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PKW-Anhänger um wie viel Auflasten? Leermasse erhöhen um Kosten zu sparen?

Themenstarteram 23. Februar 2008 um 19:07

Hallo,

ich habe vor einen Anhänger auf 1350 kg auflasten zu lassen. Von der Technik her kein Problem, alle Teile sind bis min. 1350 kg Gesamtgewicht geeignet.

Jetzt meine Frage: Was kann man wohl noch "nutzloses" an einem Anhänger montieren, damit man mit der Nutzlast bei maximal 1000 kg ist?

Der Anhänger hat im Fahrzeugschein eine Leermasse von 310 kg stehen. Inzwischen wurden aber einige Teile angebaut (Automatikstützrad, Stützen, Zurrmulden, Radstoßdämpfer für 100 km/h etc.). Daher weiß ich nicht, was er aktuell wiegt. Gesamtgewicht ist derzeit 1000 kg.

Was zählt eigentlich zur Leermasse? Alles was fest verbunden, bzw. verschraubt oder verschweißt ist?

Ist es eventuell sinnvoll, ihn wegen der KFZ-Steuer nur bis z. B. 1200 kg zGG auflasen zu lassen? Kosten ja pro 200 kg zGG 7,46 Euro pro Jahr...

Ist evtl. ein anderes Gesamtgewicht sinnvoll im Bezug auf die Wahl des Zugfahrzeugs? Meistens wird der Anhänger von einem Golf 4 gezogen (Leermasse 1376 kg, Anhängelast 1400 kg, 1500 kg bis 8% Steigung); was sind gängige Gewichte von Fahrzeugen der Golfklasse?

Ich hoffe, dass das nicht zu verwirrend ist ;-)

Gruß

Pinarella

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9 Antworten

Hallo Pinarella,

ich habe nicht verstanden, was du genau möchtest.

Den Anhänger auflasten ist kein Problem, das ist dir ja klar. Wenn er minimal 310kg leer wiegt, und du 1350kg Gesamtgewicht hast, beiben 1040kg Nutzlast. Wenn du jetzt einen nutzlosen 40Liter Wasserkanister anbaust, und ihn befüllst, hast du 1000Kg Nutzlast.

Die Leermasse ist doch unerheblich. Wichtig ist, das du nicht mehr drauf lädst als das Gesamtgewicht erlaubt und nicht mehr hinter deinen Golf hängst als du darfst. Du darfst natürlich auch einen 2To Anhänger hinter hängen, den dann allerdings nicht ausladen.

Die Steuer kann ja nicht das Problem sein. Auf 7,46Euro im Jahr kann es wohl nicht ankommen.

Ich hoffe du hast noch die alter Klasse 3, oder BE sonst wird die Rechnung etwas komplizierter.

Gruß

Frank

@ xl420 Wobei Führerschein BE nicht nötig ist da das Gespann insgesamt nicht über 3,5T kommt.

Aber so ganz verstehe ich nicht warum du was anbauen möchtest. Der Anhänger wird nach Gesamtgewicht und nicht nach Nutzlast besteuert. Daher egal ob angebaut oder aufgeladen.

Themenstarteram 23. Februar 2008 um 23:11

Hallo!

 

Also mir geht es einmal darum etwas zu finden, was halt die (denke ich) fehlenden 40 kg wiegt und was ich (für den TÜV nachvollziehbar) anbauen kann. Wenn ich jetzt einen Wäschetrockner auf der V-Deichsel montieren würde, sähe dass ja sicherlich blöd aus :D. Das mit den Wasserkanistern ist gar keine schlechte Idee, nur müsste ich mir noch überlegen, wie ich diese befestige. Damit käme ich dann auf die 1000 kg Nutzlast (wichtig deshalb, weil die Versicherung des Anhängers pro angefangene 1000 kg Nutzlast abrechnet, bei 1040 kg z.B. würde die Haftpflichtversicherung pro Jahr sofort ca. 21 Euro mehr kosten, das wäre mehr als das Doppelte des jetzigen Preises).

 

Zum Zugfahrzeug: Der beschriebene Golf fährt meistens mit diesem Anhänger. Darum würde das Gesamtgewicht des Anhängers von 1350 kg bei diesem Auto "gut passen", das der Golf eine Leermasse von 1376 kg hat und, um Tempo 100 fahren zu dürfen, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und das tatsächliche Gewicht natürlich dessen Anhängelast nicht überschreiten darf.

