Polizist mit Laseraugen wie Superman!
Hallo,
Mal ne Frage.
Ich bin durch eine Spielstraße gefahren, habe den Wagen nur Rollen lassen (automatik), war unter 20 KM/h (Tacho fängt erst bei 20 an).
Wie schnell ich war weiß ich nicht, da ich unter 20KM/h nichts von Tacho angezeigt bekomme, bin allerdings halt nur gerollt.
Am Ende der Straße stand ein Polizist, der mich angehalten hat und behauptete ich wäre zu schnell. Das hätte er mit seinen Augen gemessen.
Und wollte ein Bußgeld von 15€ einfordern. Darauf bin ich nicht eingegangen und musste meine Personalien abgeben.
Er hatte keine Instrumente um meine Geschwindigkeit zu messen, er hat es auch nur behauptet.
Das ist doch nicht durchsetzungsfähig oder? Wird was kommen oder wollte der Typ sich nur "privat" aufbessern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
wie denn?
1499 Cent Bar und 1 Cent überweisen 😛
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Ich bin jetzt raus hier...
Ja ich auch, bei uns scheint die Sonne so schön im Garten.🙂
Wir haben hier auch eine "Spielwiese".😛
auch wenn H4F zu gerne darauf rumreitet, er hat hier recht.
Aber das ist so wie 120 Zone auf der Autobahn oder Zebrastreifen LEIDER ein Begriff der Umgangssprache.
Und H4F kennt das, er wohnt in einer Spielstraße äh einem verkehrsberuhigten Bereich.
H4F:
bitte bitte bitte sag mir, daß du nicht im VP angemeldet bist. 😰 🙁
Und achso, das VP ist um Längen besser als das BELUSTIGUNGSUNTERFORUM hier. Was anderes ist das V+S hier nicht.
Dem wurde von den Mods im SU nie wiedersprochen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
auch wenn H4F zu gerne darauf rumreitet, er hat hier recht.Aber das ist so wie 120 Zone auf der Autobahn oder Zebrastreifen LEIDER ein Begriff der Umgangssprache.
Und H4F kennt das, er wohnt in
einer Spielstraßeäh einem verkehrsberuhigten Bereich.
Und das berühmte Halteverbot 😁
Doch bin ich, lese da aber nur. SInd mir teilweise zuviele Horsts unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber das ist so wie 120 Zone auf der Autobahn LEIDER ein Begriff der Umgangssprache.
Nein. Das wurde von den Verblödungswerbesendern eingeführt.Ich kann diesen Blödsinn nicht mehr hören, ehrlich gesagt.
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Und mit einem fröhlichen Fanfarenstoß (Hupe) verlasse ich diesen Thread. Will mal 17 Etagen runter eine rauchen, sprich die Lungenflügel entlüften.
Wo der Tabak dampft, ist man völlig unverkrampft. Und ist rein pflanzlich und cholesterinfrei:-)
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Und wollte ein Bußgeld von 15€ einfordern. Darauf bin ich nicht eingegangen und musste meine Personalien abgeben.
Warum hast du nicht gezahlt und den Betrag als Lehrgeld verbucht? Von jetzt ab kann es nur teurer werden.
Mein Problem bzw. meine Frage wird kaum vom dieser seitenlangen Spielstraßen Diskussion beantwortet.
Zitat:
Umgangssprachlich wird häufig der Verkehrsberuhigte Bereich gemäß § 42 Abs. 2 StVO (Zeichen 325.1) als Spielstraße bezeichnet.
Und folgendes Schild war aufgestellt:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7b/Zeichen_325.svgOkay?
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Du solltest meine Beiträge erneut lesen, denn irgendwie hast du Probleme mit dem lesen.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Eine Spielstraße ist kein VB, kapiere es endlich. Gerade als Kraftfahrer sollte man sowas wissen...🙄
Beim lesen sollte man auch die Texte verstehen....😉Viele Leute sagen bei einem Verkehrsberuhigter Bereich einfach Spielstraße dazu und das wird beim TS nicht anders sein.😉
Einige Leute hier nehmen aussagen immer sehr genau und beißen sich dann dran fest.
Ich sage z.B. in diesem Beitrag schon bereits, das der TS mit Sicherheit eine VB meinte.😉
Und wenn jetzt der TS nicht drauf geantwortet hätte, würden wir immer noch drauf herum reiten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum hast du nicht gezahlt und den Betrag als Lehrgeld verbucht? Von jetzt ab kann es nur teurer werden.Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Und wollte ein Bußgeld von 15€ einfordern. Darauf bin ich nicht eingegangen und musste meine Personalien abgeben.
Warum sollte ich? Ich bin der Meinung das ich nicht zu schnell war!
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Warum sollte ich? Ich bin der Meinung das ich nicht zu schnell war!
Dann geh vor Gericht, laß einen Gutachter bestellen und gut ist 🙄
@ Altmetaller
Warum sollte er zahlen, wenn er wirklich nicht zu schnell war? Nur weil es ein Polizist meint? Wenn dir einer vorwirft 70 gefahren zu sein, nimmst du es hin und zahlst?
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann geh vor Gericht, laß einen Gutachter bestellen und gut ist 🙄Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Warum sollte ich? Ich bin der Meinung das ich nicht zu schnell war!
Wenn er Pech hat, wohnt der Richter selbst in einer Spielstraße. 😉