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Parkrempler in Mietwagen

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 14:43

Hatte heute für eine Stunde einen Transporter von Ikea gemietet. Bei der Abgabe entdeckte die Dame vom Service einen leichten Parkrempler, der mir bei der Übernahme nicht aufgefallen war und so auch nicht im Übergabeprotokoll vermerkt war (da ich damit beschäftigt war meine Einkäufe einzuladen habe ich leider nicht so genau geschaut).

Ich bin mir definitiv sicher, dass der Rempler nicht in der Zeit entstanden ist, in der ich den Wagen hatte, da zu keinem Zeitpunkt irgendein Hindernis oder anderes Fahrzeug auf der Seite des Remplers war, das diesen hätte verursachen können.

Dass ich das Risiko für die SB nun trage, weil ich den Wagen vorher nicht genügend inspiziert habe, ist mir klar. Die Dame und ihr Chef wollten allerdings, dass ich einen Schadensbericht unterschreibe, indem vermerkt wäre, dass der Schaden vorher nicht da war und danach schon.

Ich habe mich geweigert diesen zu unterschreiben, da meiner Meinung nach die Unterschrift unter dem Mietvertrag bereits das Risiko auf mich übertragen hat und ich keine rechtliche Verpflichtung gesehen habe eienen Schadensbericht zu unterschreiben, was ja quasi ein Schuldeingeständnis gewesen wäre.

Der Verleiher meinte ich wäre dazu verpflichtet. Wer hat nun recht??

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14 Antworten

Ich glaube, das muss man pragmatisch sehen.

Du gehst ja selbst davon aus, dass die SB weg ist, weil Du aus der Nummer nicht mehr 'rauskommst.

Dass die Beule bei Rückgabe vorhanden war, ist nach Deinen Ausführungen Fakt. Also müsstest Du zumindest das auch bestätigen. Legt man nun Übergabe- und Rückgabeprotokoll nebeneinander, kommt genau die Aussage heraus, die der Vermieter von Dir will.

Einzige Möglichkeit wäre, dass Du ihm lediglich bestätigst, dass die Beule zwar bei Rückgabe da war, Du aber nicht sagen kannst, ob sie nicht auch schon bei Übergabe da war. Das wäre aber nur ein gradueller Unterschied, weil das Übergabeprotokoll insoweit ja offenbar eindeutig ist.

Von daher müsstest Du Dir die Frage stellen, ob Du mit dieser Vorgehensweise wirklich etwas gewinnen kannst. Ich fürchte nein.

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 18:35

Zitat:

@casus_knaxus schrieb am 9. Januar 2015 um 18:42:14 Uhr:

Ich glaube, das muss man pragmatisch sehen.

Du gehst ja selbst davon aus, dass die SB weg ist, weil Du aus der Nummer nicht mehr 'rauskommst.

Dass die Beule bei Rückgabe vorhanden war, ist nach Deinen Ausführungen Fakt. Also müsstest Du zumindest das auch bestätigen. Legt man nun Übergabe- und Rückgabeprotokoll nebeneinander, kommt genau die Aussage heraus, die der Vermieter von Dir will.

Einzige Möglichkeit wäre, dass Du ihm lediglich bestätigst, dass die Beule zwar bei Rückgabe da war, Du aber nicht sagen kannst, ob sie nicht auch schon bei Übergabe da war. Das wäre aber nur ein gradueller Unterschied, weil das Übergabeprotokoll insoweit ja offenbar eindeutig ist.

Von daher müsstest Du Dir die Frage stellen, ob Du mit dieser Vorgehensweise wirklich etwas gewinnen kannst. Ich fürchte nein.

Mir geht es nicht darum etwas zu gewinnen, mir geht es um die Frage, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin dem Vermieter den Zustand des Fahrzeugs bei Abgabe zu bestätigen, was ich nicht gemacht habe.

 

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 9. Januar 2015 um 19:35:34 Uhr:

 

Mir geht es nicht darum etwas zu gewinnen, mir geht es um die Frage, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin dem Vermieter den Zustand des Fahrzeugs bei Abgabe zu bestätigen, was ich nicht gemacht habe.

Wenn der Vermieter meint, Du müsstest unterschreiben, dann soll er sagen, welche Vorschrift (Gesetz/AGB/Mietvertrag) dies verlangt.

O.

Der Vermieter will damit lediglich festhalten, dass du den Schaden bei Rückgabe gesehen hast. Raus kommst du da eh nicht, denn bei IKEA können das mehr als genug Leute bezeugen und vom Schaden werden auch sofort Bilder gemacht.

