Parkscheinautomaten

Hallo,

in vielen Städten sind Automaten an verschiedenen Stellen/Straßen
aufgestellt.

Wenn ich auf Straße A einen Schein ziehe, ist der dann auch auf
Straße B gültig z.B. wenn ich auf A nicht die komplette Zeit verbraucht habe ?

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Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Ich akzeptiere deine Einstellung als devoter Kunde.

Und ich deine als Querulant, obwohl die Lösung so naheliegend und einfach ist 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Anderer Strand? Bus?

Gezwungen wird man nun wirklich zu nix. Das mit der Kartenzahlung war das Gegenbeispiel.

Ich akzeptiere deine Einstellung als devoter Kunde.

Meine ist eine andere.

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Ich akzeptiere deine Einstellung als devoter Kunde.

Und ich deine als Querulant, obwohl die Lösung so naheliegend und einfach ist 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Ich akzeptiere deine Einstellung als devoter Kunde.
Und ich deine als Querulant, obwohl die Lösung so naheliegend und einfach ist 🙂

Genau, einfach Scheine akzeptieren. Die übrigens im Gegensatz zu Münzen das einzig unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


..., es geht um Bargeld und das muss jeder Bäcker, wirklich jedes Geschäft in vernünftigem Umfang annehmen.

Wo steht das?

Weder bar noch "in vernünftigen Umfang".

"Gesetzliches Zahlungsmittel" bedeutet ausschließlich, dass dies in dem Land gilt, wenn man vorab nichts anderes mitgeteilt hat. Ich kann Bargeld ablehnen, wenn ich als Beteiligter vor Vertragsschluss erkennbar zeige, dass ich ausschließlich bargeldlose Überweisungen, Kreditkartenzahlungen oder auch Bio-Eier von dänischen Hühnerfarmen akzeptiere. Ebenso kann ich Umfang und Stückelung begrenzen.

Dass es bei einschränkenden Vorgabe zu Problemen kommen kann und dann bestimmte Geschäfte nicht mehr durchführbar sind, ist halt so.

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http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Das der Euro "gesetzliches Zahlungsmittel" in Deutschland ist, wird doch nicht bestritten. Allerdings sind Deine Ableitungen zu irgendwelchen Verpflichtungen aus dem Begriff "gesetzliches Zahlungsmittel" nicht richtig.

Die Münze ist genauso unbeschränktes Zahlungsmittel.

Aber der Querulant klammert sich halt an jeden Strohhalm, um seine dünne Argumentation aufrecht zu erhalten.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Zitat:

Das der Euro "gesetzliches Zahlungsmittel" in Deutschland ist, wird doch nicht bestritten. Allerdings sind Deine Ableitungen zu irgendwelchen Verpflichtungen aus dem Begriff "gesetzliches Zahlungsmittel" nicht richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html

Willst du damit kaschieren, dass du aus Nachlässigkeit oder Vergesslichkeit vor Antritt der Fahrt nicht bedacht hast, dass evtl. Münzgeld notwendig sein wird. Ich kann auch nicht mit einem 50-€-Schein an de Fahrkartenautomaten am hiesigen Bahnhof gehen in dem Wissen, dass er nur bis € 20,00 annimmt.

Du stellst dich hier ziemlich bockig an - es ist wie es ist: Die Schuld immer bei anderen Menschen bzw. Dingen suchen. Hauptsache, man kann wieder im MT ein Fass aufmachen😉

Man könnte noch argumentieren, dass es die Bundesrepublik Deutschland ja garnicht gibt und dass die Gesetze und Verordnungen (auch bzgl. Parkgebühren) eh nicht gelten.
Allemal besser al devot Münzen zu sammeln 😛

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Solange diese Automaten keine Scheine annehmen, können die mir gestohlen bleiben.

Die meisten Parkautomaten kann man inzwischen mit der Geldkarte füttern. Somit stellt (fehlendes) Bargeld inzwischen fast überhaupt kein Problem mehr dar.

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