Parkrempler, Vollkasko Versicherung Fragen

Hey 😉

Ich habe mich schon durchgegoogled, aber benötige trotz allem euer Schwarmwissen.

Folgender Fall:
- es geht um einen Parkrempler an meinem Fahrzeug (BMW), welchen ich erst jetzt bemerkt habe (also ein paar Tage/Wochen her)
- bedeutet, Verursacher unbekannt
- Zum Schaden: Frontschürze auf einer Seite in sich verzogen & sieht einfach sehr unschön aus. Die muss getauscht werden. Evtl. auch der Kotflügel direkt mit. Das geht also bei BMW direkt Richtung ~ 2-3k

Zur KFZ Versicherung:
- das Auto läuft aktuell auf SF4 (HF & VK)

Meine geplante Vorgehensweise:
- Schaden melden & Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt
- ich möchte den Schaden dann über die Vollkasko abrechnen lassen
- nach Behebung des Schadens & der schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dass die Schadenabwicklung abgeschlossen ist, möchte ich den kompletten Versicherungsvertrag sonderkündigen (1 Monat Frist)

Nun zur eigentlichen Frage, wo ich noch Hilfe brauche:
- ich möchte das Auto daraufhin neu versichern (also ohne Angabe des Altvertrags, sondern komplett bei 0 Anfangen)
- bei einem Versicherungsabschluss kommt ja zB. die Frage, ob es ein Versicherungswechsel oder neu angeschafftes Auto ist.
- wenn ich das Auto zum Versicherungsende (der alten Versicherung) abmelde & mit einer neuen Versicherung eVb Nummer (ohne Angabe eines Versicherungswechsels) 1 Tag später neu anmelde, sollte das doch gehen & ich brauche nicht angeben, dass es Vorschäden oder (für den Fall der Fälle) ich von der Versicherung gekündigt wurde ?

Hätte einfach gern diese Fragezeichen aufgelöst.
Das man bei einem normalen Versicherungswechsel angeben muss, dass es Vorschäden gab, wer gekündigt hat & die alte SF Klasse, das ist logisch.
Aber ich möchte komplett neu & frisch anfangen, ohne vorherige SF Klasse.

Ich danke euch vielmals 😕😉

23 Antworten

Es zwingt einen niemand, einen Zweitwagen statt in der Zweitwagenregelung in einem neuen Erstwagenvertrag ohne SF-Übernahme neu zu starten. Kann man auch von Anfang an machen. Mit der schadenbedingten Kündigung ist der Vertrag beendet.

Danke euch vielmals.
Ich möchte einfach alle Gedankengänge durchgehen für den Fall der Fälle.

Denke, dass ich es nun sowieso so mache, dass zum Ende des Jahres entschieden wird, wie mit der Versicherung weiter verfahren wird & ich die Vergleichsrechner glühen lassen, mit verschiedenen Konstellationen.

Ich hatte in meinen bisher 19 Autojahren noch nie einen eigenen Schaden (also defakto selbstverschuldet) über eine Autoversicherung abrechnen lassen, daher fehlt mir die Erfahrung.

Sorry, aber ich verstehe den Gedankengang nicht. Aus SF4/4 rutscht der TE doch mit dem einen Schaden in SF 1/2, während SF4 für Haftpflicht bleibt bzw. 2025 in SF5 steigt. Könnte doch unterm Strich günstiger sein, ganz normal die Versicherung zu wechseln, die SF mitzunehmen, statt bei 0 anzufangen. Das besonders auch für die Folgejahre.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Mai 2024 um 17:55:13 Uhr:


Sorry, aber ich verstehe den Gedankengang nicht.

Weiter oben schreibt er ja, dass ein neuer Vertrag mit SF 0 jährlich nur 70€ mehr kostet 😕.

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Peter, evtl. spart der Anbieterwechsel dennoch Prämie in Geld.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Mai 2024 um 18:07:05 Uhr:


Peter, evtl. spart der Anbieterwechsel dennoch Prämie in Geld.

Hatte ich was anderes geschrieben? Statt Anbieterwechsel mit SF 0/0 einen mit SF 4 und 1/2. Wenn SF 0/0 beim anderen Anbieter nur 70 € teurer ist, als SF 4/4 beim jetzigen, dann sollte doch SF 4 und 1/2 beim neuen Anbieter preiswerter sein, in 2025 wäre es sogar SF 5 und 1/2, statt 0/0.

Kontext weg

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Mai 2024 um 19:12:48 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Mai 2024 um 18:07:05 Uhr:


Peter, evtl. spart der Anbieterwechsel dennoch Prämie in Geld.

Hatte ich was anderes geschrieben? ...
.

Kam bei mir halt anders an. 🙂

Wenn er den neuen Vertrag mit SF0 anfangen will, ist er selber schuld.
Da er ja noch einen laufenden Vertrag mit SF19 hat, besteht die Möglichkeit bei einer jetzigen Kündigung, wieder mit SF4 neu anzufangen, sofern es keine Fahrer unter 23 gibt
Natürlich klappt das schwerlich online.
Wenn schon eine SF0 bei der neuen Versicherung nur 70 Euro mehr kostet, kannst auch die SF4 in der HP und die SF4 + 1 Schaden im laufenden Jahr, mit zur neuen Versicherung nehmen, kann ja dann nur günstiger werden, sofern es sich bei den SF 4 um keine Sondereinstufung handelt.

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