PKW-Brand - wer zahlt Feuerwehreinsatz und Folgeschäden?

Hallo,

mein PKW war vor einem Haus abgestellt als es in Brand geriet und ausbrannte. Die Ursache konnte von Polizei und SV nicht geklärt werden. Nun sagt die KFZ-Haftpflicht, dass sie den Feuerwehreinsatz nicht zahle, weil ich kein Verschulen am Brand habe und weil eine Haftung aus der Betriebsgefahr nicht gegeben sei, da der PKW abgestellt war.

Kann das wahr sein?

Wenn das stimmt, was ist mit den Brand-Folgeschäden (Hauswand musste gereinigt werden, 1 Fenster war zerstört, Schäden am Dach)?

Hat jemand mal einen solchen Fall gehabt? Würde mich über Antworten freuen.

Beste Antwort im Thema

Den Schaden der Gebäudeversicherung melden.

Die zahlen 1. nach Neuwert und nicht nach Zeitwert und 2. ist damit der Fall für dich erledigt.

Ob die dann die Autohaftpflicht noch in Regress nehmen oder nicht, kann dir ja egal sein, denn du hast deinen Schaden ersetzt bekommen.

Ich hatte im Kundenstamm den Fall auch schon einmal.
Da wurde auch die Autohaftpflicht nicht in Regress genommen.

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Doch, doch, wenn die Schadenhäufigkeit zu hoch ist, werden Gebäudeversicherungen gekündigt.

Dann kann der VN zusehen, wo er eine neue her bekommt.
Denn ein möglicher Nachversicherer fragt auch, wieviel Schäden in den letzten 5 Jahren mit welchen Schadenhöhen gewesen sind. Etwas verschweigen gilt da nicht, denn in vielen Fällen wird beim Vorversicherer nachgefragt.

Das ist mir schon klar.

Aber in der Gefahr Feuer hatte ich das eben noch nie.

Ich kenne auch so keinem, bei dem es in den letzten 5 Jahren 4-5 mal gebrannt hat.

Elementar ist ja z.B. was anderes. Aber Feuer?

Gibt es dazu Zahlen, wieviele Policen das sein sollen, aus denen die Gefahr Feuer gekündigt wurde?

Das kann sich doch höchstens im Promillebereich bewegen.

Wegen einen Schaden wird nicht gek., sondern bei mehreren Schäden und zwar nicht in einer Sparte wie F, sondern bei den anderen Sparten, die natürlich häufiger vorkommen, insbesondere Leitungswasserschäden.

Nur wird dann der ganze Vertrag gek.

Dann lasse ich mir die Gefahr Leitungswasser aus meinem Vertrag ausschließen.

Logisch. Wenn jemand ein marodes Leitungswassersystem in seinem Haus hat, dann kann das schon vorkommen.

Muss aber keine Auswirkung auf die anderen Gefahren haben.

Zumal ja auch die Frage im Antrag lautet "Vorschäden in den letzten 5 Jahren zu den beantragten Gefahren".

Falls der Versicherer also wirklich darauf besteht den kompletten Vertrag zu kündigen, so kann ich mich woanders immer noch gegen Feuer versichern, ohne die Unwahrheit angeben zu müssen.

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Zitat:

Original geschrieben von joergherr



mein PKW war vor einem Haus abgestellt als es in Brand geriet und ausbrannte. Die Ursache konnte von Polizei und SV nicht geklärt werden. Nun sagt die KFZ-Haftpflicht, dass sie den Feuerwehreinsatz nicht zahle, weil ich kein Verschulen am Brand habe und weil eine Haftung aus der Betriebsgefahr nicht gegeben sei, da der PKW abgestellt war.

Kann das wahr sein?

Bei zahlreichen Landesgesetzen gilt eine Kostentragungspflicht von Löschkosten nur dann, wenn der Schaden beim Betrieb von Kraftfahrzeugen entstanden ist. Für den Betriebsbegriff kann auf die Auslegung des § 7 StVG zurückgegriffen werden. Wenn das Fahrzeug vorsätzlich in Brand gesetzt wurde, handelt es sich nicht um eine Gefahr, die aus dem Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden ist. Eine Erstattungspflicht scheidet dann aus.

In der Sachversicherung sind oftmals Regelungen enthalten, dass Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren nicht versichert sind, wenn diese Leistung im öffentlichen Interesse erbracht werden (was bei Brandschäden immer der Fall sein dürfte).
 

Ich kenne eigentlich keine Gebäudefeuerversicherung (inkl. Hausrat), wo keine Feuerlöschkosten versichert sind.

Im Gewerbebereich und Vertragsbedingungen bis etwa Ende der 80er kam das gelegentlich vor, dort mußten diese Kosten noch extra versichert werden.

In den VGB62 eventuell auch noch, keine Ahnung, da ich mit den Vertragsbedingungen bisher noch nicht in Berührung gekommen bin.

Wenn die Feuerwehr zum löschen eines Hauses kommt, dann ist das doch in den meisten Fällen eh ohne Kosten verbunden, oder?

Zumindest weiß ich das so von den örtlichen freiwilligen Feuerwehren.

Ist es bei Berufsfeuerwehren anders?

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Wenn die Feuerwehr zum löschen eines Hauses kommt, dann ist das doch in den meisten Fällen eh ohne Kosten verbunden, oder?

Zumindest weiß ich das so von den örtlichen freiwilligen Feuerwehren.

Ist es bei Berufsfeuerwehren anders?

