Polizeikontrolle
Hallo ich würde heute mit meinem Golf 3 kontrolliert Felgen federn Lenkrad nicht ein getragen. Habe zu allem Gutachten. Die Kontrolle kam mir sehr merkwürdig vor nachdem sie gewusst haben das ich kfz Mechatroniker bin. Sie haben nur fotos gemacht und mir kein mängelbericht ausgestellt. Und die netten herren der Polizei wussten irgendwie gar nicht was sie tuen sollten. Schonmal jemand sowas erlebt?
36 Antworten
H-Kennzeichen.
Zitat:
@Lukis-CE schrieb am 16. Mai 2025 um 12:01:30 Uhr:
Zitat:@vanguardboy schrieb am 16. Mai 2025 um 11:55:17 Uhr:
Natürlich weiß ich das ich fange jetzt aber keine Diskussion damit an, das ist mir zu blöd. Eig darfst du das Fahrzeug ja auch gar nicht bewegen und must den Bock mit Anhänger zum TÜV schleppen.
Ist das so? Ich dachte zum TÜV sei kein Problem? Allerdings nicht zwischendurch Brötchen holen. Direkter Weg ist erlaubt, insbesondere wenn du einen Termin hast und das belegen kannst.
Die Polizisten zu mir: Sie müssten schauen wie sie jetzt weiter verfahren(sie haben auch keinerlei fotos von Teilenummern gemacht) . Ich soll heim fahren aber am besten das Auto stehen lassen.
Hm, glaube nicht, dass da groß was kommt. Ok, sie haben Fotos gemacht und schreiben einen Bericht, aber was ist jetzt die Konsequenz? Ich kenne es eigentlich nur so, dass eine Mängelkarte ausgestellt wird. Dann hat man eine Woche Zeit um das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und muss es dann an einer Polizeidienststelle vorführen. Oder die Kiste kommt direkt auf den Hänger und geht direkt zum TÜV zum Erstellen eines Gutachtens.
Dass die einen wieder fahren lassen mit dem Hinweis, sie müssten jetzt schauen was sie daraus machen und man soll das Fahrzeug abstellen und einfach nicht mehr bewegen, kenne ich so nicht.
Ich würde mich jetzt so schnell wie es geht um die Eintragungen kümmern und gut ist es. Macht im Zweifel einen viel besseren Eindruck.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. Mai 2025 um 13:22:07 Uhr:
@hk_do Wieso Steuerhinterziehung?
Das H-Kennzeichen hat einen pauschalen Steuersatz. Für die meisten Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist der reguläre Steuersatz nach Hubraum und Abgasnorm höher bis sehr deutlich höher.
Es wäre also nun zu prüfen, ob
- die Umbauten den Oldtimer-Status aufheben
- dann ein höherer Steuersatz fällig wäre
- ob dem Halter die nicht-Änderung der Einstufung vorzuwerfen ist
Zitat:
@Ascender schrieb am 16. Mai 2025 um 15:58:14 Uhr:
Ist das so? Ich dachte zum TÜV sei kein Problem?
Ist natürlich nicht so.
Auch bei erloschener Betriebserlaubnis (und der Sachverhalt belegt noch nichtmals, dass das überhaupt der Fall ist) sind Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erlaubt. Also insbesondere die Fahrt zur Begutachtung der Änderungen.
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Stimmt, das hatte ich übersehen.😃
Hi
Die Exekutive hat ich ohne Beweissicherung ziehen lassen, da
kommt nix mehr.
Tom
Für ein Verfahren nach §5(3) FZV braucht es keine Beweise, da recht der "Anlass zur Annahme". Dafür sollen die Fotos der Veränderungen auch ohne Teilenummern reichen.
Deswegen würde ich erwarten, dass den TE so ein Verfahren, aber kein OWi-Verfahren erwartet.
Aber natürlich kann ich mich auch irren, deswegen würde ich mich über eine Rückmeldung des TE zu gegebener Zeit freuen (und die anderen Mitleser vermutlich auch).
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Mai 2025 um 16:40:51 Uhr:
Auch bei erloschener Betriebserlaubnis ... sind Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erlaubt. Also insbesondere die Fahrt zur Begutachtung der Änderungen.
Allerdings muss dann die Abnahme "unverzüglich" durchgeführt werden. Die Aussage des TE, er müsse ja im Juni sowieso zur HU, dürfte das nicht mehr hergeben ...
Ich denke das wird noch lehrreiche Folgen für dich haben.
Zitat:
@Lukis-CE schrieb am 16. Mai 2025 um 11:52:43 Uhr:
Bitte spart euch die blöden Sprüche mit Bastelbuden usw.!
Ich weiß schon was ich falsch gemacht habe, da ich mich schon viel mit Eintragung und Umbau beschäftigt habe.
