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Polizeikontrolle, Entschädigung

Themenstarteram 26. Juni 2020 um 19:01

Hallo,

wenn mein Fahrzeug aufgrund einer Fehlmessung stillgelegt wird, kriege ich Schadensersatz oder eine Entschädigung?

(Habe dazu leider nichts im Internet gefunden, sollte es so ein Thema bereits geben bitte ich um einen Link).

Ich bin bis jetzt in keine solche Situation gekommen, habe aber vorhin einen Bericht gesehen wo laut Fahrer alles Serie sein soll. Wenn die Polizei jetzt statt 84 Db, 96 Db misst nur aufgrund einer Fehlmessung ( nur 20 cm Abstand, Handyapp oder ähnliches), der Wagen für einige Tage oder sogar Wochen ohne Grund steht eine entsprechende Entschädigung?

Freue mich über eure Erfahrungen

Mfg

Niklas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 12:52:17 Uhr:

Nein, was ich sagte ist definitv richtig.

Die Standgeräusch Messung heißt so, weil das Fahrzeug steht. Trotzdem wird Gas gegeben, ich habe nicht von Leerlauf Drehzahl gesprochen.

Aber nochmal zum mitschreiben: die Höhe des Standgeräuschs ist nicht vorgeschrieben, sondern nur die Höhe des Fahrgeräuschs.

Schau mal, was in deinem Schein unter U1 und U3 steht

Bei meiner GS steht bei U1 : Standgeräusch 93 dB

und bei U3 : Fahrgeräusch bei 3775 U/min 80 dB.

Da wirst du bei einer Messung gleich 2 x das kurze Hölzchen ziehen, sollten die Werte nicht passen.

Von wegen: nicht gesetzlich vorgeschrieben ...

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Zitat:

@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 18:51:38 Uhr:

Also in ganz kurzen Worten und ohne spezielle Ausnahmen etc.:

Meßstrecke 20 m, keine Wände/Mauern etc. in der Nähe

Umgebungsgeräusche gering

Mikro steht seitlich im Abstand von 7,5 m,

gleichmäßig Heranfahren mit 50 km/h im 3. Gang (2. Gang bei Vierganggetriebe),

bei Beginn der Meßsstrecke Vollgas,

am Ende der Strecke Gas schnell wegnehmen,

3 Messungen von links, 3 Messungen von rechts,

Mittelwerte der Messungen berechnen

nochmal 2 bB Toleranz dazuzählen

Wenn ich dich richtig verstehe soll für die bloße Ahndung aufgrund der Lautstärke das Fahrgeräusch verantwortlich sein und nicht das Standgeräusch, dass allerdings vor Ort gemessen wird, um einen Anhaltspunkt für die Begutachtung zu haben um bauliche Veränderungen nachweisen zu lassen, die mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen sind. Die Ahndung wäre dann hier nach § 19 vorzunehmen.

Ich kenne nur Fälle bei denen das Gutachten dann eine bauliche Veränderung nachgewiesen hat, also Erlöschen der BE. Wie gesagt bin ich hier kein Spezialist, frage mich aber, wonach sanktioniert wird, wenn das Fahrgeräusch erhöht ist. Dass erhöht sich ja auch nicht je nach Wetterlage, sondern durch Veränderungen, die wiederum das Erlöschen der BE nach sich ziehen.

Eine Rolle bei dem Thema Poser-und Raserszene soll das Fahrgeräusch nach Aussagen des Kollegen nicht spielen.

 

Zitat:

@NiklasRosenthal schrieb am 26. Juni 2020 um 21:01:12 Uhr:

... kriege ich Schadensersatz oder eine Entschädigung?

(Habe dazu leider nichts im Internet gefunden, sollte es so ein Thema bereits geben bitte ich um einen Link).

Ich bin bis jetzt in keine solche Situation gekommen, habe aber vorhin

...

Wenn die Polizei jetzt statt 84 Db, 96 Db misst nur aufgrund einer Fehlmessung ( nur 20 cm Abstand, Handyapp oder ähnliches), der Wagen für einige Tage oder sogar Wochen ohne Grund steht eine entsprechende Entschädigung?

Die Frage war ja nicht, ob es eine Fehlmessung war oder wie Fehlmessungen gehen, sondern ob dem TE Schadenersatz zusteht, wenn sein Auto wegen Fehlmessung für Tage oder Wochen ohne Grund steht.

Vielleicht möchte dazu ja noch jemand etwas sagen.

Zitat:

@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 12:52:17 Uhr:

Nein, was ich sagte ist definitv richtig.

Die Standgeräusch Messung heißt so, weil das Fahrzeug steht. Trotzdem wird Gas gegeben, ich habe nicht von Leerlauf Drehzahl gesprochen.

Aber nochmal zum mitschreiben: die Höhe des Standgeräuschs ist nicht vorgeschrieben, sondern nur die Höhe des Fahrgeräuschs.

Schau mal, was in deinem Schein unter U1 und U3 steht

Bei meiner GS steht bei U1 : Standgeräusch 93 dB

und bei U3 : Fahrgeräusch bei 3775 U/min 80 dB.

Da wirst du bei einer Messung gleich 2 x das kurze Hölzchen ziehen, sollten die Werte nicht passen.

Von wegen: nicht gesetzlich vorgeschrieben ...

Was soll ich nachschauen?

Ich frage mich gerade. wie man überhaupt ein halbwegs genaues Fahrgeräusch bei einem Auto messen will ? Ich meine, das Fahrgeräusch ist ja auch vom Straßenzustand sowie der verwendeten Reifen abhängig.

Vielfach ist es sogar so, dass das eigentliche Fahrgeräusch den Motor übertönt.

Ganz anders bei einem Motorrad. Hier ist das Abrollgeräusch kaum wahrnehmbar, wohl aber der Motor.

Ja, vor allem bei höheren Geschwindigkeiten treten die Abrollgeräusche in den Vordergrund, bei der Geräuschmessung aus 50km/h heraus wohl weniger.

Deswegen werden in den nächsten Jahren auch die Abrollgeräusche der Reifen gesetzlich beschränkt werden. Ist schon beschlossene Sache.

Beim Motorrad ist natürlich immer noch der Motor und die Auspuffanlage das entscheidende, denn beides liegt im Gegensatz zum Auto "frei".

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