Hättest du also unterschreiben können.

Wirkt auf mich ein bißchen wie ein bockiges Kind, dass aus Versehen die Scheibe eingeschmissen hat und trotz Zeugen immer noch sagt "Nö war ich nicht, die Scheibe ist gar nicht kaputt".

Zitat:

@Blow_by schrieb am 10. Januar 2015 um 21:39:19 Uhr:

Der Vermieter will damit lediglich festhalten, dass du den Schaden bei Rückgabe gesehen hast. Raus kommst du da eh nicht, denn bei IKEA können das mehr als genug Leute bezeugen und vom Schaden werden auch sofort Bilder gemacht.

Hättest du also unterschreiben können.

Wirkt auf mich ein bißchen wie ein bockiges Kind, dass aus Versehen die Scheibe eingeschmissen hat und trotz Zeugen immer noch sagt "Nö war ich nicht, die Scheibe ist gar nicht kaputt".

So wichtige Hinweise wie bei einem Verkehrsunfall kein Schuldeingeständnis zu unterschreiben, weil sonst die eigene Versicherung bockig wird, kennst du wohl nicht :rolleyes:

-> Ich finde, die Frage ist absolut berechtigt!

Und woher willst du wissen, was in dem ihm vorgelegten Schadensbericht genau im Kleingedruckten steht?

notting

Die eigene Versicherung zieht hier nicht, weil der Mietwagen über den Mietwagenanbieter versichert ist. Der Mieter ist in diesem Fall leidiglich ein zusätzlicher Fahrer über 21.

Abgesehen davon geht es hier sehr wahrscheinlich nicht um ein Schuldeingeständnis, sondern um die simple Bestätigung "Ja nach Rückgabe hatte der Wagen einen Schaden".

Wer damit nicht zurechtkommt, sollte entweder vor jeder Anmietung unters, übers und ums Autos herumkrabbeln und Schäden suchen... oder sich keinen Mietwagen mehr nehmen.

PS

Ich hatte übrigens schon dreimal die Situation, dass ich von SIXT einen Schadensbericht nach Rückgabe des PKW bekommen habe. Hab jedesmal reingeschrieben "Habe den Schaden nicht verursacht".

Bezahlen musste ich nie was. Der Ton macht die Musik.

Zitat:

@Blow_by schrieb am 11. Januar 2015 um 08:22:08 Uhr:

Die eigene Versicherung zieht hier nicht, weil der Mietwagen über den Mietwagenanbieter versichert ist.

Und was ist mit der SB, die ja meist vereinbart wird, die ja möglichst hoch ist, damit die laufenden Kosten für den Vermieter gering sind? Das ist dann doch ein Schaden, der der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen kann, typ. 1000EUR. Teilweise gibt's ja nicht einmal VK für das Fahrzeug, sprich der Vermieter wird dem Mieter ggf. sogar mehr in Rechnung stellen. Also wieso sollte das alles kein Fall für die eigene Privathaftpflicht sein?

notting

Seit wann übernimmt eine Privathaftpflicht den Selbstbehalt einer KFZ-Versicherung?

Im Übrigen greift die Privathaftpflicht ja nur, wenn man den Schaden wirklich verursacht hat und das zugibt. Oder glaubst du deine Privathaftpflichf zahlt bereitwillig 1.000 EUR, wenn du denen sagst "Ja also eventuell hab ich den Schaden verursacht, aber sicher bin ich mir da jetzt nicht." ? :D

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 11:28

ich

Zitat:

@Blow_by schrieb am 10. Januar 2015 um 21:39:19 Uhr:

Der Vermieter will damit lediglich festhalten, dass du den Schaden bei Rückgabe gesehen hast. Raus kommst du da eh nicht, denn bei IKEA können das mehr als genug Leute bezeugen und vom Schaden werden auch sofort Bilder gemacht.

Hättest du also unterschreiben können.

Aber das ist doch genau mein Standpunkt gewesen: die können das dokumentuieren und zusammen mit dem Mietvertrag, wo ich unterschrieben habe das Risiko zu übernehmen sind alle rechtlichen Konsequenzen ableitbar. Eine weitere Unterschrift von meiner Seite bedarf es nicht.

Zitat:

Wirkt auf mich ein bißchen wie ein bockiges Kind, dass aus Versehen die Scheibe eingeschmissen hat und trotz Zeugen immer noch sagt "Nö war ich nicht, die Scheibe ist gar nicht kaputt".