Der Grund warum nicht nichts eingetragen ist. = Es wurde vor kurzem erst umgebaut und ich muss im Juni zur HU. Mein Plan war das ich HU und Eintragung verbinde.
Nur habe ich noch nie so eine lumpige Kontrolle erlebt.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dein Umbau in Ordnung ist und auch die notwendigen Eintragungen erhalten wird. Dann dass es nur Änderungen sind, die von Golf-Besitzern so oft durchgeführt wurden, dass sie der Polizei bekannt sind.
Ja, so eine Kontrolle gibt es, und bei solchen Kontrollen stellen sich Polizisten gerne mal dumm, damit der Fahrer alles erklärt. Erzählt der Fahrer dabei inkompetenten Unsinn, schauen sie genauer hin. Du wirst kompetent und selbssicher genug gewirkt haben, sodass du die Fahrt fortsetzen durftest. Nun darfst du nicht mehr fahren, bis die Eintragungen vorgenommen wurden. In einigen Tagen kommt Post, dass dein Wagen überprüft werden muss. Ist das Fahrzeug dabei unverändert (Abgleich mit den Fotos) und wurden die Eintragungen ordnungsgemäß durchgeführt, gibt es wegen der fehlenden Eintragung die übliche Strafe und das Thema ist durch.
Zitat:
@Rockville schrieb am 16. Mai 2025 um 17:44:18 Uhr:
Allerdings muss dann die Abnahme "unverzüglich" durchgeführt werden.
Wenn es ein 19(3)-Fall ist muss die Änderungsabnahme unverzüglich durchgeführt werden, dann erlischt die BE erst garnicht. Da die BE nicht erlischt, darf man im Prinzip auch die ganze Zeit das Fahrzeug weiterhin nutzen.
Wenn es ein 19(2)/21-Fall ist, dann ist dem Gesetzgeber eigentlich egal wann man die Begutachtung und Neuerteilung der BE durchführen lässt. Man darf halt bis zur Neuerteilung der BE (die Begutachtung reicht dann nicht!) nur noch die für die Neuerteilung notwendigen Fahrten durchführen...
Die Aussage des TE, er müsse ja im Juni sowieso zur HU, dürfte das nicht mehr hergeben ...
Natürlich nicht.
Ich kann ja auch nicht sagen "ich lasse meine abgelaufene LKW-Fahrerlaubnis erst im Sommer verlängern, wenn ich für den Reisepass eh aufs Bürgeramt muss. Bis dahin fahre ich halt so."
Der Unterschied ist aber, dass im Gegensatz zur nicht durchgeführten Änderungsabnahme oder nicht neu erteilten BE die nicht verlängerte Fahrerlaubnis wesentlich härter bestraft wird. Da nützt es wenig, wenn man die Gesundheitszeugnisse schon in der Tasche hat, es bleibt eine Straftat.
Bei ansonsten vorschriftsmäßigem Fahrzeug kostet das Fahren trotz erloschener BE den Halter dagegen gerade mal 105 Euro Bußgeld. (und nochmal 70 für den Fahrer, falls der Halter nicht selber gefahren ist). Da kommen zwar noch (jeweils) 28,50 Kostenersatz zu, aber es gibt weder Punkte noch Probezeitfolgen.
Selbst wenn gegen den TE also doch ein OWi-Verfahren eröffnet wird, sind die zu erwartenden Folgen sehr überschaubar. Wenn das Fahrzeug denn wirklich ansonsten vorschriftsmäßig war ;)
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Mai 2025 um 20:59:14 Uhr:
Wenn es ein 19(3)-Fall ist muss die Änderungsabnahme unverzüglich durchgeführt werden, dann erlischt die BE erst garnicht. Da die BE nicht erlischt, darf man im Prinzip auch die ganze Zeit das Fahrzeug weiterhin nutzen.
Interessante Argumentation, die aber m.E. vom Wortlaut des § 19 Abs. 3 StVZO nicht gedeckt ist.
Es heißt ja, dass die BE nur dann nicht erlischt, wenn man die Abnahme unverzüglich durchführt. Jede schuldhafte Verzögerung der Abnahme lässt also die BE erlöschen. Ob man es im Einzelfall nachweisen kann, ist eine andere Frage. Aber vielleicht gibt ja der Halter den Sachverhalt zu, indem er sagt, dass er ja im Juni sowieso zur HU muss. 😄
Wegen nicht mehr gültiger Oldtimereigenschaft.
Worauf bezieht sich dein Beitrag?
Das Fahrzeug ist bis auf die nicht eingetragenen Sachen ordnungsgemäß. Und auch h Kennzeichen Fähig da es alles zeitgenössische Umbauten sind.
Ich werde euch informieren was da jetzt noch passiert, falls ich noch was von den Beamten höre. Ich denke damit ist dieses Thema erstmal abgeschlossen.
Vielen Dank für die Interesse an diesem treat.