PKW Anhänger Versichern - Teilkasko oder Haftpflicht?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Nachdem mir hier bei meiner Anhänger Kaufberatung so gut geholfen worden ist, habe ich gleich die nächste Frage die mich quält, die passende Versicherung. Wollte meinen Hänger Montags zulassen.

Es Handelt sich um einen 1300 Kg Anhänger der Fa. WM Meyer. Dieser ist nagelneu 🙂
Ich habe mich schon belesen im Internet und bin bei Jahresbeiträgen zwischen ~ 40 und 70 Euro.
Allerdings für Teilkasko.

Nun habe ich in diversen Foren gelesen das wohl viele Besitzer Ihren Hänger nur Haftpflicht versichern?
Im Falle eines Unfalles (Mit dem PKW bin ich Teilkaskoversichert) zahlt angeblich sowieso die PKW Versicherung?

Was stimmt nun, bzw wie habt Ihr euren Hänger versichert und was ratet ihr mir?
Wie sieht es aus wenn ich den Hänger über die Landwirtschaft meiner Eltern versichere? Funktioniert das, da ich dann nicht als Halter eingetragen bin ?

Vielen Dank schon mal
Fo0

Beste Antwort im Thema

Für Zweifler:

Der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit...Standort im Inland ist verpflichtet...eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz).

Ausnahme (unter anderem):

Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen (§ 2 Absatz 1 Nr. 6c Pflichtversicherungsgesetz).

Die ausgenommenen Anhänger sind nachzulesen in § 3 Absatz 2 Nr. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), z. B. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.

Für deinen (Fo0) Anhänger: Haftpflicht musst du, Teil- oder gar Vollkasko kannst du.

Entsteht ein Fremdschaden beim Ziehen des Anhängers, wird die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen. Hat sich der Anhänger vom Zugfahrzeug gelöst und steht oder war er nicht mit einem Kraftfahrzeug verbunden, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Anhängers die Schäden von Beteiligten.

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Aber das ganze Problem ist, das man einen Anhänger ohne Versicherungsnachweis hier in Deutschland nicht anmelden kann und ohne Anmeldung darf der Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen.
Somit braucht ein Anhänger eine Versicherung um ihn in auf Öffentlichen Straßen ziehen zu können, außer der Anhänger hat ein 25 km/h Schild hinten dran und wird auch nur von ein Fahrzeug was nicht mehr als 25 km/h fährt gezogen, dann darf er auch ohne Anmeldung, Versicherung und Streuen auf Öffentlichen Straßen fahren.

Fazit: braucht ein Anhänger eine Versicherung sofern er auf Öffentlichen Straßen gezogen wird, auch wenn beim Unfall das KFZ in Zahlung gehen muß.

Zitat:

@Markus1181 schrieb am 29. Januar 2017 um 09:24:16 Uhr:


Auch wenn der Anhänger auf Landwirtschaft, als Sportgerät oder zu Beförderung selbiges etc zugelassen wird, ist eine Haftpflicht zwingend erforderlich. Sonst bekommst du ihn gar nicht erst zugelassen. Diese Anhänger sind Steuerbefreit.
Es sei denn, du willst deinen Anhänger hinter einem auf Landwirtschaft zugelassenen Trecker mit 25km/h fahren, dann brauchst du ihn nicht Versichern bzw zulassen.

Rechtlich nicht zutreffend.

Zitat:

@steph0211 schrieb am 29. Januar 2017 um 20:28:44 Uhr:


Aber das ganze Problem ist, das man einen Anhänger ohne Versicherungsnachweis hier in Deutschland nicht anmelden kann und ohne Anmeldung darf der Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen.
Somit braucht ein Anhänger eine Versicherung um ihn in auf Öffentlichen Straßen ziehen zu können, außer der Anhänger hat ein 25 km/h Schild hinten dran und wird auch nur von ein Fahrzeug was nicht mehr als 25 km/h fährt gezogen, dann darf er auch ohne Anmeldung, Versicherung und Streuen auf Öffentlichen Straßen fahren.

Fazit: braucht ein Anhänger eine Versicherung sofern er auf Öffentlichen Straßen gezogen wird, auch wenn beim Unfall das KFZ in Zahlung gehen muß.

Sorry Jungs,
warum behauptet ihr so etwas, wenn Ihr nicht wirklich Anhnung habt.!!!

Hat schon lange nix mehr mit dem Problem des TE zu tun,

aber in D zugelassenen Sportanhänger (erkennbar durch grünes Kennzeichen, das auch Steuerbefreiung bescheinigt) müssen keine Haftpflichtversicherung haben.

Bevor jemand noch einmal dagegen Posen möchte, sollte er sich bitte erst einmal sachkundig machen.
Danke!!!

Man könnte jetzt natürlich ganz spitzfindig einwenden, dass die genannten Anhänger ohne Versicherungspflicht und mit grünem Kennzeichen ja auch garnicht zugelassen sind, sondern lediglich ein Kennzeichen zugeteilt bekommen haben.

Insofern habt ihr irgendwie alle etwas Recht 😉

(es ist aber wohl auch eine Besonderheit dieses Forums, dass jemand einen Sachverhalt erläutert und mit Zitaten aus den einschlägigen Vorschriften eindeutig belegt, und dann derjenige der im nächsten Posting ohne jeden Beweis einfach mal das Gegenteil behauptet dafür auch noch Danke-Klicks bekommt...)

