Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße
Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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Hallo zusammen,

mal wieder, danke für die schnelle Antwort. Also der Wagen wiegt auf jeden Fall mehr als der Anhänger (also Gesamtmasse). Die Reifen sind auch immer gut, da Firmenwagen :-).

Alles klar, dann sollte dem Kauf nichts mehr im Wege stehen, außer 350KM :-)

DANKE an alle

Auf jeden Fall? Darf ich Fragen was du für ein Fahrzeug fährst, und was es als Leergewicht angegeben hat? Gerade beim Pferdeanhänger braucht es wahrscheinlich schon ein schweres Zugfahrzeug um auf eine 100er Zulassung zu kommen.

Alter der Reifen gilt für den Anhänger, nicht für das Zugfahrzeug 😉

Die Reifen vom Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahre.

Scoty81 war jetzt 4 sec schneller ...

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Ah ich sehe gerade du hast einen A3 mit einer Leermasse von 1387KG. Dann darf der Pferdeanhänger das maximale Gesamtgewicht von 1387KG nicht übersteigen um 100km/h damit fahren zu dürfen.

Ups, achso ;-))) Ja gut, also der Hänger für den ich mich interessiere, ist zwei Jahre alt. Somit gehe ich aktuell davon aus, das die Reifen es auch sind.
Mein Wagen wiegt 1870KG und der Anhänger wäre 1600 KG

Es geht auch erstmal nur darum, ob ich das mit Klasse B machen darf, oder ob es Einschränkungen gibt. Da ich sehr viel Landstraße und kaum Autobahn fahre, fahre ich in den seltensten Fällen 100 Km/h

Update: Mist, das ist ja das Leergewicht. Du hast recht. Ich hatte die Gesamtmasse im Kopf. Sowas blödes.

Aber solange ich nicht 100 fahre, ist ja alles gut, oder?

Also mit B darfst du das noch so grade fahren. 🙂

100er Zulassung ist mit dem Zugfahrzeug nicht möglich, aber wie du schreibst wahrscheinlich vernachlässigbar.

den Pferdeanhänger darfst du auch mit 100km/h ziehen, sofern dein Zug-Fz zugelassenes Anhänger-ESP oder der Pferdehänger eine zugelassene Antischlingerkupplung besitzt (wie von @scoty81 bereits still schweigend unterstellt), denn bei dem Anhänger wird vermutlich nicht "Wohnwagen" in den Papieren stehen und somit gilt unter den o.a. Bedingungen:
Faktor 1,2 und nicht 1,0.

navec, danke für die Klarstellung, hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm. Dann ist 100er Zulassung kein Problem bei den angegebenen Werten.

Gruß Scoty81

in einem Wohnwagenforum kann man das schon mal schnell vergessen...

Mit Pferd im Anhänger würde ich aber insgesamt eher zu langsamer Gangart raten.
Eine ASK wird der Anhänger eher nicht haben und wenn das Zug-FZ zudem kein Anhänger-ESP eingetragen haben sollte, lohnt sich die Anschaffung einer ASK für den Anhänger beim TE wahrscheinlich nicht.

Ist irgendwie schon eine komische Regelung:
100km/h darf der TE mit den merkwürdigsten Normal-Anhängerkonstruktionen (inkl. der quasi ungesicherten Ladung "Pferd"😉 auch dann fahren, wenn sie 1600kg zul.GG haben, aber beim Wohnwagen ist bei real 1300kg Schluss, selbst wenn die klappbar wären und Ladung tatsächlich gesichert sein muss.

Zitat:

@navec schrieb am 26. Januar 2016 um 08:39:15 Uhr:



Faktor 1,2 und nicht 1,0.

Wo steht das?

Zitat:

@nawi31 schrieb am 26. Januar 2016 um 08:26:38 Uhr:


Ups, achso ;-))) Ja gut, also der Hänger für den ich mich interessiere, ist zwei Jahre alt. Somit gehe ich aktuell davon aus, das die Reifen es auch sind.
Mein Wagen wiegt 1870KG und der Anhänger wäre 1600 KG

Es geht auch erstmal nur darum, ob ich das mit Klasse B machen darf, oder ob es Einschränkungen gibt. Da ich sehr viel Landstraße und kaum Autobahn fahre, fahre ich in den seltensten Fällen 100 Km/h

Update: Mist, das ist ja das Leergewicht. Du hast recht. Ich hatte die Gesamtmasse im Kopf. Sowas blödes.

Aber solange ich nicht 100 fahre, ist ja alles gut, oder?

also wenn ich das richtig verstehe,

Leergewciht PKW 1870 ud zul. gg vom anhänger 1600.

dann wirst du den nicht fahren dürfen, dennich glaube dann kaum das dein PKW ein zul. gg von 1900kg hat!

Oben steht bei ihm eine Leergewicht von 1387KG 😉 Damit darf er ihn fahren.

Zur 100er Zulassung:

http://www.tuev-nord.de/.../100kmh-zulassung-2618.htm

Zitat:

@Omegab25dt schrieb am 26. Januar 2016 um 11:14:35 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 26. Januar 2016 um 08:39:15 Uhr:



Faktor 1,2 und nicht 1,0.
Wo steht das?

..in der 9.Ausnahmeverordnung zur STVO...

Zitat:

@navec schrieb am 26. Januar 2016 um 11:23:35 Uhr:



Zitat:

@Omegab25dt schrieb am 26. Januar 2016 um 11:14:35 Uhr:


Wo steht das?

..in der 9.Ausnahmeverordnung zur STVO...

ist aber 1,1 und 1,2 als factor

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