Pferdehänger verloren

Volvo

Ich habe gestern mit meinem Volvo CX90 mit abnehmbarer Hängerkupplung (die ich vor ca. 1 Jahr montiert und seitdem nicht mehr abgenommen habe) bei voller Fahrt (ca. 60 kmh) einen leeren Pferdehänger verloren, da sich der Kugelkopf der Hängerkupplung (!!!) vom Volvo gelöst hat. Gott sei Dank war der Hänger vollkommen leer und es kam kein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden. Der Pferdehänger war ca. 3 km am Volvo, auf freier Fahrt, ohne irgendeine Auffälligkeit, und löste sich unbemerkt. Der Hänger fuhr rechts in den Strassengraben, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Da ich die Hängerkupplung sofort beim Neukauf des Volvos vor 2 Jahren montieren lies und seit dieser Zeit ca. 1 mal pro Woche ihn meist zum Pferdetransport eingesetzt habe, ist mir völlig unklar, wie sich die abnehmbare Hängerkupplung ohne weieteres in voller Fahrt (!!!) lösen kann. Wer kann mir weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrung gemacht?

26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von gseum


... ist doch gar nicht abgebrochen. Und wenn sich der gesamt Kopf aus der Halterung löst bei Belastung gibt es (für mich) keine Frage: Dann muss der gewechselt werden. ...

Hupps - dann stimmt ja der Grund des Rückrufschreibens doch. @Gerd, druckt Dir das aus (wenn Du es nicht lesen kannst, fax ich Dir das in besserer Qualität mal zu, oder maile es (aber bei GMX?).

Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (hatte das als abgebrochene Kugel am AHK verstanden. Ist also einfach nur gelöst und NICHT abgebrochen. Trotzdem, mach mal ein Foto von dem def. Teil. Danke ;-)

Dann ist es aber genau die aus dem Rückruf. Meine konnte man gar nicht verwenden ohne abzuschließen. Deshalb wurde hier auch nichts getauscht.

Gruß
Michael

am XC90 ohne AHK. Der ist auch so groß genug.

Man lernt nie aus. Ich habe bisher dass Sicherungsseil auch immer um die AHK gehängt. Werde es zukünftig wohl mit 'nem stabilen Karabinierhaken an der Abschleppöse befestigen. Geht das nicht auch beim Volvo? Würde Geld sparen.

Bei VW gab's auch eine Rückrufaktion, weil die Arretierung der AHK fehlerhaft sein konnte. Gleicher Zulieferer? So viele gibt's da ja nicht.

@ Torsten
Dem 🙂 hätte ich es aber gegeben. Einfach den Zettel wegschmeißen. 😠 Selbst bei den so verrufenen VW-Vertragswerkstätten habe ich immer eine Bestätigung bekommen, dass ich an der Aktion teilgenommen habe und es wurde auch ins Serviceheft eingetragen, auch wenn mein Auto nicht betroffen war. (Waren aber auch nur zwei Aktionen 😉 )

Gruß
DeWeDo - der kostengünstige Lösungen bevorzugt

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo


Werde es zukünftig wohl mit 'nem stabilen Karabinierhaken an der Abschleppöse befestigen. Geht das nicht auch beim Volvo?

Der Volvo (XC90) hat keine Abschleppöse, die kannst du nur im Fall der Fälle montieren.

Da muss der 🙂 schon eine separate Öse für anschrauben...

Gruß
Jürgen

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Das ist jetzt aber ganz und gar nicht Premium. 😉

Gruß
DeWeDo - mit Bezug auf einen anderen Fred

Wenn der 🙂 doch dann eine Premium Öse montiert passt es doch wieder 😉 😁

Gruß
Michael

Wusstet Ihr das Motor Talk einfach Sternchen setzt statt Premium Öse als ein Wort zu schreiben 😁

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von Volwow


Wusstet Ihr das Motor Talk einfach Sternchen setzt statt Premium Öse als ein Wort zu schreiben 😁

Wussten wir... 😉

Aber Scheiße kannst du inzwischen ausschreiben: Hoffentlich war in dem Anhänger keine Pferde... - nur so als OnT-Test... 😁

Gruß
Jürgen

"Eigentlich" passt der Vorfall nicht zum Rückruf.
Der Rückruf war in 2004, die Kupplung wurde aber erst vor ca. einem Jahr montiert. Das wäre also Ende 2005.

Zwischen Rückruf und Montage der Kupplung liegt ca. 1 Jahr.

Was aber, wenn eine "alte" Kupplung montiert wurde, oder es sich um einen Gebrauchtwagen handelt und der Vorbesitzer die Rückrufaktion ausgelassen hat....

Wir auch immer:
Dicke Scheiße!

Marc
-der seinen Wohnwagen an eine Westfalia Kupplung hängt-

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan


(...)
Ich habe auch die Original Volvo abnehmbare AHK bei der Autoübernahme montieren lassen (Herbst 2003) und habe sie seitdem nicht einmal abgenommen.
(...)

Oha!

Ich will ja nicht lästern, aber das Fahren mit angebrachter, abnehmbarer Kupplung, ohne Hänger ist nicht erlaubt....

Gruß

Steve, der ansonsten auch nicht verstehen kann wie sowas passieren kann....

Zitat:

Original geschrieben von gseum von gestern 21.40 Uhr


Oder - wenn der Kopf eh montiert bleibt - aus versicherungstechnischen Gründen gleich eine starre AHK - denn die Versicherungen sind durchaus berechtigt Schadensabzug z.B. bei Auffahrunfällen zu machen, weil du durch das Abnehmen des Kopfes "Schadensminimierung" hättest betreiben können...

... es ist eben die Schadensminderungspflicht, die ein Problem eigentlich nur im Unfallfall darstellt. Allerdings gibt es keine Hinweise dazu in der Stvo / Stvzo. Ob die Polizei dort ein Bußgeld erheben darf, wurde hier schon mal sehr widersprüchlich diskutiert.

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum


... es ist eben die Schadensminderungspflicht, die ein Problem eigentlich nur im Unfallfall darstellt. Allerdings gibt es keine Hinweise dazu in der Stvo / Stvzo. Ob die Polizei dort ein Bußgeld erheben darf, wurde hier schon mal sehr widersprüchlich diskutiert.

Schönen Gruß
Jürgen

Hmmmm... ich denke, es wird hier wohl dieser Paragraf der StVZO zum Ansatz kommen:

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§30c Vorstehende Außenkanten

(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Könnte ich mir zumindest vorstellen. Die Herren in grün kassieren da schon mal gerne 30,--€ ab...

Steve

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