Polizeikontrolle, Entschädigung
Hallo,
wenn mein Fahrzeug aufgrund einer Fehlmessung stillgelegt wird, kriege ich Schadensersatz oder eine Entschädigung?
(Habe dazu leider nichts im Internet gefunden, sollte es so ein Thema bereits geben bitte ich um einen Link).
Ich bin bis jetzt in keine solche Situation gekommen, habe aber vorhin einen Bericht gesehen wo laut Fahrer alles Serie sein soll. Wenn die Polizei jetzt statt 84 Db, 96 Db misst nur aufgrund einer Fehlmessung ( nur 20 cm Abstand, Handyapp oder ähnliches), der Wagen für einige Tage oder sogar Wochen ohne Grund steht eine entsprechende Entschädigung?
Freue mich über eure Erfahrungen
Mfg
Niklas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 12:52:17 Uhr:
Nein, was ich sagte ist definitv richtig.Die Standgeräusch Messung heißt so, weil das Fahrzeug steht. Trotzdem wird Gas gegeben, ich habe nicht von Leerlauf Drehzahl gesprochen.
Aber nochmal zum mitschreiben: die Höhe des Standgeräuschs ist nicht vorgeschrieben, sondern nur die Höhe des Fahrgeräuschs.
Schau mal, was in deinem Schein unter U1 und U3 steht
Bei meiner GS steht bei U1 : Standgeräusch 93 dB
und bei U3 : Fahrgeräusch bei 3775 U/min 80 dB.
Da wirst du bei einer Messung gleich 2 x das kurze Hölzchen ziehen, sollten die Werte nicht passen.
Von wegen: nicht gesetzlich vorgeschrieben ...
35 Antworten
Zitat:
@audijazzer schrieb am 27. Juni 2020 um 10:50:08 Uhr:
defektes oder falsch angewendetes Schallpegelmessgerät, das dann ständig zu hoch anzeigt, ja klar... 🙄
irgendwelche Belege dafür, wie oft das vorkommt?
12 db drüber ist schon ne Hausnummer!
Selbst wenn der db_Messwert nicht 100%ig stimmt, dürfte eine Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte damit ausreichend belegbar sein.
Defektes Gerät und/oder falsch angewendet ist und bleibt defekt oder falsch angewendet.
Wenn der TS Zweifel an der Messung und der damit verbundenen Stilllegung seines Fahrzeugs hat, hat Er das Recht die Messung anzufechten.
"Wenn" und "dürfte" sind hier Begriffe, die nur Vermutungen zulassen und keinerlei Aussagekraft besitzen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 27. Juni 2020 um 11:38:07 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 11:25:03 Uhr:
So, jetzt mal ganz langsam:Was die Polizei bei der Straßenkontrolle mißt, ist das STANDgeräusch, aber das ist gesetzlich in seiner Höhe NICHT beschränkt. Einzig das FAHRgeräusch ist limitiert.
definitiv falsch. Ein Beamter gibt mal deutlich Gas, ein anderer misst am Auspuff. Schon häufig gesehen.
Richtig, das erfolgt im unteren bis mittleren Drehzahlbereich.
Nein, was ich sagte ist definitv richtig.
Die Standgeräusch Messung heißt so, weil das Fahrzeug steht. Trotzdem wird Gas gegeben, ich habe nicht von Leerlauf Drehzahl gesprochen.
Aber nochmal zum mitschreiben: die Höhe des Standgeräuschs ist nicht vorgeschrieben, sondern nur die Höhe des Fahrgeräuschs.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. Juni 2020 um 10:44:49 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. Juni 2020 um 09:24:40 Uhr:
Die db-Überschreitung komnmt ja nicht von allein, sondern wird durch bauliche Veränderungen erreicht, die das Erlöschen der BE nach sich ziehen.Oder durch ein defektes, bzw. falsch angewendetes Schallpegelmeßgerät.
Ich bin jetzt kein Polizist, aber ich denke, dass man die Leute schon vorher einweist. Es ist auch keine Kunst das Messgerät am Auspuff zu halten. Außerdem haben Polizisten auch zwei Ohren, wo sie das Geräusch einschätzen können, und bei Abweichungen entsprechend reagieren.
