Polizeikontrolle
Hallo ich würde heute mit meinem Golf 3 kontrolliert Felgen federn Lenkrad nicht ein getragen. Habe zu allem Gutachten. Die Kontrolle kam mir sehr merkwürdig vor nachdem sie gewusst haben das ich kfz Mechatroniker bin. Sie haben nur fotos gemacht und mir kein mängelbericht ausgestellt. Und die netten herren der Polizei wussten irgendwie gar nicht was sie tuen sollten. Schonmal jemand sowas erlebt?
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36 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 16. Mai 2025 um 21:09:27 Uhr:
Interessante Argumentation, die aber m.E. vom Wortlaut des § 19 Abs. 3 StVZO nicht gedeckt ist.
welcher Teil davon?
Mal so als Beispiel:
Ich baue am Samstag irgendwas in mein Auto ein, wofür ich "nur" ein Teilegutachten habe.
Direkt am Montag besorge ich mir einen Termin für die Änderungsabnahme. Aufgrund der Vielzahl der geeigneten Untersuchungsstellen werde ich sicherlich für die selbe Woche noch einen bekommen, sagen wir am Mittwoch.
Ich sehe hier keine Vorschrift, die mir die Benutzung des Fahrzeugs zwischen Samstag und Mittwoch verbietet?
Natürlich trage ich bis dahin alleine die volle Verantwortung dafür, dass mein Fahrzeug auch wirklich vorschriftsmäßig ist. Es könnte also passieren, dass ich am Mittwoch erfahre ich hätte seit Samstag nicht fahren dürfen ;)
Es heißt ja, dass die BE nur dann nicht erlischt, wenn man die Abnahme unverzüglich durchführt. Jede schuldhafte Verzögerung der Abnahme lässt also die BE erlöschen.
Genau.
Das so beliebte "lasse ich bei der nächsten HU machen" führt formal zum Erlöschen der BE und zum Verbot des Betriebs.
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Mai 2025 um 21:37:13 Uhr:
Ich baue am Samstag irgendwas in mein Auto ein, wofür ich "nur" ein Teilegutachten habe.Direkt am Montag besorge ich mir einen Termin für die Änderungsabnahme.
Das ist ja dann auch noch unverzüglich.
Ich sehe hier keine Vorschrift, die mir die Benutzung des Fahrzeugs zwischen Samstag und Mittwoch verbietet?
Ja, sehe ich auch so. Weiter vorne hattest du geschrieben: "Da die BE nicht erlischt, darf man im Prinzip auch die ganze Zeit das Fahrzeug weiterhin nutzen." Das klang für mich so, als ob du von einer niemals erlöschenden BE ausgehst. Wenn du es aber so wie in deinem Beispiel meintest, dann stimme ich zu. Solange das Merkmal "unverzüglich" eingehalten wird, darf man in der Zeit von Änderung bis Änderungsabnahme auch weiter fahren.
"Unverzügich" ist zu übersetzen mit "ohne schuldhafte Verzögerung".
Damit ist alles gesagt.
Stimmt, habe ich aber schon auf Seite 2 so geschrieben. 😛
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Mai 2025 um 21:37:13 Uhr:
Das so beliebte "lasse ich bei der nächsten HU machen" führt formal zum Erlöschen der BE und zum Verbot des Betriebs.
In der Praxis könnte man die Reglung so ausnutzen, dass man bei einer Kontrolle einfach sagt, dass man es gerade erst gemacht hat. Das Gegenteil wird man nicht beweisen können.
Genau, die dummen Rennleiter kaufen Dir jeden Mist ab. Den kann man so einen Blödsinn schon verkaufen.
Wenn Dich die Kollegen schon paar mal gesehen haben, wird es ein leichtes Deinen Schmuh zu widerlegen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Mai 2025 um 10:20:10 Uhr:
Wenn Dich die Kollegen schon paar mal gesehen haben...
Hilft natürlich nur bis zur ersten Kontrolle, das ist logisch... Aber bis die kommt, können einige Jahre vergehen, wenn man Glück hat... Hat man kein Glück, und wird inerhalb weniger Tage zum ersten Mal kontroliert, kümmert man sich halt sofort drum... 😜