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...richtig, ich hab 2 Bootstrailer zugelassen... einer ungebremst 450kg zul.GG. -siehe Bild- und einer 2,2 to. zul.GG. beide haben jeweils ein grünes Kennzeichen und sind nicht haftpflichtversichert.

Bis vor etlichen Jahren war für solche Anhänger nicht einmal eine Zulassung und damit auch keine HU nötig, es wurde einfach ein sog. Folgekennzeichen am Heck angebracht ... quasi ne Kopie vom Kennzeichen des ziehenden PKW.

Ach ja, im Falle eines Unfalls ist der Anhänger bzw. Schäden, die dieser verursacht über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs abgedeckt. Das gilt auch, sollte sich der Anhänger während der Fahrt oder während des Unfallereignisses vom Zugfahrzeug lösen!
Kann man so sogar in den meisten Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherer nachlesen.

@TE ... eine Haftpflichtversicherung für einen Anhänger ist eigentlich recht günstig, für meinen 2,0 to. zul.GG. Tandemanhänger zahl ich z.B. bei der HDI um die 28,- EUR / Jahr. Ist also nicht das große Geschäft für die Versicherer, daher sträuben sich manche oder versichern Anhänger nur, wenn man auch das Auto bei ihrer Gesellschaft versichert hat... daher würde ich der Einfachheit halber erstmal bei der Versicherung anfragen, bei der Du Dein Auto versichert hast.

Hier geht es doch um Peanuts.
Ich zahle für HV und TK (o.SB) 41€/Jahr bei der HUK24.

Wollte nur eine kurze Rückmeldung geben.
Habe nun den Hänger zugelassen und bei der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe versichert.
Kostet mich Teilkasko ohne Selbstbeteiligung 24,90 im Jahr.

Vielen dank für die vielen Antworte besonders an Pinarella - für den Tipp.
Somit hat sich das Thema erst einmal erledigt.

LG Fo0

Zitat:

@medion1954 schrieb am 30. Januar 2017 um 10:07:26 Uhr:


Hier geht es doch um Peanuts.
Ich zahle für HV und TK (o.SB) 41€/Jahr bei der HUK24.

Schwarz oder Grün? Tafel meine ich. Grün ist mein Punkt: Du zahlst also für welche Leistung? Denn falls der Hänger hängend Schaden anrichtet zahlt das Zugfahrzeug bzw. Versicherung davon.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 31. Januar 2017 um 07:07:12 Uhr:



Zitat:

@medion1954 schrieb am 30. Januar 2017 um 10:07:26 Uhr:


Hier geht es doch um Peanuts.
Ich zahle für HV und TK (o.SB) 41€/Jahr bei der HUK24.

Schwarz oder Grün? Tafel meine ich. Grün ist mein Punkt: Du zahlst also für welche Leistung? Denn falls der Hänger hängend Schaden anrichtet zahlt das Zugfahrzeug bzw. Versicherung davon.

???

Da nenne ich in meinem Beitrag vom 29.01.2017 Fakten, die nachzulesen vielleicht etwas Mühe kosten, und schon wird gegenan geschrieben (mit Danke) und z. B. ein grünes Kennzeichen entdeckt, von dem gar keine Rede war.

So werden in Foren immer wieder Themen zerrissen!

Trotzdem vielen Dank für die bisher fünf Danksagungen für meinen Beitrag!

"Schwarz oder Grün? Tafel meine ich. Grün ist mein Punkt: Du zahlst also für welche Leistung? Denn falls der Hänger hängend Schaden anrichtet zahlt das Zugfahrzeug bzw. Versicherung davon."

Ich wäre mir da nicht so sicher, denn im gewerblichen Bereich wird der Schaden zwischen den Versicherungen von Zugfahrzeug und Anhänger aufgeteilt. ( Anhänger-Regress od. Mithaftung). Also lieber mal bei einem der sich auskennt erkundigen.
Soviel ich weis, hat sich da einiges geändert auch bei den Vorgaben für eine grüne Nummer.

mfg

Zitat:

@Fo0 schrieb am 30. Januar 2017 um 10:34:19 Uhr:


Wollte nur eine kurze Rückmeldung geben.
Habe nun den Hänger zugelassen und bei der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe versichert.
Kostet mich Teilkasko ohne Selbstbeteiligung 24,90 im Jahr.

Vielen dank für die vielen Antworte besonders an Pinarella - für den Tipp.
Somit hat sich das Thema erst einmal erledigt.

LG Fo0

Dann kann hier ja zu. 😉

Wenn ihr euch über Grundsätzliches zur Anhängerversicherung austauschen wollt, macht doch einfach eine neue Diskussionsecke auf, wo jeder was reinschreiben kann. Dann ist imho auch denjenigen besser geholfen, die wie in diesem Fall eine ganz explizite Frage haben. Die müssen sich dann nicht mehr durch Berge von Postings kämpfen, die nichts mit deren Frage zu tun haben.
Soweit die schöne Theorie. 🙂

mfg

***closed***

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