 

Sollte ich den Anhänger mal verleihen oder ich ein anderes Auto bekommen stellt sich die Frage, ob ich immernoch Tempo 100 fahren dürfte. Das würde nur gehen, wenn das andere Zugfahrzeug leer mindestens 1350 kg wiegt, da ja sonst die Leermasse zu gering wäre. Ich gehe davon aus, dass ein zukünftiges Auto von mir höchstwahrscheinlich etwas in der Größe eines Golfs sein wird. Daher: Was wiegen Auto, wie z.B. Audi A3., Toyota Corolla, Seat Leon, Fiat Bravo oder Renault Megane? Sollten die alle viel leichter sein als mein jetziger Golf (oder halt unter 1350 kg leer wiegen), dürfte ich nicht mehr 100 fahren.

 

Angenommen die Fahrzeuge der Golfklasse wiegen alle nur 1200 bis 1300 kg. Dann würde es wohlmöglich Sinn machen, direkt nur auf 1200 kg aufzulasten: So würde ich noch Tempo 100 fahren dürfen und hätte nebenbei noch pro Jahr 7,46 Euro Steuern gespart. Die Kosten für die Versicherung blieben dann gleich, wäre ja auch Nutzlast bei ca. 850 kg (also Versicherungstarif bis 1 t Nutzlast).

 

Habe Führerscheinklasse BE, habe den Führerschein erst seit ca. 15 Monaten. Wollte schon deshalb BE, weil ich bereits in der Fahrschule die sch*** Rechnerei und die ganzen Ausnahmen leid war ;).

 

Gruß

Pinarella

 

 

Hi,

Laste doch deinen Anhänger einfach auf z.B. 1309kg auf. So bleiben dir bei einem Leergewicht von 310kg eine Nutzlast von 999kg dann passt das auch mit der Versicherung. Und du fährst kein unnötiges Gewicht mit herum.

Oder auf 1200kg wenn du die 7,46€ sparen möchtest.

Ein A3 ist schwere wie der Golf. Toyota weis ich grade nicht.

am 24. Februar 2008 um 1:32

Zitat:

Original geschrieben von Waldorfmicro

@ xl420 Wobei Führerschein BE nicht nötig ist da das Gespann insgesamt nicht über 3,5T kommt.

Aber so ganz verstehe ich nicht warum du was anbauen möchtest. Der Anhänger wird nach Gesamtgewicht und nicht nach Nutzlast besteuert. Daher egal ob angebaut oder aufgeladen.

Dazu eine kurze Frage: Darf man bei FS-Klasse B mehr als 750 kg anhängen?

So, wie ich es gelernt hatte und wie ich es den Lehrlingen auch immer vermittle, musst Du immer, wenn Du mehr als 750 kg anhängen willst, ein E hinter der jeweiligen FS-Klasse stehen haben.

Hier mal kurz die Reglung zu Klasse B(E) und Anhängern

Und welchen Anhänger darf ich mit Klasse B fahren?

1 . Anhänger bis 750 kg,

2. Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist, als die Leermasse (steht im Fahrzeugschein) des ziehenden Fahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht schwerer als 3,5 t ist.

Und welchen Anhänger / Gespanne kann ich mit Klasse BE fahren?

1.beide Fahrzeuge zusammen eine größere zulässige Gesamtmasse als 3,5 t aufweisen.

2.die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist und zugleich die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.

3.denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.

Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Gruß Alex der seinen BE vom Arbeitgeber gesponsert bekam, da er die Reglung auch nicht genau verstanden hatte.:D

Wenn ich das so lese, regst du dich wegen ~30 Euro = `$45,-- auf???

Geh mal in ein gutes Restaurant Essen, OHNE deine Frau. Schon hast du 60,-- Euro gespart fur deinen Anhanger.

Lebst du nach dem Motto Geiz ist Geil???

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Wenn ich das so lese, regst du dich wegen ~30 Euro = `$45,-- auf???

Geh mal in ein gutes Restaurant Essen, OHNE deine Frau. Schon hast du 60,-- Euro gespart fur deinen Anhanger.

 

Lebst du nach dem Motto Geiz ist Geil???

 

Rudiger

 

:Dnichmehreinkrich

Vorraussetzung ist naturlich das deine Frau nicht in die nahe eines Schuhgeschaftes kommt.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaV8

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Wenn ich das so lese, regst du dich wegen ~30 Euro = `$45,-- auf???

Geh mal in ein gutes Restaurant Essen, OHNE deine Frau. Schon hast du 60,-- Euro gespart fur deinen Anhanger.

Lebst du nach dem Motto Geiz ist Geil???

Rudiger

:Dnichmehreinkrich

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