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PKW privat verkauft - was beim Ummelden beachten?

Themenstarteram 21. August 2016 um 19:30

Hallo liebe Forumsmitglieder,

vielleicht lächterliche Frage für Profis/Kenner, aber ich bin etwas überfragt.

Folgende Situation: Ich habe meinen PKW privat "verkauft". Will heißen, heute per Handschlag besiegelt. Im Laufe der nächsten Woche möchte die Käuferin den Kauf abwickeln. Der PKW ist noch angemeldet und auf mich zugelassen.

Meine Frage bezieht sich auf die Ummeldung. Die Käuferin, die nicht in meiner Stadt wohnt, würde das Geld gerne bar bei meiner Bank einzahlen und mit mir zu meiner Zulassungsstelle fahren, um dort das Fahrzeug auf sie umzuschreiben. Sie sagt, sie würde auch meine Kennzeichen gerne behalten.

Nun frage ich mich, ob das so überhaupt möglich ist. Müsste man für die Ummeldung nicht zur zuständigen Zulassungsbehörde der Käuferin? Kann sie meine Kennzeichen übernehmen? Für mich war das immer nur möglich, wenn der bisherige Halter den Wohnort wechselt.

Könnt ihr Licht ins Dunkle bringen? Danke! :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Will heißen, heute per Handschlag besiegelt.

Auch »per Handschlag« die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen?

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Wenn sie in einem anderen Zulassungsbezirk wohnhaft gemeldet ist, dann geht es nicht.

Richtig, wenn die Käuferin aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt muss sie zu ihrer zuständigen Behörde. Auch kann sie dann dein Kennzeichen nicht übernehmen.

Einfachste Weise: Du meldest das KFZ ab und schickst nach Geldeingang der Käuferin die Papiere, die meldet bei sich an und kommt dann mit den gestempelten Kennzeichen das Auto bei dir abholen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 21. August 2016 um 19:50

Hallo und Danke für die Antworten. Lag ich ja nicht ganz so falsch.

Abmelden ist leider deshalb nicht so praktisch, weil ich den PKW dann nicht mehr öffentlich parken dürfte und eine andere Möglichkeit habe ich aktuell nicht.

Dann mach es anders herum. Ihr geht zu deiner Bank, sie zahlt ein und kommt bei der Abmeldung mit und Du drückst ihr das dann alles in die Hand.

Muss allerdings dann ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Alternativ geht natürlich auch dass du ihr das Auto angemeldet übergibst, dabei dir Zeitpunkt der Übergabe quittieren lässt (zb ADAC Kaufvertrag nutzen) und sie dann bei sich auf der Zulassungsstelle ummeldet.

Risiko für dich ist dabei nur der evtl Ärger und die Gesammtschuldnerische Haftung für den Versicherungsbeitrag, deine % sind nicht gefährdet und dein Punktekonto in Flensburg auch nicht :)

Grüße

Steini

Als ich meinen letztes Jahr verkauft hatte, in der Whg des Käufers wurde alles vertragliche und die Barzahlung erledigt, dann bin ich zusammen mit dem Käufer zu deren Zulassungsstelle gefahren, wo der PKW auf den Namen des Käufers zugelassen wurde (Nachbarkreis).

Dieser hat mich dann nach Haus gefahren (40KM).

am 21. August 2016 um 20:51

Zitat:

@Muffin123 schrieb am 21. August 2016 um 21:30:42 Uhr:

Müsste man für die Ummeldung nicht zur zuständigen Zulassungsbehörde der Käuferin?

Es gibt inzwischen schon Zusammenschlüsse von den verschiedenen Zulassungsstellen.

Du könntest mal prüfen, ob eine Ummeldung von Ihrem Bezirk auch in deinem Möglich ist.

Bei uns sind das 6 Landkreise, bei denen es egal ist, aus welchen man kommt.

Die haben sich zusammen getan.

Wenn die aus einem anliegenden Landkreis von dir wohnt, könnte das auch bei dir gut möglich sein.

 

Landkreis Hannover hat auch mehrere Zulassungsstellen, da der Kreis relativ groß ist.

Themenstarteram 21. August 2016 um 21:10

Danke für den Input. :-)

Freue mich, dass ich mit meinem Bauchgefühl nicht ganz falsch lag. Der Käuferin das angemeldete Auto zu übergeben und sie alles zulassungstechnische erledigen zu lassen, hatte ich auch schon, bin da aber natürlich skeptisch, auch wenn ich sie für vertrauenswürdig halte. Die Idee sie zu ihrer Zulassungsstelle zu begleiten klingt ganz gut. Werde ich morgen mal abklären.

Zitat:

Will heißen, heute per Handschlag besiegelt.

Auch »per Handschlag« die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen?

Zitat:

@Muffin123 schrieb am 21. August 2016 um 21:30:42 Uhr:

Folgende Situation: Ich habe meinen PKW privat "verkauft". Will heißen, heute per Handschlag besiegelt. Im Laufe der nächsten Woche möchte die Käuferin den Kauf abwickeln.

dem vorherigen Post kann man nur unterstreichen.

Hoffentlich folgt diesem "Handschlag" noch ein ordentlicher Kaufvertrag.

In deinem ureigenen Interesse!

Das sollte im Augenblick das Wichtigste für dich sein. Alles andere sind Formalien, die sich regeln lassen.

Warum lässt du das Auto nicht einfach angemeldet und gibst es Ihr mit.

Irgendwie hat sich das hier eingebürgert das es totall bescheuert ist ein angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen und ich frage mich immer noch warum.

Man muß nur seiner eigenen Zulassungsstelle bescheid geben das man das Fahrzeug verkauft hat, dann gibt es keinen Ärger im nachhinein. Der Versicherungsvertrag geht dann auch auf den Käufer über.

Verkauf das Auto angemeldet und lass die Käuferin alles in Ruhe bei sich machen mit der Ummeldung. Warum willst du unbedingt dabei sein wenn Sie es ummeldet? Damit hast du nix zu tun.

Wichtig ist nur das du den verkaufe DEINER Zualssungsstelle und DEINER Versicherung meldest.

Das Vergessen die meisten, wahrscheinlich aus faulheit, und dann gibt es Ärger wenn der Käufer nicht ummeldet.

MfG

Mike

@e30lion

Ich bin zwar auch ein Fan von "angemeldet von Privat kaufen bzw Verkaufen" aber eben so ganz ohne Risiko ist es eben dann doch nicht. Deswegen sollte man das nicht unerwähnt lassen.

Wie weiter vorne ja schon geschrieben habe bleibt einem der Ärger mit dem Papierkram zb bei Unfall oder Bußgeld nicht erspart und obwohl die Versicherung zwar auf den Käufer übergeht (sobald die Versicherung in Kenntnis gesetzt wurde!) bleibt man trotzdem der Versicherung gegenüber in der Schuld die Beiträge zu zahlen bis der Vertrag gekündigt werden kann.

Dass sich hier im Forum diese schlechte Meinung über dieses Verfahren eingebürgert hat liegt, wie auch bei vielen anderen Dingen, an der Tatsache dass die meisten in ein Forum kommen wenn es Probleme gibt ;) Das ist also eine stark verfälschte Statistik hier ;)

Grüße

Steini

am 22. August 2016 um 9:36

Ich sehe es wie Steini.

Allein schon die Tatsache, dass man dann gemeinsam für die Kfz Versicherungsprämie haftet, wäre für mich ein Grund, es nicht zu machen.

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