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Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 12:52:17 Uhr:
Nein, was ich sagte ist definitv richtig.Die Standgeräusch Messung heißt so, weil das Fahrzeug steht. Trotzdem wird Gas gegeben, ich habe nicht von Leerlauf Drehzahl gesprochen.
Aber nochmal zum mitschreiben: die Höhe des Standgeräuschs ist nicht vorgeschrieben, sondern nur die Höhe des Fahrgeräuschs.
bedeutet zuende gedacht: jede Messung im Stand ist eigentlich pille-palle und belanglos, weil der Wagen ja nicht "fährt"...😕
glaub ich im Leben nicht.
Vor etwa 10 Jahren hatte die Polizei mein KFZ abschleppen lassen, da die Verdacht auf Tuning hatten.
Es handelte sich um einen Motorroller Piaggio Sfera mit 50 Km/h Zulassung. Dieser befand sich jedoch 100% im originalen Auslieferungszustand.
Ganz so nebenbei hatte ich auch den großen Führerschein der Klasse A.
Die Polizei hat mit sich nicht reden lassen. Auch mein Angebot auf eine Probefahrt wurde abgelehnt.
Den Abschlepper musste ich selber bezahlen (85€).
Nach etwa 10 Tagen kam die Antwort, dass der Roller in Ordnung ist und ich es wieder abholen darf.
Ich fragte nach den Kosten für‘s abschleppen...
Daraufhin kam die Antwort, ich könne ja die Stadt verklagen...
Hab es einfach abgehakt...
Zitat:
@audijazzer schrieb am 27. Juni 2020 um 13:16:11 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 12:52:17 Uhr:
Nein, was ich sagte ist definitv richtig.Die Standgeräusch Messung heißt so, weil das Fahrzeug steht. Trotzdem wird Gas gegeben, ich habe nicht von Leerlauf Drehzahl gesprochen.
Aber nochmal zum mitschreiben: die Höhe des Standgeräuschs ist nicht vorgeschrieben, sondern nur die Höhe des Fahrgeräuschs.
bedeutet zuende gedacht: jede Messung im Stand ist eigentlich pille-palle und belanglos, weil der Wagen ja nicht "fährt"...😕
glaub ich im Leben nicht.
Was du in deinem Leben glaubst, ist hier völlig egal, es ist genau so, wie ich es schon zwei Mal erklärt habe. Und es handelt sich nicht um Stammtischwissen, sondern ich mach das beruflich.
Die Standgeräuschmessung ist NICHT "pille-palle und belanglos", weil ein viel zu hohes Standgeräusch darauf hindeutet (!), daß das Fahrgeräusch vermutlich auch zu hoch sein könnte. Also ist die Standgeräuschmessung eine Entscheidungshilfe für die Polizei, ob das Auto zum TÜV gebracht werden soll für eine Fahrgeräuschmessung.
Und erst wenn DIE zu hoch ausfällt, gibt es Probleme für den Halter/Fahrer.
Und in wie vielen Fällen ist bekannt,dass das Standgeräusch viel zu laut war und die Gutachterliche Fahrgeräuschsmessung die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges bestätigte?
Wenn Du das beruflich machst,solltest ja Zahlen kennen
Gemessen wird das Standgeräusch bei einer bestimmten Drehzahl. U 1 und U2 im Fahrzeugschein. Dieser gemessene Wer ist relevant für weitere Maßnahmen. Von der Messung eines Fahrgeräusches hab ich noch nie gehört.
Vor einiger Zeit mit jemandem gesprochen der solche Dezibel-Messungen vor Ort durchführt dafür geschult wurde und schon etliche Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen hat. Der sagte dass die Hersteller clever sind und das Standgeräusch bei der angegebenen Drehzahl in der Norm halten. Das Fahrgeräusch ist dann oft höher, interessiert aber keinen.
Zur Überprüfung der Lautstärke von Motorrädern im Verkehr wird doch meines Wissens nach der Standgeräuschmessung nach der Richtlinie 97/24/EG verfahren.
Vergleichsgröße ist hier der in den Fahrzeugpapieren eingetragene und bei der Typzulassung gemessene Standgeräuschpegel.
