Polizeikontrollen - Sendung auf n-tv - silberner Opel Omega
Hallo!
Vorhin wurde mal wieder der Bericht über die brandenburgische Autobahnpolizei auf n-tv wiederholt.
Was mir diesmal auffiel: es wurden meistens Fahrer aufgehalten, die zu dicht auf den silbernenen Opel der Polizisten auffuhren.
Bei einem silbernen Mercedes war dann ganz deutlich zu sehen, dass die Polizisten provoziert und ihrerseits die StVO mißachtet hatten, weil sie das Rechtsfahrgebot mißachteten. Man konnte auf dem Video sehen, dass während der Meßzeit auf der Spur rechts neben dem Opel kein Wagen fuhr.
Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Ausgang eines solchen Falles vor Gericht? Das Video der Polizei beweist ja, dass das Rechtsfahrgebot mißachtet worden ist.
Konnte bislang schon einmal eine Bestrafung des fahrenden Polizisten (70 Eur, 1 Punkt) durchgesetzt werden?
Grüße,
M.
Beste Antwort im Thema
Es ist schon sehr grenzwertig mit dieser Art und Weise zu kontrollieren.
Wenn ein Provida-Fahrzeug Jagd auf echte Drängler und Leute mit extrem unangepasster Fahrweise macht, ist das ja eine Sache.
Aber das Problem ist, dass ein Fahrzeug immer irgendwie den Verkehr beeinflusst und von daher immer eine minimale Verzerrung der Situation eintritt.
Bei uns zu Hause auf der A 21 nördlich von Hamburg fahren sie auch mit nem Omega oder nem Za4a und Blitzer hinten drin rum.
Die stellen dann ihren Tempomaten auf 119 oder genau 120. Und da die wissen, dass kein Durchschnittsmensch mechanisch und permanent diese Geschwindigkeit fährt, sondern vielleicht auch 124 fährt... naja, wieder ein bissel Kohle für die Kasse mehr.
Ich sehe da wirklich ein Problem, weil der Erziehungseffekt geht da doch gegen Null.
Manchmal denkt man sich, gib doch gleich das Portemonnaie hin, sollen sie sich rausnehmen, was sie brauchen, dann sehen wir weiter...
Das betrifft natürlich nicht die Kontrollen, die aktiv unserer Sicherheit zuträglich sind. Ich finde Kontrollen völlig richtig. Aber wenn man schon mit Tempomaten versucht, den Leuten hier mal 5 Euro, da mal 10 Euro oder 15 Euro aus der Börse zu ziehen... naja da sollen sich manche Beamte auch nicht wundern, wenn man auf Verdrossenheit bei einigen Autofahrern stösst.
Und zu Brandenburg und Polizei sag ich lieber nix 😉 sind halt ganz eigene Leute...
cheerio
133 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Die meisten Abstandsmessungen werden de facto stationär gemacht. Meist von einer Brücke; das siehst Du immer dann, wenn eine Menge Markierungen auf der Fahrbahn sind. Dann wird eine Reihe von Fotos geschossen. Sicherlich kann man auch hier erkennen, wie es zu der Unterschreitung gekommen ist.Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Hallo!...denn Abstandsmessungen werden zumeist über Videofilme gemacht, auf welchen man auch die Entstehung der Situation erkennt.....
Hallo!
Ich spreche natürlich nicht als Polizist, sondern als Opfer überzogener Verkehrskontrollen. ;-)
Ich erhielt in den ca. 8 mal, die ich bislang für Abstandsvergehen bestraft worden bin, jedes mal ein Video. Das letzte Mal war allerdings ca. 1998 zu wilderen Zeiten.
Wenn das heute oder regional anders sein mag, bitte.
M.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
...sondern als Opfer überzogener Verkehrskontrollen...
Überzogene Verkehrskontrollen sind nicht gut!
Zitat:
Ich erhielt in den ca. 8 mal, die ich bislang für Abstandsvergehen bestraft worden bin, jedes mal ein Video. Das letzte Mal war allerdings ca. 1998 zu wilderen Zeiten.
Bei der Masse ist es ja fraglich, wie es dann zu "überzogenen" Verkehrskontrollen kommt. Man könnte Dir ja unterstellen, dass Du wiederholt mit einem "nicht-StVO-adäquaten" Fahrstil unterwegs bist.
Zitat:
Das letzte Mal war allerdings ca. 1998 zu wilderen Zeiten.
Das lässt ja auf Einsicht hoffen!
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
...sondern als Opfer überzogener Verkehrskontrollen. ;-)...
Aber passend dazu habe ich noch eine
NettigkeitMoin!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Überzogene Verkehrskontrollen sind nicht gut!Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
...sondern als Opfer überzogener Verkehrskontrollen...
Nein, das sind sie nicht.
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Bei der Masse ist es ja fraglich, wie es dann zu "überzogenen" Verkehrskontrollen kommt. Man könnte Dir ja unterstellen, dass Du wiederholt mit einem "nicht-StVO-adäquaten" Fahrstil unterwegs bist.Zitat:
Ich erhielt in den ca. 8 mal, die ich bislang für Abstandsvergehen bestraft worden bin, jedes mal ein Video. Das letzte Mal war allerdings ca. 1998 zu wilderen Zeiten.
Fehlt nur noch, dass sich wieder jemand dazu berufen fühlt, über die "notwendige sittliche Reife zum Führen eines Fahrzeuges" bei anderen zu diskutieren... ,-)
Danke, dass Du Dir das gespart hast.
