Polizeiliche Fotoauswertung ŠKODA Octavia nach Teile-Diebstahl aus PKW
Hallo,
Ich werde einmal ein Foto eines ŠKODA Octavia hochladen mit der Frage, ob an der
Fahrertür eine Zierleiste zu sehen ist oder nicht.
Konkret: Hat sich an der Tür zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei eine Zierleiste befunden, oder nicht?
Die 2 Fotos, welche die Polizei geschossen hat, sind leider schlecht auszuwerten, weswegen ich die Fotos hier einmal hochlade, um mir die Meinung anderer Motortalker "anzuhören"
Es sind leider die einzigen 2 Fotos, welche die Polizei 2017 geschossen hat.
Ich danke schon einmal jetzt für alle hilfreichen Antworten!
Evtl. kennt sich ja jemand im Forum damit aus, wie man Fotos auswerten kann?
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof... kannst Du mal konkretisieren, was Du wissen möchtest oder was genau strittig ist?
Du meinst die schwarze Kunststoffleiste in Kniehöhe, oder wovon redest Du?
65 Antworten
Zitat:
@fplgoe schrieb am 18. Mai 2019 um 18:03:11 Uhr:
Wenn Du, die Anwälte oder die Richterin da nichts erkennen können, was bringt es Dir dann, wenn hier irgendwelche User sagen 'also ich würde sagen sie ist zu sehen/nicht zu sehen'. Willst Du das Posting dann vor Gericht als Beweis vorlegen? 😕
Vielleicht kann ja jemand irgendwie die Fotos bearbeiten, d.h. vergrößern oder ähnliches, und so sichtbar machen, ob eine Zierleiste dran war oder nicht.
Zitat:
Was ist denn mit dem zweiten Gutachten der Versicherung, haben die keine Bilder geschossen?
Der versicherungseigene Gutachter schrieb in seinem Gutachten von Einbruchspuren, und das keine Leiste an dem Auto gewesen ist.
Der versicherungseigene Gutachter hatte sein Gutachten im März 2017 zusammen mit seinen Fotos an die Versicherung geschickt, und der hatte ca. 10 Fotos gemacht in sehr guter Qualität und sehr aussagekräftig.
Gleiches hatte die Polizei im März 2017 getan, und nach Prüfung hatte die Versicherung dann gezahlt.
Der versicherungseigene Gutachter wurde diesesmal auch zum zweiten Prozeß im Mai 2019 als Zeuge zum Gericht geladen, ist aber auch unentschuldigt ferngeblieben
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Mai 2019 um 18:06:17 Uhr:
Für deine Situation ist es aber nicht von Nachteil, dass man mit den Fotos diesbezüglich nichts anfangen kann. Hat dir dein Anwalt/Anwältin das nicht erklärt?
Nun kann sich aber die Polizei vorstellen, dass doch eine Leiste dran gewesen ist, kann dieses aber weder beweisen noch kann sie beweisen, dass keine Leiste drangewesen ist, eben weil dieses nicht aussagekräftige Foto da ist.
Also im Grunde genommen ist die Aussage der Polizei wertlos, und kann weder "für" noch "dagegen" durch das von der Polizei geschossene Foto belegt oder widerlegt werden.
Da ich aber weiß, dass keine Leiste am Auto gewesen ist, wäre es natürlich schön, wenn hier jemand im Forum wäre, der das Foto irgendwie vergrößern könnte, um so zu erkennen, dass keine Leiste am Auto war.
Nochmal: Gab es beim zweiten Gutachten durch die Versicherung keine Bilder?
Ich verstehe das Ganze nicht. Der TE sagt als Beklagter, es sei keine Leiste drangewesen, Der Gutachter, der im Auftrag der klagenden Versicherung tätig war, hat das auch festgestellt. Das ist doch dann unstreitig. Oder bestreitet die Versicherung jetzt die Feststellungen des eigenen Gutachters? 😕
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@fplgoe schrieb am 18. Mai 2019 um 18:23:35 Uhr:
Nochmal: Gab es beim zweiten Gutachten durch die Versicherung keine Bilder?
Doch, und zwar sehr viele Bilder in sehr guter Qualität, aber der versicherungseigene Gutachter ist trotz gerichtlicher Ladung unentschuldigt dem Gerichtstermin ferngeblieben.
Das Gutachten des versicherungseigenen Gutachters, den ja auch die Versicherung beauftragt hat, liegt nicht nur mir vor, sondern auch beiden Rechtsanwälten ( Klägeranwalt und Beklaktenanwalt) und natürlich auch dem Gericht.
Die Polizei unterstellt aber jetzt Manipulation, d.h. dass in der Zeit vom Eintreffen der Polizei und den geschossenen 2 Fotos durch die Polizei und dem Eintreffen des Gutachters am Auto rummanipuliert sein worden könnte, indem die Leiste der fahrertür abgemacht wurde.
Die Unterstellungen der Polizei kamen aber auch erst auf, nachdem der Name dieses Bekannten der Polizei, die den Teilediebstahl bearbeitet hatte, bekannt wurde.
