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Passen die Felgen auf mein Auto

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 15:00

Hallo ich habe mir die Felgen Borbet XL vor einem Jahr für meinen Ford Mondeo MK4 in 235 40 R18 bestellt. Jetzt habe ich einen MK5 und laut dem Felgengutachten darf ich die Felgen in der gleichen Größe ohne Auflagen fahren, in 235 45 R18 aber nur unter den folgenden Auflagen:

K13: An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25 An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10mm aufzuweiten.

In meiner COC Bescheinigung ist aber nur die Größe 235 45 R18 aufgefrührt also darf ich auch nur diese fahren?

Was bedeuten diese Auflagen und warum sollen die Felgen nicht passen, wenn die orginalen in dieser Größe auch gepasst haben?

Vielen Dank und Liebe Grüße

Sebastian

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14 Antworten

Hallo,

als erstes beschreibst Du mit Deinen Angaben ( 235 40 o. 45 R18) eine Reifengröße und nicht die kompletten und relevanten Maße der Felge.

Was ist mit den Angaben zu Einpresstiefe, Tragfähigkeit, Lochkreis, Nabenlochgröße?

Wäre prima , damit man hier auch relevante Antworten finden kann.

Die Auflagen aus dem Gutachten deuten auf notwendige Karosseriearbeiten hin, um bspw. genügend Platz für den Reifen im Radhaus zu haben, auch wenn das Fahrwerk vollständig einfedert oder sich „verschränkt)

Da Fahrzeuge eben unterschiedliche Achsgeometrien, Achslasten und Blechmaße haben muss eben nicht jede Felge auf jedes Fahrzeug ohne die geforderten Änderungen passen.

Solche geforderten Umbauarbeiten sollte jemand machen der sich damit auskennt um es nachher auch eingetragen zu bekommen.

Da es Auflagen im Gutachten zu gibt muss wohl auch eine Abnahme der Arbeiten bei einem Sachverständigen mit Eintragung durchgeführt werden.

Zitat:

In meiner COC Bescheinigung ist aber nur die Größe 235 45 R18 aufgefrührt also darf ich auch nur diese fahren?

COC gilt nur für Serien-Rad-/Reifenkombinationen.

Für Zubehörräder gelten ausscchließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.

Wegen der K(arosserie)-Auflagen gibt's auch die A01.

Bedeutet: Sofortige [TÜV, Dekra, …]-Abnahme fällig.

Zitat:

Was bedeuten diese Auflagen und warum sollen die Felgen nicht passen, wenn die orginalen in dieser Größe auch gepasst haben?

Auf die ET kommt's an ;)

Du musst die Bleche im Radkasten umlegen lassen. Das ist keine einfache Arbeit. Der Lack muss heiß gemacht werden. Dabei kann es zu Rissen im Lack und in der Verzinkung kommen.

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 18:11

Ich möchte eben nichts am Auto machen sondern einfach Felgen die so darauf passen.

Daten der Felgen die ich habe. Einpresstiefe ist 40mm, Tragfähigkeit 675kg, Lochkreisdurchmesser 108mm, Nabenlochgröße 72,6mm

Habe mal ein Foto angehängt. Wenn ich jetzt die Reifen in der Größe 235 40 R18 drauf lasse dürfte ich die Felgen doch ohne weitere Umbauten fahren?

Img-20190224-190824-1

A01 -> sofortige Abnahme wegen K04

Zitat:

@Sebastian2811 schrieb am 24. Februar 2019 um 19:11:40 Uhr:

Ich möchte eben nichts am Auto machen sondern einfach Felgen die so darauf passen.

Daten der Felgen die ich habe. Einpresstiefe ist 40mm, Tragfähigkeit 675kg, Lochkreisdurchmesser 108mm, Nabenlochgröße 72,6mm

Habe mal ein Foto angehängt. Wenn ich jetzt die Reifen in der Größe 235 40 R18 drauf lasse dürfte ich die Felgen doch ohne weitere Umbauten fahren?

Ja, die Kombination darfst du fahren, musst es aber eintragen lassen wie Eierlein2 es sagte wegen Passus A01

Zitat:

musst es aber eintragen lassen wie Eierlein2 es sagte

Ich sagte nicht eintragen sondern Abnahme.

Denn eingetragen (Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle) werden müssen sie nicht.

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 19:37

Das heißt ich fahre zum TÜV der schaut sich das an und dann passt es?

Danke erst einmal für die restlichen Daten der Felgen.

Naja.....wenn der Sachverständige keine Mängel an Deinem Wagen mit dieser Reifen/ Felgenkombination feststellt „passt es“ natürlich, wie Du so schön sagst.

 

Allerdings musst Du in irgendeiner Form ja einen Nachweis führen können, das die Felgen/Reifen bei einem Sachverständigen überprüft wurden (wie in dem Gutachten, das Du übrigens immer mitführen solltest, ja gefordert ist ) und zulässig an Deinem Fahrzeug sind.

Wie sollte das anders sinnvoll gemacht werden, außer diese Felgen/Reifenkombination in die Fahrzeugpapiere als zulässig aufzunehmen?

Oder reicht etwa die „Rechnung“ des Sachverständigen als Nachweis der Erfüllung der Auflage A01?

Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, wir sind ja schließlich in Deutscheland:D

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 20:26

Ok Dankeschön.

Was ich jetzt noch nicht verstehe, wenn ich mir diese Felgen im Onlinekonfigurator zusammen stelle, haben die für meinen Auto passenden Felgen genau die gleichen Daten wie die Felgen die ich schon daheim habe. Die können mir doch keinen Felgen verkaufen, die ich erst eintragen lassen muss, ohne mich darauf hin zu weisen.

Zitat:

@Sebastian2811 schrieb am 24. Feb. 2019 um 21:26:57 Uhr:

Die können mir doch keinen Felgen verkaufen, die ich erst eintragen lassen muss, ohne mich darauf hin zu weisen.

Der Hersteller weißt dich in der ABE mit A01 darauf hin, dass ein Sachverständiger das Ganze prüfen muss.

Der Händler (der dir nur Felgen verkauft, nichts montiert usw.) muss dich auf gar nichts hinweisen. Das Produkt darf hier verkauft werden, also macht er das.

Zitat:

Das heißt ich fahre zum TÜV der schaut sich das an und dann passt es?

Wenn alles OK ist bekommst du eine Abnahmebescheinigung. Die musst du auf Verlangen vorzeigen.

Themenstarteram 25. Februar 2019 um 7:47

Ok vielen Dank! :)

Ich würde zu einem KÜS Prüfe fahren und diesen fragen,aber der Loadindex (Li) bei 235/40 ist ja geringer als de des 235/45,was noch fahrbar wäre,ist die Grösse 245/40,das ist in etwa der gleiche Abrollumfang wie de 235/45

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