Dass dies so wirkt ist klar und dass ich hafte auch.

Ich persönlich bin aber zu 100% davon überzeugt, dass der Schaden nicht von mir stammt. Ich habe das Fahrzeug nur ca. 35 Minuten gehabt, habe es zu keinem Zeitpunkt länger als vielleicht 2 Minuten aus den Augen gelassen und neben der fraglichen Tür befand sich zu keinem Zeitpunkt irgendein Hindernis, welches den Schaden hätte verursachen können.

Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass ich das Fahrzeug bereits mit einigen schlimmeren Dellen übernommen habe, die auf dem Mietvertrag vermerkt waren. Diese spezielle jedoch nicht. Nachdem ich das Fahrzeug zurückgegeben habe, lief die Dame dann direkt auf die Tür zu mit den Worten "oh, haben sie diese Delle bei der Übernahme nicht gesehen?".

Der Punkt ist einfach der, dass ich mir verarscht vorkomme und keinen Schadensbericht unterschreiben wollte, weil ich sicher bin keinen Schaden verursacht zu haben.

Dass ich das Risiko übernommen habe und dafür haftbar bin, ist unbestritten. Aber deswegen muss ich ja nicht zugeben ein Schaden verursacht zu haben, wenn ich der Meinung bin es nicht getan zu haben, selbst wenn es mir in dem Fall nicht weiterhilft.

PS: angehängt mal noch ein Bild, um welchen Schaden es sich überhaupt handelt.

Img-2269
am 11. Januar 2015 um 11:48

Hast Du den Wagen im Dunklen bzw. Tageslicht angesehen?

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 12:28

Zitat:

@SKP87 schrieb am 11. Januar 2015 um 12:48:59 Uhr:

Hast Du den Wagen im Dunklen bzw. Tageslicht angesehen?

Im Tageslicht - allerdings war der Fokus halt wirklich auf dem Verladen.

am 11. Januar 2015 um 12:59

In diesem Falle würde ich meine Rechtsschutz heranziehen. Durch die "verpflichtende" Unterschrift zur Schuldeingeständnis sehe ich imho eine Nötigung und Betrug.

Weiterhin bestehe ich darauf, bei der Übernahme darauf, dass ALLE Schäden ("das ist nicht so wild" - bei dem anderen Kollegen bei Rücknahme war es dann aber wild) notiert werden, ist es dunkel oder schlechtes Licht, bestehe ich auf Beleuchtung oder ich unterschreibe nicht.

am 12. Januar 2015 um 2:55

Gegen die Selbstbeteiligung kann man sich übrigens (natürlich nur VOR der Miete) günstig versichern, gibt dafür die Leihwagenversicherung.

Eine andere Versicherung (Privathaftpflicht) wird das mit Sicherheit nicht übernehmen.

Zur Unterschrift zwingen kann dich niemand, aber es wird wohl dennoch eine Rechnung auf dich zukommen, da es sich, wenn ich richtig informiert bin, um Fahrzeuge des Vermieters HERTZ handelt. Die sind nicht gerade für Kundenfreundlichkeit bei solchen Angelegenheiten bekannt. Wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast, wird wohl schon in Kürze ein völlig überhöhter Betrag belastet sein...

Ich drück dir die Daumen, dass du aus der Sache ohne Schaden rauskommst, befürchte aber, dass dies schwer wird...

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 8:00

Zitat:

@Master_Siggi schrieb am 12. Januar 2015 um 03:55:43 Uhr:

Gegen die Selbstbeteiligung kann man sich übrigens (natürlich nur VOR der Miete) günstig versichern, gibt dafür die Leihwagenversicherung.

Eine andere Versicherung (Privathaftpflicht) wird das mit Sicherheit nicht übernehmen.

Zur Unterschrift zwingen kann dich niemand, aber es wird wohl dennoch eine Rechnung auf dich zukommen, da es sich, wenn ich richtig informiert bin, um Fahrzeuge des Vermieters HERTZ handelt. Die sind nicht gerade für Kundenfreundlichkeit bei solchen Angelegenheiten bekannt. Wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast, wird wohl schon in Kürze ein völlig überhöhter Betrag belastet sein...

Ich drück dir die Daumen, dass du aus der Sache ohne Schaden rauskommst, befürchte aber, dass dies schwer wird...

Es handelt sich um die Firma Buchbinder, der Transporter hat 18 EUR für eine Stunde gekostet bei SB 650,--.

Was wäre denn ein gerechtfertigter Betrag für diesen Schaden?

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