Parkrempler mit Betriebswagen

Hi,

habe gestern bei offener Balkontüre TV geschaut, als ich auf einmal einen Knall vernommen habe in Verbindung mit beginendem losheulen meiner Alarmanlage. Gleich geschaut und in meinen Bart reingemurmelt "nicht schon wieder"...

Beim Rückwärts ausparken eines Menüservice-Fahrers fuhr er gegen mein Kfz. Da es kein großer Schaden ist (Kennzeichen verbogen, Kennzeichenhalterung gebrochen) haben wir auf Polizei verzichtet, was - wie sich im nachhinein rausgestellt hat - wohl so nicht richtig gewesen ist. Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.

Ist das korrekt? Wenn ja, wie sollte ich mich jertzt verhalten? Soll ich im nachhinein eine Anzeige aufgeben? Muss ich es meiner Versicherung melden? Zeugen habe ich zum Glück, die standen direkt dabei und wohnen bei mir gegenüber...

Wäre über einen Ratschlag dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986


Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.
Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.

Wo steht das denn 🙄  ?

Also, es gibt kein Gesetz oder eine Verordnung, daß bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen die Polizei einzuschalten ist !

Das sehen bloß häufig firmeninterne Richtlinien oder ggf. die Leasingverträge vor. Dennoch sollte man die Kirche im Dorf lassen, wenn es sich um Bagatellschäden handelt.  

Wo ist jetzt in Deinem Fall das Problem ? Der Schaden beträgt - sagen wir mal 30 € - , der Unfallhergang ist klar (ich nehme jedenfalls an, er wird nicht bestritten), es gibt Zeugen und Du hast alle Daten des Unfallgegners. Was bitte sollte denn da die Polizei noch machen ?  Die hat doch nun wirklich andere Aufgabe als sich um verbogene Nummernschilder zu kümmern, zu denen der Schadensverursacher steht 😠.

Wen oder was willst Du denn ggf. anzeigen 🙄 ? Melde das ganze umgehend Deinem Arbeitgeber, damit er es bei der gegnerischen Versicherung einreichen kann. Was sonst.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Was auf anderem Weg zwischen Arbeitgeber und Fahrzeugnutzer vereinbart ist, spielt im Außenverhältnis keine Geige.
Das spielt in diesem Fall auch keine Rolle, da die Umstände sich ja inzwischen komplett anders darstellen.

Wo und wann in dem Fred war das?

Wenn es Plicht sein sollte,
bei Firmenwagen die Polizei einzuschalten,
dann muß der jenige, der den Firmenwagen fährt,
darüber Bescheid wissen und nicht der Geschädigte.

Was für Probleme gibt es denn bei der Regulierung?

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Wo und wann in dem Fred war das?

Steht auf Seite 1 dieses Threads. Der TE gibt selbst zu, die Darstellung der Situation etwas unglücklich formuliert zu haben, so daß es zu dem besagten Mißverständnis kam.

Naja, nachdem ich selbst einige unverschuldete Unfällte hatte, auch mit Flottenfahrzeugen, habe ich mir folgende Verfahrensliste gemacht:

Unfall - unverschuldet oder nicht völlig egal:
a) Parkrempler, Schuld ist vor Ort klar - keine Polizei
a) Unfall im fließenden Verkehr, Schaden deutlich höher 200 € oder Personenschaden - oder Schuld unklar - immer Polizei

Damit fahre ich bisher ganz gut. Zweimal dicke Unfälle gehabt mit 1300 € und 450 € Auszahlung (leider abzüglich Restwert bei einem alten Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden) - beim ersten im fließenden Verkehr - Polizei. Beim zweiten auf dem Aldi Parkplatz - Gegner nimmt sofort die Schuld auf sich - ich hab eine Zeugin des Gespräches - keine Polizei.

Dazu muß man sagen, dass ich eine HP, TK und Verkehrs Rechtschutz habe. Gerade letztere ist oft hilfreich.

Grüße

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naja von MÜSSEN ist vom rechtlichen her keine rede.

die FIRMEN schreiben das ihren fahrern eben vor. wen der fahrer das nicht macht soll das ja mal nicht dein problem sein.

das problem könnte durchaus sein das die versicherung oder gar bei grossen firmen die eine eigene rechtsabteilung für sowas ham der gedanke kommt das es sich vielleicht um einen freundschaftsdienst handelt. also "ich fahr mal meinem kumpel der ne neue stosstange braucht mit dem firmenwagen gegen die karre" bzw das vielleicht garkein unfall passiert ist...das könnte ggf der hintergedanke sein bei solchen internen richtlinien.

Wenn du das Kennzeichen hast vom Verursacher würde ich beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen und den Schaden dort melden.
Die fordern dann bei ihrem Versicherten die Schadenanzeige an und er muss sich äußern.

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