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Parkrempler mit der Wand, fiktive Abrechnung Vollkasko

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 15:17

hallo erstmal:

Klassischer Fall, Parkrempler mit der Wand in einer engen Ausfahrt eines Supermarktparkplatzes, Eigenverschulden, kein Unfallgegner beteiligt, es geht ums eigene Fahrzeug und Vollkasko.

Folgende Fragen:

1) Bis wann sollte man der Versicherung den Schaden melden? Gibt es eine Frist?

2) Schaden beträgt etwa mehrere Tausend Euro (Tür, Kotflügel beschädigt), da ist doch theoretisch eine fiktive Abrechnung möglich oder? Gibt es dabei etwas zu beachten? Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung und wird dieser so einfach akzeptiert?Oder wird die Versicherung den Schaden womöglich nach unten korrigieren (z_bsp mit mittleren Stundensätzen in der Region)? Wenn ja, welche Mittel hat die Versicherung hierzu? Werkstattbindung nicht vorhanden.

3) Kann ein Gutachter womöglich von der Versicherung beauftragt werden? Wird der Gutachter dann einen anderen Kostenvoranschlag erstellen? Oder ist seine Aufgabe nur die Feststellung des Schadens und dass die Sache nicht stinkt, sprich alles sauber ist (kein Versicherungsbetrug).

Weitere tipps?

Beste Antwort im Thema
am 10. Dezember 2014 um 16:16

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:22:16 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:15:40 Uhr:

 

Nochmal, im Kaskofall "bestimmt" die Versicherung wie es läuft.

Nö, auch wenn sie das oft einfach tun. Geht aber nur mit Kunden, die sich das gefallen lassen.

Einzig und Allein die Vertragsvereinbarungen bestimmen wie es läuft.

@rrwaith

Wenn du schon keinen vernünftigen Rat für den TE hast, dann lass doch einfach mal die Finger von der Tastatur

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Einfach mal die Tipps von Relaxolator und xAKBx beachten.

Dann klärt sich vieles wie von selbst und man hat Fakten.

am 10. Dezember 2014 um 16:16

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:22:16 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:15:40 Uhr:

 

Nochmal, im Kaskofall "bestimmt" die Versicherung wie es läuft.

Nö, auch wenn sie das oft einfach tun. Geht aber nur mit Kunden, die sich das gefallen lassen.

Einzig und Allein die Vertragsvereinbarungen bestimmen wie es läuft.

@rrwaith

Wenn du schon keinen vernünftigen Rat für den TE hast, dann lass doch einfach mal die Finger von der Tastatur

Diese vorgeschobene "Verbraucherschützer" Gequatsche (eigentlich nur Heiße Luft) kommt einem doch Irgendwie bekannt vor.

Wie war das doch mit den Schweinen und dem Gang?

:D

naja gewisse leute hatten schon in anderen freds probleme mit dem lesen und dem verstehen

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