Falsch, für jeden echten Einsatz erstellt die Gemeinde eine Rechnung.

Von irgendwas muß ja die FFW Ausrüstung gezahlt werden.
Ich bin selber Mitglied einer FFW.

Also zumindest in Niedersachsen scheint das löschen von Gebäuden noch kostenlos zu sein.

Zitat:

Wer dringend die Feuerwehr benötigt, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, oder ein Brand ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken machen. Das Niedersächsische Feuerwehrgesetz sieht vor, dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind.

http://www.feuerwehr-verden.de/einsaetze/einsatzkosten/

So wie es da steh, ist auch mein Wissensstand für andere Bundesländer.

Wenn Leib und Leben in Gefahr ist oder ein Gebäude brennt sind die Einsätze kostenlos.

Für alles andere werden Gebühren erhoben.

Ich komme aus Niedersachsen und habe bereits Rechnungen der Gemeinde gesehen bzw an die Versicherung weiter geleitet.

sobald eine versicherung vorhanden ist, versucht die gemeinde das geld einzutreiben....

....ist keine vorhanden, gibts halteben auch kein geld!

hallo

ich hatte dez 2012 auch ein kfz brand allerdings hatte ich teilkasko aber die situation war die gleiche wie bei dir hab ihn abgestellt wurde mitten in der nacht angerufen daß das auto brennt
ich weiß jetzt nicht ob du die rechnung schon hast wenn nicht will ich dich mal kurz darauf vorbereiten was da kommt ich gehe mal von meinem fall aus

also feuerwehr einsatz, strasenreinigung, einsatzfahrzeuge, usw haben mal in 3 stunden ca 2200euro gekostet bei dir käme dann noch die geschichte mit der fassade dazu was zusätzlich kosten verursacht

meine vers. hat es binnen einer woche beglichen allerdings in deinem fall rate ich dir noch ein paar euros zu investieren und dir rat bei einem anwalt zu holen weil nicht nur das du kein auto mehr hast sondern der brief der danach kommt zieht dir erstmal den teppich unter den füssen weg

wenn du dir in zukunft wieder ein auto zulegst dann immer (wenigstens) teilkasko die paar euron mehr lohnen sich dann wenn sowas eintrifft ;-)

wenn ich dir noch helfen kann schreib mich an

gruß
steffen

Zitat:

Original geschrieben von sunniboy1979


hallo

ich hatte dez 2012 auch ein kfz brand allerdings hatte ich teilkasko aber die situation war die gleiche wie bei dir hab ihn abgestellt wurde mitten in der nacht angerufen daß das auto brennt
ich weiß jetzt nicht ob du die rechnung schon hast wenn nicht will ich dich mal kurz darauf vorbereiten was da kommt ich gehe mal von meinem fall aus

also feuerwehr einsatz, strasenreinigung, einsatzfahrzeuge, usw haben mal in 3 stunden ca 2200euro gekostet bei dir käme dann noch die geschichte mit der fassade dazu was zusätzlich kosten verursacht

meine vers. hat es binnen einer woche beglichen allerdings in deinem fall rate ich dir noch ein paar euros zu investieren und dir rat bei einem anwalt zu holen weil nicht nur das du kein auto mehr hast sondern der brief der danach kommt zieht dir erstmal den teppich unter den füssen weg

wenn du dir in zukunft wieder ein auto zulegst dann immer (wenigstens) teilkasko die paar euron mehr lohnen sich dann wenn sowas eintrifft ;-)

wenn ich dir noch helfen kann schreib mich an

gruß
steffen

achja hatte noch vergessen solltest du eine hausratversicherung haben melde es auch dieser das das auto gebrannt hat

beispiel: du hast etwas gekauft liegt seit ein paar wochen im kofferraum,rücksitz... und ist jetzt mitverbrand kannst du die der hausrat melden sie wollen belege hast du keine dann wird der zeitwert errechnet aber vorsicht die sachen dürfen nicht verschraubt usw sein und nicht länger als 3 monate im auto sein nur ein tip am rande den die wenigsten wissen hatte ich auch durch zufall erfahren.

Zitat:

Original geschrieben von sunniboy1979


...du die der hausrat melden sie wollen belege hast du keine dann wird der zeitwert errechnet...

Wie kommst Du denn da drauf? Ein Beleg oder eine Rechnung ist

eine

Möglichkeit, die Schadenhöhe nachzuweisen. Hier gibts durchaus noch andere Wege!

Ob in der Hausrat diese Sachen (die zum Hausrat gehören), die sich im KFZ sich befinden versichert sind, ist Bedingungsabhängig.

Soviel mir bekannt ist, sind in einigen Leistungspaketen diese Sachen gegen Diebstahl versichert, aber möglicher Weise nicht gegen Feuer.

Ob jetzt im Rahmen der Außenversicherung (Gegenstände, die sich vorrübergehend außerhalb vom Versicherungsort befinden) die Sachen im Auto versichert sind, ist zweifelhaft.
Soweit mir bekannt ist, sind die Sachen im Rahmen der Außenversicherung nur in abgeschlossenen Zimmer oder anderen Räumen versichert (z.B. Hotelzimmer, Ferienhaus, Wohnung von studieren oder in der Ausbildung befindlichen Kindern im In- und Ausland).

Da ich aber weiß, dass die einzelnen Versicherer jeder ihr eigenes Süppchen kocht, kann das hier wohl Niemand so richtig beantworten.

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