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Das lässt ja auf Einsicht hoffen!Zitat:
Das letzte Mal war allerdings ca. 1998 zu wilderen Zeiten.
Ich drängle schon lange nicht mehr.
Ich kann offen zugeben, aus meinen Fehlern gelernt zu haben. Diese Einsicht fehlt leider dem einen oder anderen Autofahrer auf deutschen Straßen...
Gruß,
M.
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Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Fehlt nur noch, dass sich wieder jemand dazu berufen fühlt, über die "notwendige sittliche Reife zum Führen eines Fahrzeuges" bei anderen zu diskutieren... ,-)
Zitat:
Ich kann offen zugeben, aus meinen Fehlern gelernt zu haben
Na ja...ohne darüber diskutieren zu wollen, erklärt sich aber doch dadurch auch die sittliche Reife - das hat auch etwas mit "aus Fehlern lernen" zu tun.
Aber weiter will ich jetzt nicht ausschweifen!
Hallo Winjen,
"sittliche Reife" hat für mich ein Mensch u.a. dann erlangt, wenn er das Leben anderer nicht unnötig gefährdet. Dazu gehört es einerseits, nicht auf der Straße herumzudrängeln und andererseits, nicht unnötig links herumzuschnarchen.
Ich bin seit dem Kauf großer Autos mit guten Radios, womit ich vor ca. 8 Jahren begann, deutlich gelassener geworden. Das Überholprestige erspart ienem häufig unnötigen Ärger und die Neider überlässt man eben dem nächsten A4-Fahrer...
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
..."sittliche Reife" hat für mich ein Mensch u.a. dann erlangt, wenn er das Leben anderer nicht unnötig gefährdet...
Genau so ist es!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
....aber dennoch sanktioniert....Zitat:
Wenn der Vorrausfahrende gerade langsamer unterwegs ist und der Herannahende deutlich schneller ist und den Vorrausfahrenden nicht gesehen hat, ist das kein mutwilliges Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes
Moralisch magst Du damit Recht haben. Allerdings Ordnungswidrigkeitenrechtlich stimmt das nicht. Im Ordnungswidrigkeitenrecht und dem damit verbundenen Tatbestands(Bußgeld-)katalog ist grundsätzlich von einer fahrlässigen Begehung der Ordnungswidrigkeit ausgegangen worden.
Kann es sein, dass wir aneinander vorbei reden?
Ich rede schlichtweg vom stinknormalen Auffahrunfall, bei dem der Auffahrende mit deutlich höherer Geschwindigkeit als der Vordermann angerauscht kommt und der Hintermann den vorrausfahrenden Wagen einfach zu spät oder nicht gesehen hat ==> BOOM
Das ist im rechtlichen Sinne kein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes, der über eine OWI oder sonstwas geahndet werden könnte. Zu wem sollte der Auffahrende in einer solchen Situation einen Sicherheitsabstand einhalten, wenn er niemanden gesehen hat, zu dem er den Bezug herstellen sollte (warum der Vordermann nicht gesehen wurde, ist dabei eine andere Geschichte).
Dies hat aber reinweg nichts mit einem Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes zu tun - im Gegensatz zum zu dichten Hinterherfahren mit annähernd selber Geschwindigkeit.
Wenn der Vorausfahrende nicht blitzartig den Fahrstreifen gewechselt hat und dem Nachfolgenden vor das Auto gefahren ist, dann hast Du Recht.
Wenn jedoch der Hintere auf Vorderen auffährt und dieser schon eine "bedeutende" Zeit auf demselben Fahrstreifen war, dann ist es eindeutig eine Unterschreitung des Mindestabstandes.
Man kann also sagen: wer z.B. am Stauende auf einen anderen Wagen draufrauscht, bekommt unabwendbar eine Anzeige wegen nicht eingehaltenem Mindestabstand. Ok. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Man kann also sagen: wer z.B. am Stauende auf einen anderen Wagen draufrauscht, bekommt unabwendbar eine Anzeige wegen nicht eingehaltenem Mindestabstand. Ok. 🙄
Gut das man irgendwann die Polemik erfuden hat 😉
Schonmal was von Tateinheit gehört? Ich kenn mich im Bereich der StVO nicht 110% aus, aber ich gehe davon aus das nur der schwerwiegendere Verstoß bestraft wird. Das wäre in diesem Fall der Unfall!
Das ist jetzt auch Kümmelspalterei. Es hat bei einem Unfall mit Kausalität zu tun. Es ist für den Unfall natürlich kausal, dass der Abstand unterschritten wurde.
Wäre es nicht so, dann käme es ja auch nicht zu einem Unfall.
Aber Polemik an die Seite - ich denke, ich habe es auch ein wenig falsch verstanden.
Wenn bei einem Stau auf das bereits stehende Fahrzeug aufgefahren wird, kann kaum von unterschrittenem Sicherheitsabstand ausgegangen werden.
Eher von zu hoher Geschwindigkeitbzw. Unachtsamkeit des Fahrzeugführers.
Darüber zu diskutieren, ist jedoch müssig, weils eine absolute Einzelfallentscheidung ist.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Ich drängle schon lange nicht mehr.
Ich kann offen zugeben, aus meinen Fehlern gelernt zu haben. Diese Einsicht fehlt leider dem einen oder anderen Autofahrer auf deutschen Straßen...Gruß,
M.
Sei nachsichtig - die haben die Einsicht noch vor sich. So wie Du vor 10 Jahren. 😉