Piaggio Zip 50 4T BJ 2006 Höchstgeschwindigkeit

Hallo,

Ich hab einen gebrauchten Piaggio Zip 2 50 4Takter BJ 2006 mit 12300 KM für 500 gekauft
Wie schnell fährt dieser roller wenn Man alle Drosseln entfernt hat?

Danke

21 Antworten

Hmmmm, Mein Roller wurde bei der Auslieferung mit 45 km/h zugelassen. Später wurde dann ein Drosselsatz für 25 km/h mit Gutachten eingebaut. Wenn dieser nun wieder ausgebaut wird, soll plötzlich ein anderer Drosselsatz mit Gutachten rein? Das ergibt doch keinen Sinn. Papiere für 45 km/h sind ja vorhanden.

Du hast noch das Gutachten für den 25er Satz? Auch da steht drin, wo der Unterschied zum 45er liegt.

Es geht wahrscheinlich auch um die Rückeintragung auf 45 Km/h...
Das kostet in Deutschland auch wieder ein paar Teuros...
Glaube nicht, das Du zwischen 25 und 45 Km/h kostenlos switchen kannst.
Aber gehe mal zum TÜV und lass Dich beraten...
Gr. Rupert

Zitat:

@greenhorn43 schrieb am 15. März 2022 um 09:13:47 Uhr:


Es geht wahrscheinlich auch um die Rückeintragung auf 45 Km/h...
Das kostet in Deutschland auch wieder ein paar Teuros...
Glaube nicht, das Du zwischen 25 und 45 Km/h kostenlos switchen kannst.
Aber gehe mal zum TÜV und lass Dich beraten...
Gr. Rupert

Und sei dir sicher, die Rennleitung kennt die Unterschiede genau und sieht auf Anhieb, ob dein Roller mit korrektem Gutachten und richtiger Drosselung unterwegs ist.
Bei unzulässiger Bastelei ist die Betriebserlaubnis erloschen, und Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis mögen die Polizisten gar nicht, dann können die richtig unangenehm und teuer werden.
Da kann man besser den B196 machen, der ist billiger und streßfreier.

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Also Zurück- oder umgeschrieben werden muss da gar nichts und ein Gutachten ist auch komplett überflüssig. Die ursprünglichen Papiere mit 45 km/h sind ja unverändert und die Polizei hat null Kenntnis darüber, dass der mal auf 25 km/h gedrosselt war. Woher denn auch? So einen Roller muss man schließlich nur versichern - nicht zulassen.
Als er auf 25 km/h gedrosselt war, musste das nur nachgewiesen werden können, damit dann auch Personen mit Mofaführerschein damit fahren können.

Papstpower hat schon Recht, ich brauchte einfach nur in das Gutachten von der 25 km/h-Drosselung zu schauen:
Dort sind Distanzring, Abreißschraube und Rücksitztasche (letzteres durfte schon vor Jahren entfernt werden) genannt und deren Einbau beschrieben. Die Teile einfach entfernt und die ursprünglichen Papiere sind wieder uneingeschränkt gültig. Eine Bauartveränderung zur Leistungssteigerung wurde nir vorgenommen.
Und wenn ich schnell fahren will, nehme ich einfach mein Motorrad, dafür baue ich keinen Roller um. @

Zitat:

@Rossco01 schrieb am 15. März 2022 um 19:42:48 Uhr:


Also Zurück- oder umgeschrieben werden muss da gar nichts und ein Gutachten ist auch komplett überflüssig. Die ursprünglichen Papiere mit 45 km/h sind ja unverändert und die Polizei hat null Kenntnis darüber, dass der mal auf 25 km/h gedrosselt war. Woher denn auch? So einen Roller muss man schließlich nur versichern - nicht zulassen.
Als er auf 25 km/h gedrosselt war, musste das nur nachgewiesen werden können, damit dann auch Personen mit Mofaführerschein damit fahren können.

Papstpower hat schon Recht, ich brauchte einfach nur in das Gutachten von der 25 km/h-Drosselung zu schauen:
Dort sind Distanzring, Abreißschraube und Rücksitztasche (letzteres durfte schon vor Jahren entfernt werden) genannt und deren Einbau beschrieben. Die Teile einfach entfernt und die ursprünglichen Papiere sind wieder uneingeschränkt gültig. Eine Bauartveränderung zur Leistungssteigerung wurde nir vorgenommen.
Und wenn ich schnell fahren will, nehme ich einfach mein Motorrad, dafür baue ich keinen Roller um. @

Stimmt, die Polizei interessiert sich nicht dafür, wie schnell der Roller mal mit welchem Gutachten (oder auch nicht) gefahren wurde.

Wichtig ist, dass alles stimmt, wenn mal wieder kontrolliert wird, und dann sieht die Polizei sofort, ob das richtige Gutachten vorhanden und die richtige Drosselung eingebaut ist; die kennen sich dasmit richtig gut aus!

Zitat:

Wichtig ist, dass alles stimmt, wenn mal wieder kontrolliert wird, und dann sieht die Polizei sofort, ob das richtige Gutachten vorhanden und die richtige Drosselung eingebaut ist; die kennen sich dasmit richtig gut aus!

Ist alles da, was bei Auslieferung und Erstversicherung auch da war.

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