Eine abschließende gesicherte Beurteilung für eine eventuelle Ahndung einer Manipulation oder eines Defektes der Auspuffanlage ist durch den kontrollierenden Polizisten allerdings nur indirekt und zeitlich verzögert durch einen Sachverständigen möglich.
Das vor Ort erzielte Ergebnis reicht scheinbar aber dabei in der Regel für eine entsprechende sofortige Sanktionierung aus.
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. Juni 2020 um 17:22:18 Uhr:
Gemessen wird das Standgeräusch bei einer bestimmten Drehzahl. U 1 und U2 im Fahrzeugschein.
Ja, U.1. ist das Standgeräusch und U.2. die dazugehörige Drehzahl, i.d.R. 3/4 der Nenndrehzahl des Motors.
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. Juni 2020 um 17:22:18 Uhr:
Dieser gemessene Wer ist relevant für weitere Maßnahmen.
Nein, relevant für die Ahndung ist das Fahrgeräusch U.3, aber das erkläre ich jetzt nicht noch ein drittes Mal 🙂🙂
Zitat:
@FirstFord schrieb am 27. Juni 2020 um 17:59:33 Uhr:
Eine abschließende gesicherte Beurteilung für eine eventuelle Ahndung einer Manipulation oder eines Defektes der Auspuffanlage ist durch den kontrollierenden Polizisten allerdings nur indirekt und zeitlich verzögert durch einen Sachverständigen möglich.
Genau.
Zitat:
@FirstFord schrieb am 27. Juni 2020 um 17:59:33 Uhr:
Das vor Ort erzielte Ergebnis reicht scheinbar aber dabei in der Regel für eine entsprechende sofortige Sanktionierung aus.
Nein, reicht nicht aus für eine Sanktionierung aufgrund der Lautstärke. Reicht nur dann aus, wenn eine entsprechende Manipulation gefunden wird, was ja oft der Fall ist (anderer Endschalldämpfer ohne Prüfzeugnis, dB-Killer beim Motorrad entfernt, Auspufftopf "ausgeräumt", Löcher gebohrt....)
Aber dann wird nicht geahndet wegen dB-Wert, sondern wegen Erlöschen der BE nach §19(2) StVZO
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 18:17:35 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. Juni 2020 um 17:22:18 Uhr:
Gemessen wird das Standgeräusch bei einer bestimmten Drehzahl. U 1 und U2 im Fahrzeugschein.Ja, U.1. ist das Standgeräusch und U.2. die dazugehörige Drehzahl, i.d.R. 3/4 der Nenndrehzahl des Motors.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 18:17:35 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. Juni 2020 um 17:22:18 Uhr:
Dieser gemessene Wer ist relevant für weitere Maßnahmen.Nein, relevant für die Ahndung ist das Fahrgeräusch U.3, aber das erkläre ich jetzt nicht noch ein drittes Mal 🙂🙂
Das bezweifel ich und erklärt hast du noch nichts, sondern nur behauptet.
Ich kann nur sagen, was der Kollege mir erzählt hat, der zu einer Kontrollgruppe Raser/Poser gehört.
(
https://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?...),
da ich da selber nicht gänzlich im Stoff bin. Ich bekomme nur mit, dass einige Fahrzeuge auf Grund des erhöhten Standgeräusches sichergestellt werden. Wie wird denn das Fahrgeräusch dann vom Gutachter gemessen? Das müsstest du ja wissen, wenn du das beruflich machst.
Also in ganz kurzen Worten und ohne spezielle Ausnahmen etc.:
Meßstrecke 20 m, keine Wände/Mauern etc. in der Nähe
Umgebungsgeräusche gering
Mikro steht seitlich im Abstand von 7,5 m,
gleichmäßig Heranfahren mit 50 km/h im 3. Gang (2. Gang bei Vierganggetriebe),
bei Beginn der Meßsstrecke Vollgas,
am Ende der Strecke Gas schnell wegnehmen,
3 Messungen von links, 3 Messungen von rechts,
Mittelwerte der Messungen berechnen
nochmal 2 bB Toleranz dazuzählen