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plichtsachen im auto: welcher?

Themenstarteram 18. Februar 2007 um 15:26

Hallo,

ich versuche zur zeit, zu recht zu kommen mit die Deutscher Stvo, die ein bisschen anders als bei uns in Portugal ist. Nun, was ist dann pflicht in den auto zu fuhren?

- Der warndreieck gilt als selbstverständlich; in Spanien hat man sogar schon 2 gehabt.

- Verbandkasten ist mir neues: auch wenn man eins hat, um ordentliches erste hilfe zu leisten muss man sanitäter sein, weil die alter löscht manche sachen aus den gehirn..

- warnweste ist sowieso die letzte mode

- reserverad

- ersatzsicherungen und lampen: die ersten sind bei uns pflicht - ist das so auch in DE? Konnte nichts in verkehrsportal.de finden.

Nun, vielleicht sollte ich ein Stvo-handbuch kaufen, um die unterschiede zu lernen. Konnte jemand etwas empfehlen?

Danke,

Renato

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17 Antworten

Hi,

soweit ich weiß, ist nur Warndreieck und Erste Hilfe Kasten Pflicht. Warnwesten sind, imho, nur bei Geschäftswagen Pflicht (habe aber trotzdem welche dabei ;) )

Naja und dann halt noch Führerschein und Fahrzeugschein ;)

am 18. Februar 2007 um 17:11

Das muss sein:

- Gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)

- Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein)

- Gültige AU-Bescheinigung

- Gültige HU-Bescheinigung (letzter Tüv-Bericht)

- Verbandskasten

- Warndreieick

Die o.g. Bescheinigungen sind jeweils im Original mitzuführen, beim Verbandskasten ist darauf zu achten, dass das Verfallsdatum nicht abgelaufen ist.

The Honk

Zitat:

Original geschrieben von The Honk

- Gültige AU-Bescheinigung

- Gültige HU-Bescheinigung (letzter Tüv-Bericht)

:confused: Seit wann denn das?

am 18. Februar 2007 um 17:25

Tja, mit der AU-Bescheinigung ist eigentlich logisch . . .sollte man auch wissen !

Aber den letzten HU-Bericht . . . es stimmt !

ich gestehe, das habe ich auch erst vor kurzem erfahren, aber was zuviel ist ist zuviel an Papieren (meine Meinung).

Mein HU-Bericht ist und bleibt ordentlich abgeheftet zu Hause, auch wenns nicht ganz korrekt ist.

mfg. Matt

am 18. Februar 2007 um 17:25

Schon seit ein paar Jährchen ;-)

Themenstarteram 18. Februar 2007 um 17:27

Danke für die antworte - sehr schnell waren die!

Nun, dokumente sind sehr ähnlich

- HU/AU sind bei uns als kleine 'stempel' im windscheibe zu kleben

- auch die versicherungschein muss bei sein

Dass ist ja interessant: hier ist die versicherung 'hinter die kulissen', d.h., selbstverständlich bei zulassungsbescheinigung.

So, ich gehe davon aus dass sicherungen[\B] sind nicht pflicht. Nun die frage: wenn paar lichte ausfallen, mit welchen kann man noch fahren?

Renato

Und wieder was gelernt :)

Aber ist mir wirklich neu, davon weiß ich gar nichts ...

Aber danke für den Hinweis :)

Svhönen Sonntag noch

am 18. Februar 2007 um 17:41

Wenn Lichter ausfallen, sind diese unverzüglich wieder gangbar zu machen, egal welche es sind. Sicherungen habe ich nur in meinem Oldie ständig dabei, ist kein Muss in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von The Honk

- Gültige AU-Bescheinigung

- Gültige HU-Bescheinigung (letzter Tüv-Bericht)

Als ich im Juli beim TÜV Rheinland war hab ich extra mal nachgefragt wegen der AU weil mein Vater mir sowas auch mal gesagt hat, der vom TÜV meinte aber das man nichts mitzuführen braucht ?!?

Musste einer diese Papiere schon einmal vorzeigen ?

Ich wurde btw. obwohl ich täglich mehrmals seit 3 Jahren fahre noch nie kontrolliert.

am 18. Februar 2007 um 19:20

StZVO §29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

 

Aufbewahren! nicht mitführen...dafür ist ja die Plakette dran.

Notfalls muß man eben das nachträglich vorweisen.

Bei mir ist es immer mit den anderen Unterlagen dabei, die Eintragungs- und Zulassungspflichtig sind.

Re: plichtsachen im auto: welcher?

 

Zitat:

Original geschrieben von rdrs

...

- Verbandkasten ist mir neues: auch wenn man eins hat, um ordentliches erste hilfe zu leisten muss man sanitäter sein, weil die alter löscht manche sachen aus den gehirn..

...

dann wäre es vielleicht an der zeit, mal wieder einen erste-hilfe-kurs zu besuchen, oder? oder zumindest einen sog. "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"-Kurs. einige grundlegende dinge sollte man schon wissen, da man im extremfall anderen damit tatsächlich das leben retten kann!

Zitat:

Original geschrieben von The Honk

- Gültige AU-Bescheinigung

- Gültige HU-Bescheinigung (letzter Tüv-Bericht)

Noch nie musste man so etwas mitführen, ich habe sowas noch nichtmal.

Gruss

Maik

am 19. Februar 2007 um 7:12

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

. . . ., ich habe sowas noch nichtmal.

Gruss

Maik

das haut mich jetzt vom Sockel,

noch nie HU oder AU gemacht ?

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von matt13

das haut mich jetzt vom Sockel,

noch nie HU oder AU gemacht ?

Nee, ich fahre ausschließlich neuwagen und alle 2 jahre einen neuen :D.

Gruss

Maik

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