Parkrempler und Wertminderung
Hallo zusammen!
der Ford Puma meiner OHL war das Opfer eines unaufmerksamen Parkremplers an der Front. Es mussten die beiden unlackierten Frontgrille erneuert werden, lt RE der Werke keine weiteren Arbeiten, außer noch Kennzeichen und Kennzeichenhalter erneuern, was netterweise auch das AH mit übernommen hat. Vorher wurde ein DAT-Gutachten erstellt und der Versicherung des Schädigern zugestellt. Die Rep. erolgte erst nach Freigabe der gegn. Versicherung. So weit, so gut.
Jetzt stellt sich die Frage: ist der Wagen noch als "unfallfrei" zu deklarieren? Sie hatte ihn Ende 2024 als unfallfrei gekauft, Kaufpreis 18980,- / Neupreis 30345 BLP - EZL 11.2020, MJ 2021 - Rep.Kosten waren 822,- EUR brutto
Ist bei diesen Werten damit zu rechnen, dass wir einen monetären Ausgleich der gegn. Versicherung erhalten könnten? Wir möchten dafür keinen Anwalt einschalten, dafür erscheint uns der "Streitwert" zu gering, zumal ja der finanzielle Verlust erst bei einem (theoretischen) Verkauf in der fernen Zukunft eintreten würde.
Die beiden Fragen:
- ab wann gilt ein Auto (unter der Berücksichtigunug der genannten Werte) als Unfaller oder weiterhin unfallfrei
- wie berechnet sich überhaupt ein Wertverlust durch den Verlust des Prädikates "unfallfrei"?
Vielen Dank für die Beteiligung an der Fragestellung und: NEIN, es ist keine Rechtsberatung wenn man sich an die beiden Fragen hält.
12 Antworten
Grundsätzlich ist die "Unfallfreiheit" eine zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag. Genauso wie die Gesamtleistung (es sei denn da steht laut Tacho).
Also sind Schäden grundsätzlich und ungefragt wahrheitsgemäß anzugeben. Auch wenn hier einige Experten meinen bei Bagatellschäden braucht man das nicht.
Das ist Grundfalsch.
Aber in diesem Fall hat nogel Recht, dass hier ist wirklich eine echte Bagatelle also unter der Bagatellschadengrenze....😁
Das kann man guten Gewissen "verschweigen". Es schadet aber nicht, wenn man das dem Käufer offenbart, die zeugt von Ehrlichkeit und komt sicher gut an, es wird wohl auch kein vernünftiger Käufer auf die Idee kommen, wegen so etwas den Preis zu drücken.
Aber zusammengefasst:
Die Rechtsprechung kennt bei der Offenbarung von Unfallschäden keine Bagatellschadengrenze. Unfallschänden jeder Art (und sei es nur ein getauschter Kotflügel oder Stoßfänger) sind grundsätzlich und ungefragt anzugeben. Wird dies nicht beachtet, kann der Käufer im Nachgang zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Und das entscheidet allein der Käufer und nicht der Verkäufer!
Überlege mal selbst: ist ein Auto ein "Unfallwagen", nur weil wegen eines Parkremplers mal ein Plastikteil erneuert wurde?
Ich würde ein Auto als unfallfrei sehen, solange weder wesentliche Strukturen des Rahmens noch großflächige Karosserieteile beschädigt wurden. Also keine "erhebliche Beschädigung".
Aber dazu kann @Dellenzaehler sicher genaueres sagen.
Oder: wenn z.b. in drei Jahren jemand das Auto kaufen will: dann hat er einen 8 Jahre alten Gebrauchten vor sich. Welche Rolle spielt dann diese Kleinreparatur bei der Preisfindung? Genau: gar keine.
würde es bei einem Verkauf in der Zukunft auch als unfallfrei ausschreiben, jedoch vor der Besichtigung sagen das dieses besagte Kunststoffteil schon einmal ausgetauscht wurde.
