehrt-Mutter-tot.html

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. März 2019 um 08:47:06 Uhr:



Zitat:

Der Mann war 2017 bei einem Blaulichteinsatz in einer Tempo-50-Zone in Genf mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h geblitzt worden.


Damit hättest du auch in Deutschland Ärger bekommen. 😉

Gruß Metalhead

Ja, innerorts "sollen" 60 km/h nicht überschritten werden. - Wenn allerdings Leib- und Leben in Gefahr sind, gilt das wohl als "rechtfertigender Notstand" und (in gewissen Grenzen) wird da ein Auge zugedrückt.
Bei 126 Km/h innerorts ist allerdings die Gefährdung unbeteiligter Drtter potentiell so hoch, dass das unverhältnismäßig erscheint.

Zitat:

@nordlicht schrieb am 1. März 2019 um 10:04:56 Uhr:


Ja, innerorts "sollen" 60 km/h nicht überschritten werden.

Naja, das ist doch eher die durchschnittliche Geschwindigkeit und für Fahrten mit Sonderrecht doch etwas niedrig angesetzt. 😉

Gruß Metalhead

Ja es ist mehr als 60 erlaubt🙂 jedoch nicht viel mehr😁

Andy, Leasingfahrzeuge werden nach der Beschlagnahme und ggf. Spurensicherung nach leider geltender Rechtslage an die Leasinggesellschaften zurückgegeben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. März 2019 um 10:22:09 Uhr:


Andy, Leasingfahrzeuge werden nach der Beschlagnahme und ggf. Spurensicherung nach leider geltender Rechtslage an die Leasinggesellschaften zurückgegeben.

AMG-Leasingkarren haben doch nur die jungen 20 jährigen Clan-Nachkömmlinge.
Die die was zu sagen haben gehen mitm Koffer zu MB und zahlen Bar den S63AMG-Coupe. 😉

Ich würde da mehr auf Bentley tippen. 😉

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 1. März 2019 um 10:18:53 Uhr:


Ja es ist mehr als 60 erlaubt🙂 jedoch nicht viel mehr😁

Yep, 70 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@8848 schrieb am 28. Februar 2019 um 23:47:44 Uhr:


Wie wäre es, wenn die Ganoven ebenfalls nicht schneller als erlaubt fahren dürften?

Dürfen sie ja nicht.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Februar 2019 um 23:32:06 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2019 um 23:25:14 Uhr:


Das mit der Verhältnismäßigkeit gilt auch in D. ... 🙂

Ja, im Prinzip. Deshalb werden fliehende Einbrecher ja auch nicht aus dem verfolgenden Polizeiwagen heraus mit der Maschinenpistole beschossen. 😉

Grüße vom Ostelch

das schade

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