Und genau das möchte ich durch Vergrößerung des Polizeifotos gerne sichtbar machen, dass keine Leiste am Auto war.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Mai 2019 um 18:24:56 Uhr:
Der Gutachter, der im Auftrag der klagenden Versicherung tätig war, hat das auch festgestellt. Das ist doch dann unstreitig. Oder bestreitet die Versicherung jetzt die Feststellungen des eigenen Gutachters? 😕Grüße vom Ostelch
Der Gutachter hat auch eine Kratzspur festgestellt und fotografiert, die möglicherweise von einem Schraubenzeiher oder so stammen könnte,.
Zitat:
@D3VK schrieb am 18. Mai 2019 um 18:11:08 Uhr:
Der versicherungseigene Gutachter schrieb in seinem Gutachten von Einbruchspuren, und das keine Leiste an dem Auto gewesen ist.
Ja was denn nun?
Wie ich bereits sagte, sollte er auch keine Leiste haben!
Ob der auf der Fahrerseite eine Leiste haben sollte, lässt sich doch durch einen einfachen Blick auf die Beifahrertür klären. Üblicherweise werden entweder auf beiden Seiten Leisten verbaut oder nicht verbaut.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Mai 2019 um 10:47:34 Uhr:
Ob der auf der Fahrerseite eine Leiste haben sollte, lässt sich doch durch einen einfachen Blick auf die Beifahrertür klären. Üblicherweise werden entweder auf beiden Seiten Leisten verbaut oder nicht verbaut.
So sehe ich das auch, d.h. wenn auf der Beifahrertür und der "hinteren Fahrertür"
also zwischen "B-Säule" und "C-Säule" eine Leiste erkennbar ist, so muß diese auch auf der Fahrertür
also zwischen "A-Säule" und "B-Säule" sich befinden...
Zitat:
@D3VK schrieb am 20. Mai 2019 um 12:20:45 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Mai 2019 um 10:47:34 Uhr:
Ob der auf der Fahrerseite eine Leiste haben sollte, lässt sich doch durch einen einfachen Blick auf die Beifahrertür klären. Üblicherweise werden entweder auf beiden Seiten Leisten verbaut oder nicht verbaut.So sehe ich das auch, d.h. wenn auf der Beifahrertür und der "hinteren Fahrertür"
also zwischen "B-Säule" und "C-Säule" eine Leiste erkennbar ist, so muß diese auch auf der Fahrertür
also zwischen "A-Säule" und "B-Säule" sich befinden...
Für mich ist auf dem Foto der Beifahrerseite die Gummidichtung/Fensterführung zu sehen und keine Leiste!
Hat der SV jetzt eine Leiste kalkuliert oder nicht?
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 20. Mai 2019 um 13:35:49 Uhr:
Zitat:
@D3VK schrieb am 20. Mai 2019 um 12:20:45 Uhr:
So sehe ich das auch, d.h. wenn auf der Beifahrertür und der "hinteren Fahrertür"
also zwischen "B-Säule" und "C-Säule" eine Leiste erkennbar ist, so muß diese auch auf der Fahrertür
also zwischen "A-Säule" und "B-Säule" sich befinden...Für mich ist auf dem Foto der Beifahrerseite die Gummidichtung/Fensterführung zu sehen und keine Leiste!
Hat der SV jetzt eine Leiste kalkuliert oder nicht?
Gut, es geht hier eindeutig NUR um die Fahrerseite und NICHT um die Beifahrerseite, da durch die Fahrerseite eingebrochen worden ist (ist die Beifahrerseite uninteressant)
Ich poste daher noch einmal ein Foto der Fahrerseite mit der Frage, ob zwischen "A-Säule" und "B-Säule" an der Fensterscheibe zwischen den beiden roten Linien eine Leiste / Gummileiste sichtbar ist, oder nicht?
ehrlich sagen sehe ich da gar nichts und was bringt das wenn hier eine und von Versicherung andere behauptet wird?
Zitat:
@vovikrok schrieb am 20. Mai 2019 um 19:01:38 Uhr:
ehrlich sagen sehe ich da gar nichts und was bringt das wenn hier eine und von Versicherung andere behauptet wird?
Ich möchte mir halt auch gerne einmal einige Meinungen von anderen
UNBETEILIGTEN und NEUTRALEN Menschen
"zu Gemüte führen", wie die das so sehen....
Und.....ehrlich gesagt, kann ich an der Scheibe der Fahrertür zwischen A-Säule und B-Säule auch keine schwarze Gummileiste sehen
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 20. Mai 2019 um 13:35:49 Uhr:
Hat der SV jetzt eine Leiste kalkuliert oder nicht?
Es geht nicht darum, was der SV = Sachverständige ?? kalkuliert hat, sondern einzig und alleine NUR um die Frage, ob beim Eintreffen der Polizei eine schwarze Gummizierleiste an der Fahrertür zwischen A-Säule und B-Säule war, oder nicht??
Dein Anwalt wird doch hoffentlich unter Protest gegen die Darlegungs- und Beweislast das Fehlen der äußeren Fensterschachtleiste auf diesen Pullizeibildern unter Sachverständigenbeweis gestellt haben. Dann wird darüber ggf. Beweis erhoben und da deine Schlußfolgerung naheliegend erscheint, evtl. auch Klarheit geschaffen werden.