Im Kaufvertrag vorsichtshalber "Unfallwagen aufgrund Vorfall am Datum XYZ hinschreiben und was getauscht wurde.
Ist ja nicht weiter tragisch und sollte nicht wertmindernd sein.
Mal als Beispiel: Mein Wagen hatte einen echten Unfallschaden mit neuer Achse, Blech neu, Stoßstange, Scheinwerfer etc neu - war von 2019, hat einen Wert von knapp 19k.
Die Wertminderung beträgt 200 Euro.
Was Du da hast, ist praktisch gar nix und ich würde nicht mal drauf kommen, sowas später anzugeben. Eine Wertminderung sehe ich da nicht.
Ähnliche Themen
@keksemann - Unfaller oder nicht? Bei einem Verkauf als Unfaller zu inserieren oder nicht? Ähnliche Fragen kamen auch bei mir bei einem Sturmschaden auf, lies gern mal hier https://www.motor-talk.de/forum/sturmschaden-t7178489.html?&page=1#post62739140
Grundsätzlich ist die "Unfallfreiheit" eine zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag. Genauso wie die Gesamtleistung (es sei denn da steht laut Tacho).
Also sind Schäden grundsätzlich und ungefragt wahrheitsgemäß anzugeben. Auch wenn hier einige Experten meinen bei Bagatellschäden braucht man das nicht.
Das ist Grundfalsch.
Aber in diesem Fall hat nogel Recht, dass hier ist wirklich eine echte Bagatelle also unter der Bagatellschadengrenze....😁
Das kann man guten Gewissen "verschweigen". Es schadet aber nicht, wenn man das dem Käufer offenbart, die zeugt von Ehrlichkeit und komt sicher gut an, es wird wohl auch kein vernünftiger Käufer auf die Idee kommen, wegen so etwas den Preis zu drücken.
Aber zusammengefasst:
Die Rechtsprechung kennt bei der Offenbarung von Unfallschäden keine Bagatellschadengrenze. Unfallschänden jeder Art (und sei es nur ein getauschter Kotflügel oder Stoßfänger) sind grundsätzlich und ungefragt anzugeben. Wird dies nicht beachtet, kann der Käufer im Nachgang zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Und das entscheidet allein der Käufer und nicht der Verkäufer!
Vielen Dank an alle Schreibenden.
Der Wagen ist zwar finanziert, aber eigentlich nur wg der dann längeren Zeit, wo man eine vernünftige Reparaturkostengarantie bekommt.
Das Thema an sich ist erledigt, hier könnte mal zumachen - Danke @Zimpalazumpala
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Juli 2025 um 20:50:56 Uhr:
Der Minderwert kann eigentlich nur in der Gap-Deckung der Versicherung des Leasingfahrzeugs aufgefangen sein. Das müsstest du mal in den Vertragsunterlagen nachsehen oder bei der Versicherung nachfragen.
Zitat:
@Boldii schrieb am 31. Juli 2025 um 10:28:41 Uhr:
Ist eine GAP Deckung vorhanden?
Falls ja, kann man dort die Wertminderung bekommen.
@Boldii was soll diese provokante Frage in Verbindung mit einem Zitat aus einem anderen Thread? und dann dazu auch noch die falsche Antwort schreiben.
Damit führst du User, welche von der Thematik wenig/keine Ahnung haben in die Irre. Weider hat meine Bimmel heute Vormittag (noch) nicht funktioniert 🤔.
Das du hier fast täglich unter irgendwelchen anderen Usernamen (wie kommt, man überhaupt täglich auf einen neuen Usernamen?) einen privaten Kleinkrieg gegen den Paul aus Berlin führst, hat wohl mittlerweile fast jeder gemerkt 🙄. Langsam nervt das ☹️.
Wie oft habe ich es jetzt geschrieben, dass diese Antworten der Moderation unnötige Arbeit machen.
BESCHRÄNKT EUCH AUF EINEN ALARM UND GUT IST!
Der Thread wird auf Wunsch des TE geschlossen.
Zimpalazumpals, MT-Moderator